Gezielte Begleitung nach der Haft verhindert Rückfälle
Das Netzwerk Straffälligenhilfe1 in Baden-Württemberg (GbR) setzt landesweite Projekte der Straffälligenhilfe um.2 Diesen liegen Qualitätskonzepte und ein systematisches Qualitätsmanagement zugrunde. Am Beispiel des Nachsorgeprojektes "Chance" werden Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Arbeit dargestellt. Das Projekt wurde von den kriminologischen Instituten der Universitäten Tübingen und Heidelberg wissenschaftlich evaluiert.3
Das Nachsorgeprojekt "Chance"
Für die Wiedereingliederung von Strafgefangenen haben das Übergangsmanagement in der Haft sowie die direkt anschließende Betreuung in Freiheit erhebliche Bedeutung. Der Übergang vom Vollzug in die Freiheit ist für die Gefangenen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Zur Verbesserung des Übergangsmanagements und der notwendigen Nachsorge wurde in Baden-Württemberg 2005 das Nachsorgeprojekt "Chance" ins Leben gerufen. Das Projekt wurde zuerst aus Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung, ab 2013 über das Justizministerium Baden-Württemberg aus Landesmitteln finanziert.4
Zielgruppe sind Haftentlassene mit Endstrafe oder vorzeitiger Entlassung ohne Bewährungshelfer. Eine Doppelbetreuung zum Beispiel durch die Bewährungshilfe soll durch die Zielgruppendefinition vermieden werden. Die Teilnahme am Projekt erfolgt auf freiwilliger Basis.
Zielsetzung ist die Sicherstellung einer durchgängigen Betreuung in Haft, während der Entlass- und in der Nachsorgephase. Hierdurch sollen prekäre Situationen (das sogenannte "Entlassloch") nach der Haft vermieden werden, die das Risiko erneuter Straffälligkeit erhöhen.5
Das Konzept wurde in Form eines Qualitätskonzeptes mit definierten Prozessen und Betreuungsbausteinen entwickelt. Im Kern soll vor dem Hintergrund der in der Regel multifaktoriellen Problemlagen eine Hilfebedarfserhebung mit dem Gefangenen stattfinden, die zu einer systematischen Hilfeplanung und Betreuung führt. Neben der Absicherung der finanziellen und materiellen Grundlage stehen im Fokus der Betreuung auch Aspekte wie Suchtmittelgebrauch, gesundheitliche Probleme, Schuldenberatung und Integration in eine Beschäftigung beziehungsweise tagesstrukturierende Maßnahmen.
Am "Nachsorgeprojekt Chance" sind 21 Vereine und Einrichtungen beteiligt. Sie garantieren ein flächendeckendes Angebot des Übergangsmanagements und der Nachsorge in Baden-Württemberg.
Die Mitarbeiter(innen) der Vereine sind innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten tätig und können zwei Funktionen einnehmen.
Koordinatoren: Diese Mitarbeiter(innen) sind als externe Fachkräfte in den Justizvollzugsanstalten tätig. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Gefangenen über das Projekt zu informieren und zur Teilnahme zu motivieren. Sie koordinieren die Entlass- und Nachsorgeplanung mit dem Sozialdienst und organisieren die Übergabe an die Fallmanager.
Fallmanager: Diese Mitarbeiter(innen) sind für die Betreuung der Strafentlassenen am Wohnort zuständig. Sie kennen das Hilfesystem vor Ort und erstellen mit dem Gefangenen noch in der Haftzeit einen Nachsorge-/Hilfeplan. Nach der Entlassung übernehmen sie bis zu sechs Monate die intensive Beratung und Unterstützung.
Qualitätsmanagement und Wirksamkeit
Eine Wirksamkeit im Sinne des Qualitätsmanagements ist gegeben, wenn das zugrunde liegende Konzept bei konformer Umsetzung geeignet ist, die Qualitätsziele zu erreichen.6 Um eine diesbezügliche Evaluation zu gewährleisten, müssen Ergebnisindikatoren definiert werden.
Die Ergebnisindikatoren (beispielsweise Betreuungsabschlüsse, Betreuungsdauer, genehmigte Nachsorgevereinbarungen) werden fortlaufend in der Doku- mentation erfasst. Im Rahmen von Qualitätswerkstätten, an denen alle am Prozess beteiligten Fachkräfte teilnehmen, werden die Prozesse überprüft und gegebenenfalls verändert. Grundlage dieser Verbesserungsprozesse ist die Auswertung der Ergebnisindikatoren, die einer fortlaufenden Beobachtung unterliegen. Ebenso fließen die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung in die konzeptionelle Weiterentwicklung ein. Ein wichtiger Indikator zur Bewertung des Projektes ist der Status bei Betreuungsabschluss.
