Qualität und Zugewandtheit zahlen sich für die jungen Menschen aus
In Anbetracht der aktuell vieldiskutierten "Großen Lösung" kommt den Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII eine besondere Bedeutung zu. Denn hier werden schon zum heutigen Zeitpunkt Kinder und Jugendliche, die seelisch beeinträchtig sind, im Rahmen der Jugendhilfe versorgt.1 Dabei handelt es sich um sozialpädagogische Hilfen, die nach Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie in sonstigen Wohnformen geleistet werden können.2 Trotz einer ausgeprägten Inanspruchnahme und eines daraus resultierenden merklichen Ausgabenvolumens (siehe unten) liegen für diesen Bereich bislang nahezu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Diese Lücke wurde nun mit einer (noch unveröffentlichten) Analyse des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ), Mainz, geschlossen, die erstmals Ausgangslagen, Wirkungen und zugrundeliegende Wirkfaktoren von insgesamt 4659 Hilfen nach § 35 a SGB VIII in den Blick nahm. Hierfür wurde die Evaluation Erzieherischer Hilfen (EVAS) genutzt.3 Mit über 50.000 evaluierten Hilfen und Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität weist sie den umfänglichsten Erziehungshilfe-Datensatz in Europa auf. Vor der Darstellung der zentralen Ergebnisse allerdings zuerst ein Blick auf die Fallzahlen und Kosten.
Hilfen zur Erziehung unterliegen in den letzten 20 Jahren einem sukzessiven Anstieg der Fallzahlen und Ausgaben. Aber gilt dies gleichermaßen für die Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII? Ja, und sogar in verstärktem Maße: In einem Zeitraum von nur sechs Jahren (2008 bis 2014) hat sich die Inanspruchnahme um 86 Prozent erhöht und damit nahezu verdoppelt.4
Gleiches gilt für die Entwicklung der Ausgaben, die sich im selben Zeitraum von einer halben Milliarde auf über eine Milliarde Euro pro Jahr verdoppelt haben. Dabei zeigen sich allerdings erhebliche regionale Disparitäten: So ist die Quote der Inanspruchnahme in Brandenburg viermal höher als beispielsweise in Hamburg. Hohe Quoten finden sich auch in Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig Holstein, niedrige Quoten hingegen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.5 Trotz dieser Disparitäten zeigt sich anhand der mittlerweile erreichten Fallzahlen, dass Eingliederungshilfen im Portfolio der Hilfen zur Erziehung keineswegs eine Randposition zukommt. Gerade in Anbetracht des drastischen Wachstums dieses Bereiches stellt sich die Frage, welche Bedarfs- beziehungsweise Ausgangslagen (zunehmend) vorliegen.
An wen sich die Hilfen richten
Ein Blick auf die mit EVAS dokumentierten Symptome zeigt, dass zu 100 Prozent eine Symptomatik seitens der jungen Menschen vorliegt, die HzE und Eingliederungshilfen nach §35 a SGB VIII in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen dabei soziale Unsicherheit (59 Prozent), Aufmerksamkeitsdefizite/Impulsivität/motorische Unruhe (58 Prozent) und aggressives Verhalten (50 Prozent). Eine bedeutsame Häufigkeit weisen zudem relative Leistungsschwäche in der Schule (45 Prozent), mangelndes/undifferenziertes Bindungsverhalten (37 Prozent), dissoziales Verhalten (36 Prozent), Auffälligkeiten im Essverhalten (29 Prozent) und depressive Verstimmungen (29 Prozent) auf.
Die daraufhin gewährten Eingliederungshilfen richten sich bevorzugt an Jungen, die gegenüber
Mädchen erheblich überrepräsentiert sind. Dabei ist die Altersgruppe der Zehn- bis unter 14-Jährigen geschlechtsübergreifend dominierend.
Hinsichtlich der im Vorfeld bereits in Anspruch genommen Hilfen zeigt sich ein völlig anderes Bild als üblicherweise in den Hilfen zur Erziehung. Bei fast sämtlichen Eingliederungshilfen gab es bereits vorangegangene Hilfen (96 Prozent). Diese betreffen insbesondere die (stationäre) Kinder- und Jugendpsychiatrie, die in nahezu jedem zweiten Fall (49 Prozent) zumeist sogar mehrfach zuvor herangezogen wurde. Auch bezüglich weiterer hochschwelliger Hilfearten liegen Vorerfahrungen vor: So beispielsweise bei Heimerziehung (29 Prozent), Erziehung in Tagesgruppe (21 Prozent) und Sozialpädagogischer Familienhilfe SPFH (21 Prozent). Umgekehrt fällt auf, dass die niedrigschwellige und weitverbreitete Erziehungsberatung mit 14 Prozent eher selten im Vorfeld genutzt wurde.
Wie gut die Hilfen wirken
Eingliederungshilfen werden also mit beachtlichen Fallzahlen für junge Menschen mit Beeinträchtigung ihrer seelischen Gesundheit in Anspruch genommen, die zuvor in der Regel schon andere hochschwellige Hilfen (insbesondere Kinder- und Jugendpsychiatrie) durchlaufen haben. Aber sind diese Hilfen für diese Ausgangslagen auch geeignet?
