Jedes Kind hat das Recht auf Gesundheit
Artikel 24 der Kinderrechtskonvention, das Recht auf Gesundheit, garantiert allen Kindern einen Zugang zu Gesundheitsdiensten zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Gesundheit eines Kindes ist der Zustand des körperlichen und psychischen Wohlergehens. Um dies sicherzustellen, ist es auch wichtig, dass Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen, Zugang zu sauberen Sanitäranlagen haben und eine gesunde Ernährung erhalten.
Viele schutzsuchende Kinder leiden an Traumafolgestörungen
Ein erheblicher Teil der nach Deutschland geflüchteten Kinder hat selbst oder mittelbar Gewalt erlebt. Durch diese Gewalterlebnisse, die in vielfältiger Form auftreten und die im Herkunftsland, auf der Flucht oder auch in Deutschland stattfinden, können Traumatisierungen ausgelöst werden. Viele schutzsuchende Kinder leiden an Traumafolgestörungen, wie Depressionen oder der Posttraumatischen Belastungsstörung, und haben dringenden psychologischen Unterstützungsbedarf.
Die Gesundheitsversorgung geflüchteter Kinder, die sich noch im Asylverfahren befinden oder lediglich geduldet werden, ist in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland jedoch auf eine Notversorgung beschränkt. So ist der Zugang zu Psychotherapien äußerst schwierig, obwohl psychische Erkrankungen - wie die meisten körperlichen Erkrankungen auch - dringend behandlungsbedürftig sind.
Psychosozialen Zentren bieten Hilfe
Die betroffenen Kinder können jedoch in den Psychosozialen Zentren (PSZ) der Caritas Hilfe finden. Ziel der PSZ ist eine Verbesserung der gesundheitlichen, psychischen und sozialen Situation und eine Stabilisierung der Klient(inn)en durch Beratungsgespräche oder langfristige therapeutische Maßnahmen. Einige PSZ sind auf die Betreuung und Begleitung von geflüchteten Kindern spezialisiert. Sie bieten beispielsweise kunsttherapeutische Maßnahmen an und tragen zudem über den Aufbau von Netzwerk- und Unterstützungsstrukturen dazu bei, die Versorgung von psychisch belasteten und traumatisierten geflüchteten Kindern in Einrichtungen der Flüchtlingssozialarbeit und in Regelinstitutionen - wie z.B. in Schulen, ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen oder Behörden - zu verbessern.