Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind vor allem Orte, wo Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht wird. Zugleich entstehen dort Produkte für den freien Markt. In Konkurrenz zu anderen Anbietern müssen Werkstätten daher Fingerspitzengefühl beweisen.
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Ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit und das darauf fußende Instrument zu ihrer individuellen Feststellung bringen für viele Betroffene Verbesserungen. Zugleich stellen sich Fragen, beispielsweise zum Verhältnis von Pflege und Eingliederung.
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Laut Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben der Spitzenverband der Krankenkassen und Leistungserbringerverbände an einem Verfahren zur Qualitätsprüfung mit heißer Nadel gestrickt. Doch die Ergebnisse sind nicht valide. Es braucht eine fundierte Evaluation.
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Der jüngste Referentenentwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes gibt wenig Anlass zur Hoffnung, dass die Ressourcenverschwendung in der Pflege ein Ende haben wird, meint Franz Fink, der bis August 2015 Leiter des Referats Alter, Pflege, Behinderung im DCV war.
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Für Dienstleister, die Arbeits- und Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung anbieten, bringt die Behindertenrechtskonvention einen Paradigmenwechsel: Die Betroffenen bestimmen selbst, was sie brauchen.
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Wissenschaftler und Fachleute wissen, wie ein neues valides Verfahren zur Herstellung von Transparenz in der Pflege aussehen könnte. Fundierte Alternativen in einigen Diözesan-Caritasverbänden zeigen dies. Dennoch werden sie vom Gesetzgeber nicht umgesetzt.
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20 Jahre Pflegeversicherung – ein Grund zum Feiern? Ja, sagen die meisten Gratulanten. 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Pflege war davor Privatsache. Bittsteller wurden nun zu Verbrauchern in einem Pflegemarkt. Doch dem Lob folgt ein "Aber": Was Pflegebedürftige an Hilfe erhalten, ist zu wenig.
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Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen macht unmissverständlich klar: Auch für Kinder mit Behinderung muss der Besuch der allgemeinen Schule zum Regelfall werden. Sie wird sich ebenso wie die Förderschule neu erfinden müssen.
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Die jahrzehntelang tradierte Aufteilung des Schulbildungssystems in Regel- und Förderschule ist nicht „auf Knopfdruck“ zu überwinden. Es bedarf der Anstrengung vieler Engagierter, das Beste aus beiden Welten in einer neuen, inklusiven Schule zusammenzuführen.
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Es gibt engagierte und erfolgversprechende Projekte von inklusivem Unterricht. Doch das System Schule müsste grundlegend umgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Die Kirchen könnten hier Vorreiter sein.
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Der Deutsche Caritasverband favorisiert das Konzept der sozialen Gesundheit. Gesundheit und Krankheit sind nicht allein auf das Individuum zu beziehen. Die Caritas hat die Aufgabe, Mitgestalterin der lokalen Sozial- und Gesundheitspolitik zu sein.
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Zum Ende des Projekts „Inklusiver Unterricht“ kamen 82 Teilnehmer(innen) aus Schulen, bischöflichen Schulämtern oder katholischen Schulstiftungen sowie aus Diözesancaritasverbänden zu einer Fachtagung zusammen. Man war sich einig, dass die Entscheidungsträger im katholischen Schulwesen bestehende Initiativen mehr unterstützen sollen.
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Spätestens seit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention stehen Kindertageseinrichtungen vor der Herausforderung, sich inklusiv auszurichten. Die jetzt vorgelegten Empfehlungen sollen diesen Prozess unterstützen.
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Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt: Kinder dürfen aufgrund einer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Miteinander lernen statt getrennt – eine grundlegend neue Ausrichtung des Schulsystems und insbesondere der allgemeinen Schulen ist in Deutschland deshalb unabdingbar.
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Der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes hat Verständnis für die Forderung nach Pflegekammern. Dass es um die Pflege in Deutschland nicht gut bestellt ist, wird nicht bestritten. In den sozialpolitischen Positionen zur Caritas-Kampagne 2010 sind Lösungsvorschläge vorgelegt worden. Die Errichtung von Pflegekammern gehört nicht dazu.
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