Unternehmerisches Handeln: Empfehlungen für die Praxis
In den Debatten zur Erarbeitung der Leitlinien für Unternehmerisches Handeln der Caritas haben sich sechs Themen herauskristallisiert:
Verankerung der wirtschaftlichen Aufsicht und der Transparenz nach innen und außen in den Unternehmen der Caritas
Grundlage ist die Arbeitshilfe 182 "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht"2 des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Deutschen Bischofskonferenz. Noch hat der Verband die flächendeckende Umsetzung dieser Arbeitshilfe nicht erreicht. Anspruch aller Rechtsträger muss es sein, funktionierende Aufsichts- und Kontrollstrukturen zu schaffen und die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Instrumente, einschließlich eines Risikomanagementsystems einzurichten. Ein zweiter Anspruch ist die Transparenz nach innen und außen. Die Bewusstseinsbildung für die Grundsätze der Arbeitshilfe 182, die fachliche Beratung beim Aufbau von effektiven Aufsichtsstrukturen und die Qualifizierung der Ehrenamtlichen in den Aufsichtsgremien sind weiterhin wichtige Aufgaben für den DCV.
Theologisch-ethische Reflexion in Unternehmen der Caritas
Die Leitlinien sehen vor, dass jedes Unternehmen seinen Mitarbeitenden Zugänge zu spirituellen und seelsorglichen Angeboten ermöglicht und ein Konzept für eine strukturierte ethische Reflexion hat. Die Weiterentwicklung solcher Angebote wird durch das Projekt des DCV "Theologische und ethische Reflexion und Inspiration in der Caritas" unterstützt und begleitet. Sicherlich ist es auch wichtig, den Diskurs über die theologisch-ethischen Grundlagen der Unternehmen weiterzuführen.
Strukturelle Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Caritas
Hier geht es um die Beteiligungsrechte, die sich auch aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ergeben. Für die Positionierung zu diesen Themen benötigt der DCV insbesondere die Unterstützung der Mitarbeitervertretungen, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG MAV) zusammengefasst sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter(innen) bei sozialpolitischen Themen, die die Rahmenbedingungen sozialer Dienste und Einrichtungen betreffen, muss ebenfalls ermöglicht werden. Der Finanz- und Personalvorstand des DCV wird künftig regelmäßige Gespräche mit dem Vorstand der BAG MAV führen.
Positionierung des Verbandes zum Thema Dienstgemeinschaft
Dienstgemeinschaft ist ein oft strapaziertes und manchmal emotional aufgeladenes Thema. Die Frage, wie die Dienstgemeinschaft der Zukunft aussieht, wird von der Kommission "Caritasprofil" der Delegiertenversammlung (DV) bearbeitet.
Anforderungen an Unternehmen der Caritas aus anwaltschaftlicher Sicht
In den Einrichtungen und Diensten der Caritas besteht eine Spannung zwischen dem anwaltlichen Anspruch einerseits und den Interessen der Einrichtung andererseits. Dieses Spannungsfeld muss vor dem Hintergrund, die selbstbestimmte Teilhabe in den Einrichtungen und Diensten zu verwirklichen, beschrieben werden (siehe hierzu die Eckpunkte: "Selbstbestimmte Teilhabe sichern, Märkte ordnen, im Wettbewerb bestehen", die 2007 von der DV beschlossen worden sind, veröffentlicht in neue caritas Heft 2/2008, S. 32 ff.).
Eckpunkte für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit von Unternehmen der Caritas
Unternehmen der Caritas sehen sich, unabhängig von ihrer Größe, mit wirtschaftlichen Risiken konfrontiert. Um diese minimieren beziehungsweise vermeiden zu können, werden Instrumente und Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel die Bildung von Rücklagen benötigt. Die Kommission "Ökonomie der Caritas" der DV wird hierzu Eckpunkte erarbeiten.
Es ist zu hoffen, dass die Leitlinien an möglichst vielen Orten des Verbandes und in den Organen der Unternehmen diskutiert werden. Rückmeldungen sind erwünscht an: Stabsstelle Sozialwirtschaft, E-Mail: christopher.bangert@caritas.de
Anmerkung
1. Siehe Dokumentation S.31ff Heft 20/2008.
2. Download: www.dbk.de, Rubrik: Schriften