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neue caritas Freie Träger

Pflegekinderdienste ermöglichen ein sicheres Zuhause

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein großes Arbeitsfeld freier Träger. In der Pflegekinderhilfe sind diese jedoch nur zu einem geringen Anteil vertreten. Gerade die Pflegekinderdienste tragen wesentlich dazu bei, dass ein gutes Aufwachsen in der neuen Familie gelingt.

Das Engagement freier Träger gehört zu den Charakteristika der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen ist eines ihrer Strukturprinzipien. Der Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass - im Unterschied zu anderen Bereichen innerhalb der Hilfe zur Erziehung - Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe kaum Pflegekinderdienste vorhalten. Ihr Anteil liegt bei circa zehn Prozent. Hierzu gehören 40 Fachdienste in katholischer Trägerschaft (mit etwa 150 Fachkräften)1, die vom
Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Gesamtverein im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes (DCV) als zentraler Fachstelle vertreten werden. Die Fachdienste haben im Jahr 2014 circa 3000 Pflegekinder betreut.2

In Deutschland haben zum 31. Dezember 2012 (Stichtag) 64.851 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in einer von der Jugendhilfestatistik erfassten Pflegefamilie gelebt3 (Heimerziehung: 66.7114). Die Zahl wird deutlich höher, wenn die Kinder und Jugendlichen mitgezählt werden, die von Verwandten und von Menschen aus dem sozialen Umfeld aufgenommen wurden.5 Deren Größenordnung wird auf etwa 70.000 Kinder und Jugendliche geschätzt.6 Das heißt, dass etwa 130.000 Minderjährige in einem Pflegeverhältnis leben. Diese Zahlen belegen, dass die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie kein Randphänomen ist, sondern eine bedeutsame Angebotsform im Spektrum der Hilfe zur Erziehung, die inzwischen erfreulicherweise fachpolitisch bundesweit Beachtung und Aufmerksamkeit findet.7

Gleichwohl nimmt die Pflegekinderhilfe8 innerhalb der Erziehungshilfe eine Sonderstellung ein, bedingt durch die spezifische Struktur der Leistungserbringung: Die Betreuung und Versorgung "fremder" Kinder erfolgt außerhalb von Institutionen im privaten Raum eines bestehenden Familiensettings. Die Hilfe erbringen in der klassischen Variante überwiegend persönlich qualifizierte Personen, bei denen keine pädagogische Ausbildung vorausgesetzt wird. Zugleich findet diese Aufgabe im Kontext der staatlichen Sozialleistungserbringung statt.

Ein Bereich, der sich durch Heterogenität auszeichnet

Will man die Pflegekinderhilfe in Deutschland beschreiben, so fällt auf, dass sie kein einheitlicher Bereich ist, sondern große Unterschiede aufweist. So gibt es ungleichzeitige lokale und regionale fachliche Entwicklungen und Orientierungen, verschiedene Organisationsmodelle und Ausstattungsstandards.9 Gerade die häufigste Pflegeform, die auf unbestimmte Dauer, ist ein in sich höchst differenziertes Gebilde. Regional sehr unterschiedlich verläuft insbesondere die Ausgestaltung der Formen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen (§ 33 Satz 2 SGB VIII). Manchmal gibt es spezielle organisatorische Arrangements, spezielle personelle Zuständigkeiten und besondere Beratungsmethoden. Mal ist eine einschlägige berufliche Vorbildung der Pflegepersonen Voraussetzung, mal ist es eine Empfehlung. In vielen Fällen sind die Formen für besonders entwicklungsbe­einträchtigte junge Menschen aber Be­standteil des allgemeinen Pflegekinderdienstes ohne besondere Arrangements, wie etwa weiterqualifizierende Seminare und Supervision. Dies alles führt dazu, dass entwicklungsbeeinträchtigte, verhaltensauffällige, traumatisierte Kinder einmal über die allgemeine Vollzeitpflege, einmal in einer besonderen Pflegeform betreut werden.

