Senioren leben selbstbestimmt in einer Gemeinschaft
In direkter Nachbarschaft zu Ärzt(inn)en, Supermärkten und Kirchen liegen die Domizile des betreuten Wohnens: Zwischen 19 und 39 Wohnungen in den jeweiligen Gebäuden in Reken, Velen und Borken bietet die "Caritas Pflege & Gesundheit" des Caritasverbandes für das Dekanat Borken an. Auf 46 bis 67 Quadratmetern können Alleinstehende wie Ehepaare barrierefrei wohnen. Das Konzept umfasst neben der Wohnung pauschal finanzierte Grundleistungen wie individuelle Betreuung und Beratung, Vermittlung von Hilfen sowie Notruforganisation.
Kleinere und auch größere Veranstaltungen werden wöchentlich angeboten, zum Beispiel Gemeinschaftsnachmittage mit Kaffee und Kuchen, Spielenachmittage, Seniorenreisen oder Seniorengymnastik. Bei Bedarf können Leistungen wie ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Essensversorgung gewählt werden. Damit bieten die Häuser ihren Bewohner(inne)n die Absicherung ihrer selbstständigen Lebens- und Haushaltsführung, um soziale Isolation zu vermeiden.
Echte Alternative zum Heim
Das zweite Angebot, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Senior(inn)en, ist eine echte Alternative zum stationären Wohnen. Hier leben jeweils zwölf Mieter(innen) zusammen, die einen Hilfs- und Pflegebedarf haben. Die Wohngemeinschaft richtet sich an die Bürger(innen) der Gemeinden Reken, Velen und Borken, die auch im Alter bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit in ihren bekannten sozialen Bezügen verweilen und gewohnte Nachbarschafts- und Angehörigenkontakte im Wohnviertel beibehalten wollen. Die Caritas möchte sie dabei unterstützen, ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten oder auch wiederzuerlangen. So ist ein Leben auch bei intensiver Pflegebedürftigkeit in der Wohngemeinschaft möglich.
Aufgrund ihrer familiären und überschaubaren Atmosphäre eignet sich die ambulant betreute Wohngemeinschaft sowohl für Menschen mit Demenz als auch für Menschen mit einem rein körperlichen Hilfe- und Pflegebedarf. Mit dem Konzept will die Caritas die bestehenden Sozialkontakte in diesem Quartier aufrechterhalten und Toleranz für die unterschiedlichen Erkrankungen erzielen.
Jede(r) Mieter(in) bezieht eine eigene Wohnung mit integrierter Küche und eigenem Badezimmer. Mittelpunkt der Gemeinschaft ist eine gemeinsame Wohnküche, in der gekocht, gegessen und der Alltag zusammen gestaltet und gelebt wird. Im Vordergrund steht der "normale" Alltag der privaten Einzelhaushalte. Soweit möglich und gewünscht, organisieren die Mieter(innen) den Haushalt und andere anfallenden Aufgaben selbst und kommen sich gegenseitig zur Hilfe.
Dabei werden sie von Familienpflegerinnen und Alltagsbegleiterinnen der beauftragten Familienpflege unterstützt. Diese Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult. Nachts stehen examinierte Pflegekräfte im Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Darüber hinaus werden unter anderem Sicherheit durch ein Personenrufsystem in der Wohnung, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, Beratung bei Behördenangelegenheiten und eine kontinuierliche pädagogische Begleitung angeboten. Die Grund- und Behandlungspflege organisiert jede(r) Patient(in) individuell. Die Pflege können sowohl Angehörige als auch unterschiedliche Pflegedienste übernehmen. Ein mobiler Pflegedienst, der in dem Gebäude untergebracht ist, gewährleistet die Versorgungssicherheit.
Wer kann in die Wohngemeinschaft einziehen?
In der Regel liegt bei den potenziellen Mieter(inne)n der ambulant betreuten Wohngemeinschaft eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen vor. Auch Ehepaare (einer oder beide von Pflegebedürftigkeit betroffen) können in dieser Wohnform leben. Einzelne Wohnungen sind auch für zwei Personen konzipiert. Der pflegebedürftige Partner kann die Unterstützung in den Bereichen der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung in Anspruch nehmen, so dass der nicht pflegebedürftige Partner entlastet wird und dennoch weiterhin ein gemeinsames Lebens möglich ist.
Ein fließender Übergang vom betreuten Wohnen in die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist möglich. Mieter(innen) des betreuten Wohnens mit einem steigenden Pflegebedarf können als Tagesgast an dem Gemeinschaftsleben in der Wohngemeinschaft teilhaben, bis ein Umzug in die Wohngemeinschaft möglich ist. So können die Mieter(innen) bis zum Lebensende in ihrer gewohnten sozialen und häuslichen Umgebung bleiben.
Neben der Miete für die Wohnung und der Teilmiete für die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten müssen die Mieter(innen) eine Betreuungspauschale sowie individuelle pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen bezahlen. Die Kosten der Wohngemeinschaft sind volkswirtschaftlich betrachtet geringer oder gleich denen einer stationären Altenhilfeeinrichtung. Bedingt durch die höheren Pflegesachleistungen der Pflegekassen, vor allen Dingen in der Pflegestufe 1, ist die Wohnform jedoch für den letzten Kostenträger (Privatzahler oder Sozialamt) mitunter teurer als eine stationäre Altenhilfeeinrichtung. Allerdings sieht das Konzept auch eine Beteiligung von Angehörigen an der Versorgung des jeweiligen Mieters vor. Dadurch könnten, beispielsweise durch die Übernahme der Pflege durch Angehörige, wiederum Kosten reduziert werden. Neben den Dienstleistungskosten zahlt jede(r) Mieter(in) noch in die gemeinsame Haushaltskasse ein.
In den jeweiligen Wohnangeboten wird die Betreuung und Begleitung der Mieter(innen) und deren soziales Umfeld durch Pflegepädagog(inn)en gesichert. Die Pflegepädagog(inn)en stellen die Versorgungskonzepte in den Wohngemeinschaften sicher. Sie begleiten die Betreuungsmitarbeiterinnen und sind die Schnittstelle zu den Pflegediensten. Immer wieder wird mit den Betreuungskräften die Eigenständigkeit des Mieters besprochen. Grundlage sind die biografischen Anamnesen und die Ressourcen und Fähigkeiten des jeweiligen Mieters.
Die Mitarbeitenden werden durch die Pflegepädagog(inn)en kontinuierlich angehalten, die Mieter(innen) bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zu begleiten, zu motivieren und, falls anders nicht mehr möglich, Alltagsdinge zu übernehmen.
In den Wohngemeinschaften sind jeweils neutral moderierte Mieter- und Angehörigenversammlungen das oberste Steuerungsgremium. In diesem Gremium werden die grundlegenden Rahmenbedingungen der Wohngemeinschaft besprochen. Mitarbeitende von "Caritas Pflege & Gesundheit" sind in diesem Gremium, sofern gewünscht, geladener Gast.
Die Pflegepädagog(inn)en halten kontinuierlich Kontakt in die Gemeinden. Somit ist eine Einbindung der Mieter(innen) der Wohnformen in Gemeindeaktivitäten gegeben und auch die Identifikation der Gemeindemitglieder zu den Wohngemeinschaften und dem betreuten Wohnen wird gefördert.