Unerträglicher Bürokratismus
Seit August 2018 ist es den Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich, einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Zuvor war der Nachzug zu subsidiär Geschützten über zwei Jahre lang gänzlich ausgesetzt. Allerdings erfolgt er nun unter erschwerten Bedingungen: Nicht nur ist der Familiennachzug zu dieser Gruppe von Schutzberechtigten auf 1000 Personen pro Monat beschränkt, die Familien haben auch keinen Rechtsanspruch auf den Nachzug. Der Familiennachzug - so der Gesetzestext - kann aus humanitären Gründen gewährt werden. Das Grund- und Menschenrecht auf Familienleben und der Wunsch, mit der Familie zusammenzuleben, allein zählen dafür nicht. Stattdessen müssen ausführliche Anträge und Begründungen für den Familiennachzug eingereicht werden, in denen über humanitäre Gründe, Krankheiten, Integrationsleistungen und -perspektiven berichtet und auf dieser Basis entschieden wird.
Noch dazu sind die ersten Zahlen zum Verfahren ernüchternd: In den vier Monaten seit August 2018 wurden insgesamt nur etwa 1400 Visa an Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ausgegeben - somit wurden nicht einmal die Hälfte der möglichen 1000 Visa pro Monat ausgestellt. Grund dafür ist ein überkomplexes Prüf- und Verwaltungsverfahren, in das neben der Auslandsvertretung vor Ort und den Ausländerbehörden in Deutschland zusätzlich auch das Bundesverwaltungsamt einbezogen ist.
44.000 Personen haben bis Anfang November nach einem Termin zur Antragstellung bei den Botschaften gefragt. Selbst wenn das Verfahren in Zukunft reibungslos laufen würde, werden die subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland und deren Familien teilweise noch mehrere Jahre darauf warten müssen, wieder gemeinsam zu leben.
Fortdauer einer grausamen Situation für Familien
Subsidiär Geschützte haben das Recht, in Deutschland zu bleiben, solange sich die Verhältnisse im Herkunftsland, die zur Flucht geführt haben, nicht dauerhaft, unumkehrbar und fundamental geändert haben. Für die meisten der Schutzberechtigten ist eine solche Änderung auch in Zukunft nicht zu erwarten. So wird die Lage in Syrien mittelfristig weiterhin von Krieg, Menschenrechtsverletzungen und humanitärer Not geprägt sein.
Daraus entsteht eine grausame Situation: Die Familienangehörigen in Deutschland sind in Sicherheit, sollen arbeiten und sich auf die Integration konzentrieren. Währenddessen verharren die Familienangehörigen in gefährlichen und unsicheren Lebensverhältnissen in den Herkunfts- und Transitländern, in einem unabsehbaren Wartezustand.
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