In welches Verhältnis der Pflegekinderbereich zu anderen erzieherischen Hilfen (zum Beispiel Heimerziehung) gestellt wird, hängt häufig von Traditionen, der Organisationskultur des Jugendamtes oder individuellen Überzeugungen der Fachkräfte ab: Mal werden 20 Prozent der zu versorgenden Kinder in Pflegefamilien untergebracht, mal 60 Prozent.10 Nicht selten werden Pflegefamilien auch als
billigere Alternative zur Heimerziehung betrachtet.

Diese Vielfalt in der Pflegekinderhilfe ist eine Herausforderung. Die Notwendigkeit allgemeinverbindlicher Standards für leistungsfähige Fachdienste wird immer häufiger thematisiert. Inzwischen gibt es eine Reihe von Forschungsprojekten, die zu verschiedenen Themenfeldern der Pflegekinderhilfe Qualitätsstandards erarbeitet haben (zum Beispiel Besuchskontakte, Pflegekinder und Geschwister, Rückkehrprozesse). Allerdings steht der Prozess der Standardbildung noch am Anfang.

Die Pflegekinder kommen oft aus schwierigen Familien

Die Entscheidung, welche Hilfe für Kinder und Jugendliche die geeignete ist, wird in einem differenzierten fachlichen Abwägungsprozess (Hilfeplan nach § 36 SGB VIII) getroffen. Dabei sind auch die Chancen und Risiken der unterschiedlichen Unterbringungsformen - Heim beziehungsweise Pflegefamilie - im Einzelfall einzuschätzen.

Der biografische Hintergrund der Kinder und Jugendlichen ist vielfältig. In ihren Herkunftsfamilien sind all jene Probleme präsent, die für die erzieherischen Hilfen konstitutiv sind. Es handelt sich um Kinder, die von ihren Eltern vernachlässigt und emotional verlassen worden sind, Kinder, die misshandelnden oder missbrauchenden Eltern ausgesetzt waren. Oder um Eltern, die aufgrund psychischer Erkrankung, wegen Drogenmissbrauchs oder Alkoholabhängigkeit ihre elterliche Verantwortung nicht wahrnehmen konnten.

Trotz im Einzelnen unterschiedlicher Gründe für die Fremdunterbringung ist allen betroffenen Kindern gemein, dass sie häufig keine oder zu wenig Fürsorge von den Eltern bekommen haben. Sie mussten häufige Bezugspersonenwechsel, Beziehungsabbrüche und Verluste hinnehmen. Sie erfuhren massive Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, erlebten ihre Bezugspersonen als massiv angstauslösend und nicht als schützend. Die Kinder haben sich an Beziehungserfordernisse angepasst, um emotional zu überleben. Aufgrund erlebter Beziehungsabbrüche und verletzender Erfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie haben die Kinder und Jugendlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen oder teils erhebliche Verhaltensauffälligkeiten entwickelt. Diese Kinder brauchen Erwachsene, die sich ihrer zuverlässig annehmen und ihnen die Sicherheit geben, sich - langfristig - um ihr Wohlergehen zu kümmern.

Das Beziehungsgefüge in der Familie wird neu geordnet

So vielfältig der biografische Hintergrund der Kinder und die Gründe für die Inpflegegabe, so vielfältig sind auch die Motivlagen von Pflegeeltern für ein Engagement sowie deren Kompetenzen.

