Deutsche Fernsehlotterie setzt stärker auf direkte Hilfe
Seit über 60 Jahren setzt sich die Deutsche Fernsehlotterie für ein solidarisches Miteinander in der Gesellschaft ein. Von 1956 bis heute erzielte die traditionsreichste Soziallotterie Deutschlands einen karitativen Zweckertrag von über 1,9 Milliarden Euro und konnte damit über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) mehr als 8500 soziale Projekte in Deutschland fördern. Dabei legt die Stiftung ihren Fokus auf Projekte für Menschen, die der Hilfe bedürfen - darunter Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.
Um auf gesellschaftliche Bedarfe reagieren zu können, passt das DHW regelmäßig seine Richtlinien und Kriterien an. Zuletzt wurden die Förderkriterien für Investitionen überarbeitet. Diese sollen es ermöglichen, verstärkt Mittel für innovative, nicht durch die öffentliche Hand finanzierte Projekte bereitzustellen. Sie werden in Kürze auf der DHW-Homepage zu finden sein (www.deutsches-hilfswerk.de).
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen. Um mehr Mittel für direkte Hilfen zur Verfügung zu haben, können ab sofort nur noch der Neubau von Einrichtungen mit bis zu 48 Plätzen und Umbaumaßnahmen in bestehenden Einrichtungen mit höchstens 60 Plätzen bezuschusst werden. Darüber hinaus werden bei allen Anträgen ab der Frühjahrssitzung 2020, das heißt eingereicht ab circa Juni 2019, die Plätze schon bestehender voll- beziehungsweise teilstationärer Pflegeeinrichtungen mitgezählt, die sich auf einem oder mehreren aneinander angrenzenden Flurstücken befinden. Grundsätzlich werden weiterhin bis zu 33 Prozent der Bau- und 50 Prozent der Ausstattungskosten mit maximal 300.000 Euro gefördert.
Das DHW legt großen Wert darauf, dass die durch die Fördermittel finanzierten Einrichtungen und Angebote unmittelbar den Menschen zugutekommen, die auf Hilfe angewiesen sind. Projekte, die mit Personalkosten verbunden sind, sollten darüber hinaus so oder ähnlich vor Ort noch nicht verfügbar sein. Dabei können bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten gefördert werden. Auch eine Sachkostenpauschale bis zu 15 Prozent der Personalkosten ist möglich. Um sicherzustellen, dass Personal zweckgemäß eingesetzt wird, muss dem Antrag unter anderem eine Stellenbeschreibung beigefügt werden, aus der sich die Arbeitszeitanteile ergeben.
Mit seinen Förderungen will das DHW auf gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel reagieren. Um Nachbarschaften zu stärken, weitet die Stiftung im Bereich der Quartiersentwicklung ihren Förderschwerpunkt aus. Die Förderdauer von Quartiersprojekten beträgt drei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Dem Förderantrag muss ein Konzept beigefügt sein, das unter anderem eine Quartiersdarstellung, eine Ist-Analyse und einen Maßnahmenplan enthält. Alternativ ist vor Projektbeginn die Förderung einer einjährigen Konzeptionsphase möglich.
Über die Anträge entscheidet der DHW-Vorstand im Frühjahr und im Herbst. Er wird dabei vom Kuratorium und dem Fördermittelmanagement der Stiftung beraten. Caritas-Mitgliedsorganisationen können ihre Anträge über den jeweiligen Diözesan- beziehungsweise Landes-Caritasverband beim Deutschen Caritasverband, Bereich Förderfonds, einreichen. Die Abgabefristen enden je nach Diözese rund ein halbes Jahr vor den Gremiensitzungen, in der Regel zum Ende des ersten beziehungsweise dritten Quartals. Vor allem bei Personalförderungen empfiehlt es sich, frühzeitig eine circa einseitige Projektskizze mit Kostenschätzung und prozentualer Stellenbeschreibung vorzulegen, um die Förderfähigkeit prüfen zu lassen. Das Projekt darf außer bei Baumaßnahmen erst nach Förderzusage begonnen werden.
Weitere Informationen sind unter www.deutsches-hilfswerk.de und im CariNet unter "Caritas Deutschland", "Förderfonds", "Beiträge", "Stiftung Deutsches Hilfswerk" zu finden.
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