Betriebliche Altersversorgung in caritativen Unternehmen zukunftsfest machen
Die betriebliche Altersvorsorge von Unternehmen im Deutschen Caritasverband ist eine zentrale Säule in der Vergütungspolitik dieser Unternehmen. Sie wird seit vielen Jahrzehnten überwiegend über öffentliche oder kirchliche Kassen der sogenannten Zusatzversorgung abgewickelt. Die meisten Unternehmen in der Caritas sind Mitglieder in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) mit Sitz in Köln. Dieses System der betrieblichen Altersvorsorge wurde in den 1970er-Jahren in Anlehnung an das System der Zusatzversorgung eingeführt, wie es im öffentlichen Dienst existierte.
Es war von Anfang an das Ziel, mit der KZVK eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Dies bedeutet: Die eingezahlten Beiträge für die Mitarbeiter(innen) werden nicht gleich wieder größtenteils an Rentner(innen) ausgezahlt wie in der staatlichen Rentenversicherung, sondern sie werden angesammelt, am Kapitalmarkt angelegt und ihre Verzinsung trägt so zu einem erheblichen Teil dazu bei, die künftige Rente mitzufinanzieren. Für die Höhe der individuellen Rente ist also auch die Verzinsung der eingezahlten Beitragsmittel am Kapitalmarkt eine entscheidende Größe. Die deutschen Bischöfe haben in ihrem Errichtungsstatut 1976 für die KZVK eine Verzinsung von 3,25 Prozent in der Ansparphase und 5,25 Prozent in der Rentenphase sowie eine jährliche Steigerung der Renten um ein Prozent als eine Art Garantiezins für die eingezahlten Beiträge festgelegt. Das waren zur damaligen Zeit keine ehrgeizigen Ziele. Über Jahrzehnte war eine Rendite von fünf Prozent mit einer konservativen Anlagepolitik sehr realistisch und die Kasse konnte die Beitragshöhe stabil halten.
Jährlich fehlen 400 Millionen Euro an Kapitalerträgen
Doch seit Ende der 2000er-Jahre hat sich die Welt verändert. Die Zinsen an den Kapitalmärkten sind seitdem kontinuierlich gefallen. Heute gibt es Tagesgelder und Staatsanleihen mit Negativzins. Im Jahr 2019 hat die KZVK eine Rendite auf ihre Kapitalanlagen von gut drei Prozent erreicht. Der Unterschied zur Festlegung aus dem Errichtungsstatut scheint nicht groß, aber wir reden über sehr viel Geld. Die KZVK hatte 2019 ein Anlagevolumen von 21 Milliarden Euro. Bei einer angenommenen Verzinsung von fünf Prozent würden pro Jahr rund eine Milliarde Euro an Kapitalerträgen dazukommen, bei drei Prozent sind es 630 Millionen Euro. Es fehlen also Jahr für Jahr rund 400 Millionen Euro an Kapitalerträgen. In dieser Situation, die sich auf längere Sicht nicht ändern wird, wie alle Expert(inn)en sagen, muss dies zu kontinuierlichen Beitragserhöhungen im System der KZVK führen, weil die eine Säule der Finanzierung der zukünftigen Rente wegen der Situation am Kapitalmarkt immer weniger trägt. Da aber die Beiträge zu mehr als 90 Prozent von den Unternehmen geleistet werden, stellen Beitragserhöhungen eine dauerhaft steigende Belastung für sie dar. Konkurrierende Unternehmen aus dem freigemeinnützigen oder privaten Bereich haben diese nicht in diesem Ausmaß.
Die in der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) zusammengeschlossenen Unternehmen fordern daher schon seit längerem eine Reform des sogenannten Leistungsversprechens in der kirchlichen betrieblichen Altersvorsorge. Hierfür müssen alle Beteiligten an einen Tisch: der Verband der Diözesen Deutschlands, Dienstgeber, Dienstnehmer und die KZVK. Es muss darum gehen, das System der betrieblichen Altersvorsorge in Kirche und Caritas zukunftsfest zu machen, indem die Schieflage in der Finanzierung der zukünftigen Renten wieder ausbalanciert wird. Wie das geschehen soll, muss gemeinsam erarbeitet werden. Aber es muss jetzt passieren: Aufschieben, Wegducken, Gesprächsverweigerungen lösen das Problem nicht, sondern verschärfen es.
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