Jedes Kind hat ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben." So steht es im Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Das Recht auf Spiel ist ein besonderes Recht für Kinder, das es für Erwachsene nicht gibt. Durch das Spiel erkunden Kinder ihre Umwelt, experimentieren und lernen, sich in der Gemeinschaft mit anderen Menschen zurecht zu finden. Spielen ist ein grundlegendes Verhalten und Bedürfnis von Kindern, das für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung notwendig ist.
Kinderfreizeit darf nicht komplett verplant sein
Spiel braucht Zeit und Raum. Deshalb ist es wichtig, dass der Alltag von Kindern nicht vollständig von Erwachsenen verplant wird. Auch wenn Kinder ganztags in der Schule sind, brauchen sie die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und sich zu entspannen. Leben Kinder in einer Einrichtung, zum Beispiel in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen, brauchen sie auch dort Rückzugsmöglichkeiten und Platz zum Spielen.
Kinder haben das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen und selbst kreativ zu sein, sei es beim Sport, beim Musik machen, beim Lesen oder beim Filme schauen. Deutschland hat sich deshalb dazu verpflichtet, geeignete Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung von Kindern und Jugendlichen bereit zu stellen. Kinder und Jugendliche haben deshalb einen Anspruch darauf, dass ihre Bedürfnisse nach Spiel- und Freizeitmöglichkeiten in der Schule, im Stadtteil oder in der Gemeinde berücksichtigt werden.
In Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe gibt es vielfältige kreative und musische Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, deren Familien ihnen dies nicht selbst ermöglichen können. Dabei ist die Grundidee, dass jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten einbringt und beim Tun positive Erfahrungen sammelt, sodass es mit einem guten Gefühl Neues dazu lernt und seine Stärken und Kompetenzen weiter entwickelt.
Inspirierende Projekte sind zum Beispiel:
- Ohne Stress musizieren, Spaß haben und mit Profis auf der Bühne stehen: Das Bundesjugendhilfe-Musikprojekt des BVkE: https://www.bvke.de/themen/handlungsorienterte-paedagogik/bjh-musikprojekt/bjh-musikprojekt
- Über erlebnispädagogische Angebote können sich Kinder und Jugendliche durch Erlebnisse in und mit der Natur erfahren und entwickeln - das schließt selbstverständlich auch Kinder mit Behinderung ein. Der BVkE bietet dazu seit vielen Jahren eine Fortbildung zum/zur Erlebnispädagoge/in an: https://www.bvke.de/fortbildungen/fortbildung-erlebnispaedagogik