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neue caritas Armut

Der neue europäische Hilfsfonds geht direkt gegen Armut vor

Die Bekämpfung schlimmster Formen von Armut mit EU-Geldern ist mit dem Hilfsfonds Ehap unmittelbar möglich. Interessierte Einrichtungen oder Verbände der Caritas sollten sich möglichst bald mit ihrer Gemeinde abstimmen.

Jeder vierte Europäer ist von Armut bedroht.1 Die aktuellen Zahlen des Europäischen Statistikinstituts Eurostat zeigen, wie dramatisch sich die Lage in der Europäischen Union darstellt. Caritas Europa berichtet, dass die Armut seit 2010 in zwei von drei EU-Staaten angestiegen ist. Zudem werde sie immer gravierender, und europaweit müssten immer mehr Personen und Familien Hilfen der Caritas in Anspruch nehmen.2

Durch die steigenden Kosten für Miete, Nahrungsmittel und Energie fehlen zahlreichen Menschen die finanziellen Mittel, Lebensmittel für ausgewogene Mahlzeiten zu kaufen. Laut Caritas Europa wird die Situation durch die von der EU verordneten Sparanstrengungen (sogenannte Austeritätsmaßnahmen) in besonders von der Krise betroffenen Ländern noch verstärkt.

Die Europäische Union hat sich in der "Europa 2020"-Strategie zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Zahl der von Armut und Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen europaweit um mindestens 20 Millionen zu senken.3 Umgesetzt werden soll diese Zielvorgabe durch nationale Ziele, die sich die Mitgliedstaaten selbst setzen.

Zusätzlich zu diesen politischen Instrumenten gibt die EU durch ihre Struktur- und Investitionsfonds sowie weitere Förderprogramme direkt Gelder zur Bekämpfung der Armut aus.4 Allerdings müssen bei allen Förderprogrammen die vertraglichen Grundlagen der EU berücksichtigt werden: Sie kann nur für Themen Gelder ausgeben, für die sie auch zuständig ist. Daher ist selbst bei klassischen Programmen der Armutsbekämpfung wie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) immer ein Bezug zum Arbeitsmarkt herzustellen. So fokussiert die deutsche Bundesregierung bei der Bekämpfung von Armut auf die Verringerung der Anzahl Langzeitarbeitsloser.

Neben diesen arbeitsmarktpolitischen Programmen begann die EU 1987 damit, überschüssige Lebensmittel an bedürftige Menschen in Europa auszugeben. Hintergrund dieses Vorgehens waren jedoch vor allem umweltpolitische Gedanken. In Europa waren damals aufgrund landwirtschaftlicher Überproduktion Nah­rungs­mittel in großen Mengen öffentlich eingelagert worden. Diese Lagerbestände gab der Rat 1987 frei, damit die Mitgliedstaaten sie als Nahrungsmittelhilfe an Bedürftige verteilen und somit die "Butterberge" und "Milchseen" abbauen konnten.

Schnell entwickelte sich das Programm zu einer der wichtigsten Bezugsquellen
für Lebensmittelbanken und Tafelläden. Nachdem Mitte der 1990er Jahre die
Überproduktion abgebaut war, wurde als Übergangslösung das Nahrungsmittelprogramm dahingehend geändert, dass nun auch Lebensmittel zugekauft werden können. Allerdings erklärte der Europäische Gerichtshof diese Praxis 2011 auf eine Klage Deutschlands hin für rechtswidrig.5 Deutschland hatte diese Hilfen nie in Anspruch genommen.

Neuer Hilfsfonds seit 2014

Im Oktober 2012 legte die EU-Kommission daher einen Vorschlag für eine Verordnung über einen "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen" (Ehap) vor. Durch diesen Hilfsfonds sollen europäische Lebensmittelhilfen finanziert und Menschen gefördert werden, die vom Arbeitsmarkt zu weit entfernt sind, um vom ESF zu profitieren. Nach intensiven Debatten auf europäischer Ebene wurde die Ehap-Richtlinie im März 2014 verabschiedet; Damit stehen europaweit für die Jahre 2014-2020 circa 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Deutsche Caritasverband hatten sich dafür starkgemacht, dass keine reine Lebensmittelhilfe aus EU-Geldern finanziert wird, da Lebensmittelhilfe nur Symptome be­kämpft und die Ursachen von Armut nicht angeht.

Die Auflage des Hilfsfonds stellt einen Richtungswechsel in der EU-Politik dar: Erstmals werden Gelder für Bedürftige ohne Bezugnahme auf arbeitsmarkt- oder umweltpolitische Themen ausgegeben. Als rechtliche Grundlage gilt Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, in dem die Werte der EU definiert werden, in Verbindung mit Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entwickelt und verfolgt wird. Es ist an dieser Stelle also ein klassischer Spill-over-Effekt6 zu beobachten: Um die vertraglichen Ziele der EU verfolgen zu können, müssen weitere Politikfelder vergemeinschaftet werden - sehr weit vom Arbeitsmarkt entfernte Personen müssen erst einmal an die Hilfesysteme herangeführt werden, damit diese greifen können.