Geeignete Pflegeeltern können Kindern einen sicheren familiären Lebensort geben. Dabei macht das beständige Beziehungsangebot die besondere erzieherische Qualität der Pflegefamilie aus im Vergleich zu anderen Erziehungsangeboten wie zum Beispiel der Heimerziehung.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist für die Pflegefamilie ein Ereignis, welches das Beziehungsgefüge der Familie stark verändert. Das "Familie-Sein" muss neu hergestellt werden. Die Aufnahme eines Kindes erfordert von Pflegeeltern, mit einem Kind zu leben, dessen Verhalten manchmal nicht nachvollziehbar ist, aber ausgehalten werden muss. Pflegeeltern müssen ihre Erwartungen an das Pflegekind reflektieren und bereit sein, Unterstützung und Beratungsangebote anzunehmen. Sie müssen sich mit der Herkunftsfamilie auseinandersetzen, insbesondere mit deren Erwartungen hinsichtlich der Rückkehr des Kindes und den zum Teil belastenden Besuchskontakten. Haben Pflegeeltern leibliche Kinder, braucht es eine neue Balance in der Eltern-Kind-Beziehung und der Geschwisterbeziehung von betreutem und eigenem Kind. Außerdem ist die Pflegefamilie eingebunden in den institutionellen Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Damit ist sie durch Fachkräfte des Pflegkinderdienstes, des Jugendamtes, Therapeut(inn)en oder Schule Einmischungen von außen ausgesetzt.

Pflegeeltern leisten eine komplexe erzieherische Aufgabe zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Die Anforderungen, die sich daraus ergeben, können sie nur mit adäquater Unterstützung dauerhaft bewältigen.

Beratung schützt vor Abbruch der Pflegebeziehung

Notwendige Voraussetzung für ein gutes Aufwachsen von Pflegekindern in Pflegefamilien ist, dass es um das private Leben der Familien ein professionelles Unterstützungsnetzwerk gibt, für das kompetente Fachdienste sorgen.11 Als ein wesentlicher Schutz in Bezug auf Abbrüche von Pflegeverhältnissen hat sich die fachliche und soziale Unterstützung der Pflegeeltern erwiesen. Die Qualität und Ausstattung der Fachdienste tragen demnach zu Erfolg oder Misserfolg von Pflegeverhältnissen bei. Die Pflegekinderdienste müssen Ressourcen anbieten und zugänglich machen, die zum Beispiel für einen konstruktiven Umgang mit leiblichen Eltern sorgen, in Krisensituationen Belastungen reduzieren und einen Puffer bilden zu belastenden Interventionen von außen (zum Beispiel Schule oder Jugendamt). Ohne eine solche Unterstützung ist die Unterbringung von Kindern mit (gravierenden) Beeinträchtigungen in Pflegefamilien riskant.12 Die Pflegekinderdienste in katholischer Trägerschaft bieten ein qualifiziertes Angebot an Beratung, Begleitung und Unterstützung für Kinder, Herkunfts- und Pflegeeltern.

Die Gewinnung geeigneter Pflegeeltern ist der Schlüssel hinsichtlich einer gelingenden Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien. Öffentlichkeitsarbeit bildet dabei einen Türöffner. Erfahrungsgemäß kommt allerdings ein Großteil potenzieller Pflegeeltern über Mund-zu Mund-Propaganda zu den Fachdiensten.

Im Bewerbungsprozess sollen Bewerber(innen) zu einer realistischen Einschätzung dessen gelangen, was mit der Aufnahme eines fremden Kindes verbunden ist und eigene Grenzen sehen. Eine gute individuelle Eignungsfeststellung ist wesentliches Qualitätsmerkmal eines Pflegekinderdienstes. Diese soll insbesondere Erkenntnisse über die Geeignetheit von Bewerbe­r(inne)n für Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorerfahrungen erbringen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dem "Matching", bei dem es darum geht, für ein bestimmtes Kind jene Pflegeeltern auszuwählen, die den Bedürfnissen des Kindes am nächsten kommen. Je größer der Pool an gut vorbereiteten, sehr unterschiedlichen Pflegeeltern ist, umso besser gelingt es, eine Passung zwischen Kind und Pflegeeltern herzustellen.

