Jedes Kind hat das Recht auf Bildung
Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen ist als Grundlage für schulische Bildung in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention, dem Recht auf Bildung, formuliert. Junge Menschen sollen eine gute allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildung erhalten, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Durch Bildung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit entfalten können und auf ein verantwortungsbewusstes Leben vorbereitet werden.
Caritas-Studie: Zahl Jugendlicher Schulabgänger ohne Abschluss steigt
Die aktuelle Caritas-Studie "Bildung vor Ort" belegt: Die Quote junger Menschen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss in Deutschland ist wieder auf durchschnittlich 6,9 Prozent angestiegen. Junge Menschen aus einem sozioökonomisch benachteiligten Umfeld haben weiterhin vergleichsweise schlechte Bildungschancen, begonnen bei einer geringeren Beteiligungsquote an der Kindertagesbetreuung. Entsprechend können auch ihre Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg und auf eine erfüllte, selbstständige Lebensgestaltung eingeschränkt sein.
Neben den Schulen haben auch die Kinder- und Jugendhilfe und die Jugendsozialarbeit einen Bildungsauftrag. Die Angebote der Caritas und von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland flankieren die schulische und die berufliche Ausbildung junger Menschen. Ziele der Regelangebote, wie Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe, sowie von vielfältigen Bildungsprojekten sind: Bildungsbenachteiligungen abzubauen, ganzheitliche Bildungsprozesse zu ermöglichen, Schulabschlüsse zu unterstützen und eine erfolgreiche gesellschaftliche sowie berufliche Integration zu erreichen.