Die Umsetzung in Deutschland

Der europäische Hilfsfonds wird - ähnlich wie die Strukturfonds der EU - auf nationaler Ebene umgesetzt. Dabei können sich die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie ein Programm zur Nahrungsmittelhilfe auflegen und/oder Projekte zur Förderung der sozialen Kohäsion und Armutsreduzierung finanzieren. Deutschland wird seine Gelder zur Förderung der sozialen Kohäsion ausgeben, was die Caritas begrüßt. Das dementsprechende deutsche Umsetzungsprogramm7 wurde im Februar 2015 von der EU-Kommission genehmigt.

Die Ausstattung des Fonds beträgt in Deutschland über 88 Millionen Euro8, entsprechend dem Interventionssatz für Projekte von 95 Prozent der Projektkosten. Der Hilfsfonds Ehap wird mit den Förderschwerpunkten "EU-Zuwanderung" und "Wohnungslosigkeit" umgesetzt und verfolgt drei Einzelziele:

  • Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems;
  • Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion;
  • Verbesserung des Zugangs der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems.

Die Mittel des Fonds werden zu gleichen Teilen auf die drei Zielgruppen aufgeteilt. In einem Projekt können mehrere Zielgruppen bedient werden, allerdings muss dies im Antrag klar beschrieben werden. Die Auswahl dieser Zielgruppen ist aufgrund der aktuellen politischen Diskussion um die sogenannte "Armutszuwanderung" und der begrenzten Mittel des Ehap entstanden. Methodisch soll darauf geachtet werden, auf bestehenden Strukturen aufzubauen und so die Wirkung existierender Stellen zu verstärken. Mit dem Geld sollen vor allem Personalstellen gefördert werden, so dass eine Beziehung zu den Klient(inn)en aus den Zielgruppen des Hilfsfonds aufgebaut werden kann.

Projektanträge müssen immer in einem Verbund aus einer Gemeinde und einem freigemeinnützigen Träger (beispielsweise einem Wohlfahrtsverband) gestellt werden. Sowohl der freie Träger als auch die Kommune können als Antragsteller oder Partner fungieren. Es wird keine regionale Verteilung der Mittel geben, allerdings muss im Antrag auf Förderung der konkrete Bedarf einer Gemeinde nachgewiesen werden.

Die Mittel werden in zwei Ausschreibungsrunden vergeben, wobei mit dem Start des ersten Interessensbekundungsverfahrens im Mai 2015 zu rechnen ist. Der Aufruf wird auf www.ehap.bmas.de veröffentlicht werden. Die Laufzeit der Projekte soll maximal drei Jahre betragen. Die Gesamtkosten eines Projektes können bis zu einer Million Euro umfassen. Zur Verwaltung des Fonds gibt es - parallel zum ESF - einen Begleitausschuss, der beispielsweise die Auswahlkriterien prüft
und Änderungsanträge genehmigt. Unter anderem sind die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und die Nationale Armutskonferenz in dem Begleitausschuss vertreten.

Für weitere Informationen zum Hilfsfonds und anderen EU-Förderprogrammen können Sie sich gerne an die EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbandes wenden.
(E-Mail: euvertretung@caritas.de)

 Anmerkungen
1. Eine armutsgefährdete Person lebt laut ­Eurostat in einem Haushalt mit einem verfügbaren Äquivalenz-Einkommen unter der Schwelle von 60 Prozent des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens (nach Sozialleistungen).
2. Caritas Europa: Europe 2020: Where are we now and what way forward? Five years
after committing to poverty reduction and employment growth. Europe 2020 Shadow Report, Edition 2014. Abrufbar unter: www.caritas.eu/sites/default/files/europe2020_shadowreport_2014.pdf
3. Zur Messung dieses Ziels wurde ein Indikator entwickelt, der drei einzelne Indikatoren kombiniert: das Armutsrisiko, die Zahl der Personen, die in Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, sowie die materielle Deprivation (Entbehrungen an bestimmten Dingen, die sich der Haushalt nicht leisten kann).
4. Siehe dazu Schüler, L.; Hitzemann, A.: Europa vergibt Fördergelder für die Bekämpfung von Armut. In: neue caritas Jahrbuch 2015, S. 77-81.
5. Urteil des Gerichts vom 13. April 2011. Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission. Rechtssache T-576/08.
6. Spill-over-Effekte sind Bestandteil der neofunktionalistischen Integrationstheorie, von E.B. Haas 1958 erstmals beschrieben. Vgl. Haas, E.B.: The Uniting of Europe. Stanford: Stanford University Press, 1958; Rosamond, B.: Theories of European Integration. London: Houndmills, 2000.
7. Das Operationelle Programm Deutschlands ist abrufbar unter: www.ehap.bmas.de
8. Umgerechnet auf 100 Prozent, stammen 78,9 Millionen Euro aus dem EU-Fonds, 13,9 Millionen Euro schießt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu, das den Fonds verwaltet.


Autor/in:

  • Lisa Schüler
Zuletzt geändert am:
  • 28.04.2015
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