Bei Krisen braucht es genügend Fachkräfte

Die Arbeit mit den Pflegeeltern im laufenden Pflegeverhältnis ist eine weitere zentrale Aufgabe des Pflegekinderdienstes. Die Schwerpunkte der Beratungsarbeit und der Unterstützung variieren, abhängig von der Phase des Pflegeverhältnisses, dem Entwicklungsalter und der Entwick­lungsphase des Pflegekindes. Je nach Verlaufsphase (Eingangsphase, Integrations- und Stabilisierungsphase, eingespieltes ­Pflegeverhältnis, kritische Phase, Been­digungsphase)13 werden den Fachdiensten unterschiedliche Aufgaben abverlangt. Insbesondere in der Integrationsphase oder bei Krisen ist eine sehr dichte Präsenz der Fachkräfte erforderlich.

In der Praxis der Pflegekinderdienste ist die Arbeit mit dem Pflegekind wichtiger Bestandteil. Orientiert am Alter des Pflegekindes und an seinem Entwicklungsstand ist es mit seinen eigenen Bedürfnissen zu würdigen. Relevante Themen der Kinder sind zum Beispiel die erlebten Spannungen zwischen ihren beiden Familien oder die Frage der Zugehörigkeit zur Pflegefamilie beziehungsweise ihrer "Kündbarkeit".

Die Herkunftselternarbeit in laufenden Pflegeverhältnissen ist ein weiterer Teil der Gesamtarbeit der Pflegekinderdienste. Sie realisiert sich in unterschiedlicher Weise, je nachdem, ob die Option Rückführung oder Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie lautet.

Zur Unterstützung einer gelingenden Alltagspraxis der Erziehung bieten die Fachdienste den Pflegefamilien Beratung, Fortbildung (zum Bindungsverhalten oder zur Gestaltung von Kontakten mit der Herkunftsfamilie) und Supervision an.   Darüber hinaus unterstützen sie die Eltern bei der Netzwerkbildung (Pflegeelterngruppen, Pflegevätergruppen). Andere Aktivitäten bieten Freiräume im Alltag (zum Beispiel Oasentage). Für die Pflegekinder gibt es spezielle Angebote wie Biografiearbeit. Die Dienste gehen auch neue Wege und bemühen sich darum, umfassendere Entlastungsangebote und intensivere Begleitung zu installieren, damit die Familien langfristig die Betreuung eines stark entwicklungsbeeinträchtigten oder behinderten Kindes wahrnehmen können, zum Beispiel Angebote für die Pflegekinder in den Ferien.

Es ist noch viel zu tun…

Die Anforderungen an die Pflegekinderhilfe sind vielfältig. Perspektivisch sind aus Sicht der Fachdienste in katholischer Trägerschaft folgende Schlüsselthemen zu bearbeiten.

Kontinuitätssichernd planen und notwendige Übergänge gestalten:
Zentrale Qualitätsgedanken in der Pflegekinderhilfe sind, einem Kind nach einer Fremdunterbringung baldmöglichst eine dauerhafte Perspektive hinsichtlich seines Lebensmittelpunktes zu geben (Prinzip der kontinuitätssichernden Planung), Brüche und Diskontinuitäten möglichst zu vermeiden und dort, wo ein Wechsel des Lebensortes eines Kindes unabdingbar ist, den Übergang zu gestalten. Dies gelingt nur mit einer Kooperation aller beteiligten Personen und Dienste.

Professionelle Infrastruktur für die Beratung und Begleitung von Pflegeeltern weiterentwickeln:
Pflegepersonen benötigen einen verbindlichen Zugang zu laufender Begleitung und Beratung. Diesen Anspruch gewährt ihnen auch das SGB VIII (§ 37 Abs. 2 und 2a). Dennoch ist dessen Einlösung für Pflegeeltern vielfach abhängig vom Zufall der kommunalen Finanzkraft.14 Die Weiterentwicklung der Infrastruktur muss auch mit einer entsprechenden Fachkraft-Pflegefamilien-Relation hinterlegt werden, das heißt, wie viele Pflegefamilien eine Fachkraft betreut.

