Wohlfahrtsverbände sollten auf ihr gemeinnütziges Potenzial achten
Der Anglizismus "Mergers and Acquisitions (M&A)" mutet kompliziert an. Er kommt vor allem im gewerblichen Bereich vor. Sein zyklisches Auftreten hat, insbesondere in den USA, seit Ende des 19. Jahrhunderts zu sechs sogenannten M&A-Wellen geführt. Aber welche Bedeutung hat der Begriff für Wohlfahrtsverbände? Zeigt er angesichts der demografischen Entwicklung, der Niedrigzinsphase und des Optimierungsdrucks zur Wirtschaftlichkeit ein Lösungsmodell auf? Welche Rolle spielt das Thema gemeinnützige Wirkung ("Impact")?
Der Terminus "Mergers and Acquisitions" bezieht sich in seinem Kern auf Zusammenschlüsse beziehungsweise Verschmelzungen sowie Akquisitionen beziehungsweise Käufe und Verkäufe von Unternehmen. Im weiteren Sinne werden auch andere Kooperationsformen wie strategische Allianzen und Joint Ventures unter dem Begriff subsumiert. "Mergers and Acquisitions" stellen allerdings kein allgemeingültiges Synonym für Unternehmenskooperationen dar; sie bilden vielmehr die letzte und engste Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.
Viele Vertreter(innen) gemeinnütziger Organisationen befürchten, dass sie ihre Werte im Transformationsprozess zur Sozialwirtschaft verlieren könnten. Oltmann formuliert dies in seiner Rezension des Buches "Sozialwirtschaft und soziale Arbeit im Wohlfahrtsverband" wie folgt: "Die Sorge um und die Verantwortung für die Schwächsten in unserer Gesellschaft sollte ziel- und handlungsleitend für die Soziale Arbeit sein und nicht mainstream-orientierte und effekthaschende Rechenexempel."1 Gemeinwohlorientierung und betriebswirtschaftliche Optimierung stehen jedoch nicht zwangsläufig im Widerspruch, ganz im Gegenteil: Betriebswirtschaftlich effiziente gemeinnützige Organisationen können sogar in höherem Maße nach innen (zum Beispiel faire Entlohnung) sowie nach außen (Förderung der Wohlfahrtspflege) missionsentsprechend und selbstbewusst agieren. Ein Optimierungswerkzeug können "Mergers and Acquisitions" bilden.
Der M&A-Prozess beginnt mit der Suche nach geeigneten Unternehmen. Im Anschluss werden potenzielle Zielunternehmen evaluiert ("Due Diligence"), gefolgt von Verhandlungen mit den Gesellschaftern oder dem Management. Der Vorgang wird von Unternehmensberatungen, Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern oder Investmentbanken begleitet. "Due Diligence" (DD) bezeichnet eine mit "gebotener Sorgfalt" vom Käufer durchgeführte Risikoprüfung im Rahmen von M&A-Transaktionen.
Gemeinnützige Organisationen verfolgen mit ihren gemeinwohldienlichen Satzungszwecken eine positive Wirkung für die Allgemeinheit. Förderinitiativen nehmen diesen Gedanken auf und statuieren ihn als Maxime für die Gewährung von Unterstützungsleistungen. Auch Behörden und Unternehmen sowie Politik und Medien setzen eine Wirkungsmessung voraus.
Angesichts der Wichtigkeit der Wirkungsorientierung muss diese auch in einem eigenen zukunftsgerichteten Prüfungsprozess berücksichtigt werden: einer "Impact Due Diligence". Hier steht die Frage im Vordergrund, ob nach dem Zusammenschluss die bisherigen Wirkungsziele der beteiligten gemeinnützigen Organisation aufrechterhalten und optimiert werden können. Die reine Zusammenlegung der bisherigen Ressourcen hat nicht automatisch zur Folge, dass sich auch die Wirkung der gemeinnützigen Projekte in gleicher Weise erhöht. Im Rahmen der Risikoprüfung (Due Diligence) sollte bei Beteiligung gemeinnütziger Organisationen zusätzlich eine "Impact Due Diligence" hinsichtlich der künftigen Wirkung der gemeinnützigen Ziele umgesetzt werden.
Anmerkung
1. Oltmann, F.-P.: Rezension vom 18. Juli 2014 zu: Brinkmann, V. (Hrsg.): Sozialwirtschaft und soziale Arbeit im Wohlfahrtsverband. Tradition, Ökonomisierung und Professionalisierung. Münster, 2014.
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