Mit Stand 31. Dezember 2012 zeigt sich folgendes Bild (siehe Tabelle): Bei über 57 Prozent (Status Regulär, Beendigung und Überleitung) der Betreuten wurde die Minimalzielsetzung einer finanziellen, materiellen Grundsicherung erreicht. Für die Haftentlassenen bedeutet dies, dass eine Wohnung vorhanden ist und das Einkommen, in der Regel über Leistungen des SGB II oder SGB III, sichergestellt wurde. Eine prekäre Situation nach Haftentlassung konnte für diesen Teil der Betreuten also vermieden werden. Neben dieser Minimalzielsetzung erreichen über 24 Prozent weitergehende, festgelegte Ziele (zum Beispiel Arbeitsintegration) oder werden in eine andere, dem Hilfebedarf entsprechende Maßnahme vermittelt (20,7 Prozent). In der Regel sind dies Angebote wie betreutes Wohnen nach den §§ 67ff. SGB XII. 33,2 Prozent der Betreuten brechen die Maßnahmen ab. Bei über neun Prozent der Bereuten wird die Maßnahme aufgrund fehlender Mitwirkung von den Betreuern beendet.
Weitere wichtige Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Projektes wurden durch die wissenschaftliche Begleituntersuchung gewonnen. Hierbei wurde die Verbesserung der Lebenssituation der Entlassenen anhand mehrerer Bereiche gemessen. Der Anteil Haftentlassener mit eigener Wohnung stieg vom Beginn von 18 Prozent auf 39 Prozent am Ende der Nachsorge. Ebenso konnte die Anzahl wohnungsloser Klienten von 15 Prozent auf sechs Prozent reduziert werden. Die Fallmanager erreichten mit der Nachsorge überwiegend Ziele in den Bereichen Finanzen, Wohnen und Arbeit. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass durch das Projekt prekäre Entlassungssituationen vermieden werden.
Eine weitere Kenngröße zur Bewertung der Wirkung ist die Einschätzung der Betreuten zum Nachsorgeprojekt. 67 Prozent der Betreuten bewerten die Maßnahme als "sehr hilfreich" (29 Prozent) oder als "hilfreich" (38 Prozent). 86 Prozent der Betreuten geben an, dass sich ihre Lebenslage durch die Nachsorgemaßnahme verbessert hat. Für 97 Prozent hat sich die Teilnahme am Projekt gelohnt. Von 88 Prozent der Betreuten bekommt das Projekt die Note "sehr gut" oder "gut".
Ein Ziel des Projektes ist es, eine Betreuungskontinuität in der Entlass- und Nachsorgephase herzustellen. Die qualitativen Analysen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung geben wichtige Hinweise zur Funktion der Betreuungsbeziehung aus Sicht der Klienten.
Beispielhaft können folgende Aussagen benannt werden:
"Wenn man von vornherein aus dem Knast so betreut und begleitet wird und man weiß von dieser Geschichte, dann ist das doch ein fantastisches Ding."
oder:
"Ja, es bringt was und einfach, weil es ein sicheres Gefühl macht für einen selbst, wenn man eine Option offen hat. Von wegen, man kann wohin gehen und wegen dem und dem und dem fragen…"
Zudem scheint die Bindung zum/zur Betreuer(in) für die Klienten sehr wichtig zu sein:
"Ich glaube, wenn ich Frau X. nicht hätte, wäre ich gar nicht hier, dann wäre ich noch viel weiter unten. Dann wären die Briefe reingeflattert. ,Schulden, ach, schmeiß weg.‘ Schulden, Schulden, ich hätte mich nicht darum gekümmert. Ich hätte keinen Brief schreiben können. Das wäre nicht gegangen. Also das hat mir richtig viel geholfen."
In der Strafrechtspflege tritt unvermeidbar die Frage auf, ob die Betreuungsmaßnahmen geeignet sind, das Rückfallrisiko zu reduzieren. Wolfgang Stelly, einer der Evaluatoren, stellte in Bezug auf das Nachsorgeprojekt fest, dass es fraglich ist, ob Rückfallzahlen ein guter Indikator zur Beurteilung der Maßnahme sind. Als Gründe führte er forschungspraktische Schwierigkeiten und zu erwartende relativ geringe Effektstärken an.7
Betreuung nach der Haft stabilisiert die Betroffenen
Für die Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe sollten andere Zielsetzungen im Vordergrund konzeptioneller Überlegungen stehen. Die Erkenntnisse aus dem Nachsorgeprojekt "Chance" belegen die Wirksamkeit im Hinblick auf die sozialen Zielsetzungen.
Letztlich kann festgestellt werden, dass eine durchgängige Betreuung vor und nach der Haftentlassung eine wichtige, stabilisierende Integrationshilfe für haftentlassene Frauen und Männer darstellt.
Anmerkungen
1. Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege (KdöR) mit Sitz in Karlsruhe, dem Verband der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg, Stuttgart, und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg.
2. Weitere Informationen wie Qualitätskonzepte, Statistiken, Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleituntersuchung etc. unter www.nwsh-bw.de
3. Institute für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Nachsorgeprojekts Chance. Heidelberg/Tübingen, 2010.
4. Der Verein Projekt "Chance" wurde mit der Projektumsetzung beauftragt, www.projekt-chance.de
5. Goll, Ulrich; Wulf, Rüdiger: Nachsorge für junge Strafentlassene. Ein innovatives Netzwerk in Baden-Württemberg. Zeitschrift für Rechtspolitik (2006) 3, S. 91-93.
6. Siehe hierzu ISO 9001:2008, Normforderung 4.1.
7. Stelly, Wolfgang.: Übergangsmanagement für junge Menschen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung. Köln : DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, (2012) Nr. 68, S. 185-198.