Die strukturelle Verankerung und konzeptionelle Ausgestaltung der Arbeit mit Herkunftsfamilien verbessern:
Die rechtliche Regelung hinsichtlich der Unterstützung von Herkunftseltern ist
eindeutig. Allerdings wird sie in der gegenwärtigen Praxis sehr unterschiedlich realisiert. Regelmäßige und qualifizierte Herkunftselternarbeit gehört längst nicht zum festen Bestandteil der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie.

Partizipation von Kindern und Jugend­lichen umsetzen:
Den Grundsatz, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, gilt es auch in der Pflegekinderhilfe zu berücksichtigen und umzusetzen. Das bedeutet, sie entsprechend ihrer emotionalen und kognitiven Entwicklung regelmäßig über ihre Situation und Perspektive zu informieren.

Forschung zur Pflegekinderhilfe und Dialog Wissenschaft und Praxis der Pflegekinderhilfe fördern:
Über Forschung muss mehr praxistaugliches Wissen für die Pflegekinderdienste, den Allgemeinenen Sozialen Dienst (ASD) oder Jugendhilfeeinrichtungen ge­neriert werden (zum Beispiel Vorbereitungs- und Platzierungspraxen, Gestaltung von Rückkehrprozessen des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie). Erforderlich sind darüber hinaus Längsschnittstudien, die Aufschluss geben über das Aufwachsen und über die Entwicklung von Kindern in Pflegefamilien.

Chancen für die Zukunft

Das Leben in einer Familie bedeutet für Kinder und Jugendliche an erster Stelle, dass ihre elementaren Bedürfnisse nach Nähe, Versorgung, Schutz, Individualität und Orientierung berücksichtigt werden. Kindern und Jugendlichen, die nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können, bieten Pflegefamilien die Chance, dass
diese Bedürfnisse dort befriedigt werden. Hier können sie unter günstigeren Be­dingungen aufwachsen, neue positive
Bindungs- und Beziehungserfahrungen machen und möglicherweise frühe Ge­fährdungserfahrungen verarbeiten.

Anmerkungen
1. Trägerschaft SkF: 34, Trägerschaft CV, SKFM, KJF, KSD, SkF/Diakonie: 6.
2. Ohne die Anzahl der Kinder in den sogenannten Westfälischen Pflegefamilien.
3. Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige - Vollzeitpflege 2012. Wiesbaden, 2014.
4. Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 2012,  a.a.O.
5. Diese inoffiziellen Pflegeverhältnisse (Großeltern-/Verwandtenpflegen) werden, wenn sie nicht als Hilfe zur Erziehung gewährt werden, nicht in der Jugendhilfestatistik erfasst.
6. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege, Juni 2014 (www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2014-1226.html).
7. Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH); Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (Hrsg.): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe. Frankfurt/Main/Berlin, Februar 2010; Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hrsg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München: Deutsches Jugendinstitut e.V., 2010.
8. Inzwischen setzt sich der Begriff "Pflegekinderhilfe" immer stärker durch und löst den des "Pflegekinderwesens" ab.
9. Vgl. hierzu Helming, E.; Sandmeir, G.; Kindler, H.;?Blüml, H. in: Handbuch Pflegekinderhilfe, a.a.O..
10. Ebd.
11. Schäfer, D.: Ressource Pflegeeltern. Untersuchung der Belastungen und Ressourcen von Menschen, die Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen betreuen. Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (Hrsg.), 2011.
12. Ebd.
13. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration: Weiterentwicklung der Vollzeitpflege. Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter. Bremen, 2. Auflage, Juli 2013.
14. Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH); Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. (Hrsg.): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe. A.a.O.

Autor/in:

  • Jacqueline Kauermann-Walter
Zuletzt geändert am:
  • 22.07.2015
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