Hier hilft ein Blick auf die Effektstärken, die erreicht wurden. Sie sind ein komprimiertes Maß für sämtliche Veränderungen, die bei jungen Menschen über die Hilfe erreicht werden. Skalenwerte größer als drei stehen dabei für relevante Veränderungen: Ressourcen wurden dann also in einem bedeutsamen Maße aufgebaut und Defizite gleichermaßen bedeutsam abgebaut. Dies gelingt mit einem Wert von 5,5 in den Hilfen zur Erziehung. Dieser Wert wird von den Eingliederungshilfen, die einen Effektindex von 8,1 erreichen, sogar noch deutlich übertroffen. Im Verlauf der im Durchschnitt zweijährigen Hilfen gelingt es, diagnostizierte psychische Störungen wie auch Symptome zum Teil drastisch zu reduzieren. Gleichermaßen konnten Ressourcen beim jungen Menschen gefördert beziehungsweise aufgebaut werden, insbesondere soziale Integration, Selbstkonzept und Selbstsicherheit, sozial-kommunikative Kompetenzen, Überzeugungen und Bewältigungsstrategien, Funktion in der Familie und Autonomie.
Beteiligung ist ein wichtiger Wirkfaktor
Die erreichten Effekte erweisen sich in der Eingliederungshilfe abhängig von einer Vielzahl von Einfluss- beziehungsweise Wirkfaktoren, die die Ausgangslagen, Hilfegewährung, Struktur- wie auch Prozessqualität betreffen.6
- Hinsichtlich der Ausgangslagen sind das Alter der jungen Menschen, nicht vollständige Familienkonstellationen, zuvor in Anspruch genommene Jugendhilfen, Straffälligkeit und Drogenkonsum Risikofaktoren: Je ausgeprägter sie zu Hilfebeginn
vorliegen, desto geringer ist die Erfolgswahrscheinlichkeit. - Wie auch in den Hilfen zur Erziehung insgesamt sind erfolgreiche Hilfeverläufe in der Eingliederungshilfe abhängig von einer fundierten sozialpädagogischen Diagnostik. Diese ist förderlich für eine hohe Indikationsgüte. Das heißt, die geeignete Hilfe wird erkannt, gewählt und mit einer hohen individuellen Passung ausgestaltet.
- Als strukturaler Wirkfaktor in der pädagogischen Arbeit im Rahmen des § 35 a SGB VIII kommt, wie nicht anders zu erwarten, einer hinreichenden Personalqualifikation eine besondere Bedeutung zu. Zudem erweist sich eine klinische Orientierung als wirkmächtig. Sie zeichnet sich einerseits durch qualifizierte, intern nutzbare diagnostische und therapeutische Angebote aus und andererseits durch eine gute externe Vernetzung zu niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeut(inn)en sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien.
- In empirischen Studien zu pädagogischen und therapeutischen Interventionen weisen Aspekte der einzelfallbezogenen Prozessqualität in der Regel den mit Abstand größten Zusammenhang zur Ergebnisqualität beziehungsweise Effektivität auf. Dies gilt auch für die hier evaluierten Eingliederungshilfen. In besonderem Maße trifft dies auf vier Faktoren zu:
- Hilfedauer: Die Effektivität steigt nahezu linear mit der Dauer der Hilfe an. Das maximale Effektniveau wird erst nach vier Jahren erreicht.
- Die Partizipation des jungen Menschen steht in ausgeprägtem Zusammenhang mit dem Erfolg einer Hilfe. Es fällt allerdings auf, dass in der Umsetzung von Partizipation eine erhebliche Variationsbreite vorliegt: von ungenügenden Partizipationsgraden bis hin zu "Best Practice"-Beispielen.
- Der Beziehungsqualität zwischen Fachkraft und jungem Menschen kommt ebenfalls eine zentrale Bedeutung zu.
- Eine aktive Kooperation des jungen Menschen wie auch der Eltern im Rahmen der Hilfe erweist sich ebenfalls als besonders wirkmächtig. Dabei scheinen Partizipation und Beziehungsqualität für eine gelingende Kooperation förderlich zu sein.
Mit der Auswertung zu den Wirkfaktoren werden zukünftige Qualitätsentwicklungspotenziale offensichtlich. Einerseits zeigen "Best Practice"-Beispiele, dass es gelingen kann, diese Faktoren innerhalb der Eingliederungshilfen erfolgreich einzusetzen. Andererseits belegen die Ergebnisse aber auch, dass dies an vielen Stellen noch nicht hinreichend gelingt - mit entsprechend fatalen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der davon betroffenen Hilfen.
Resümierend lässt sich festhalten, dass Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg der Inanspruchnahme auf 80.000 Fälle pro Jahr erlebt haben. Sie setzen an hochkomplexen und belasteten Ausgangslagen mit ausgeprägten Hilfevorerfahrungen (insbesondere Psychiatrie) an. Trotz vorliegender Risikofaktoren werden überdurchschnittliche Effektstärken über den Hilfeverlauf erreicht. Die Effektivität erweist sich dabei in hohem Maße als abhängig von zentralen Wirkfaktoren. Sie betreffen mit der Hilfedauer, Partizipation, Beziehungsqualität und Kooperation vor allem die einzelfallbezogene Prozessqualität der Hilfen. Aber auch strukturale Faktoren wie klinische Orientierung und Personalqualifikation zeigen sich als wirkmächtig.
Dem Jugendamt kommt mit der Sicherstellung einer sozialpädagogischen Diagnostik und einer hohen Indikationsgüte ebenfalls eine hohe Verantwortung zu. Zukünftige Qualitätsentwicklung sollte an den genannten Faktoren ansetzen, gerade in Anbracht ihrer stark differierenden Umsetzung in der Praxis. Trotz dieser Disparitäten erweisen sich in der vorliegenden Studie Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII als wirksame Interventionen und somit als eine sinnvolle Ergänzung des Portfolios der Erziehungshilfen. Auch im Hinblick auf eine "Große Lösung" könnte ihnen damit Modellcharakter zukommen.
Anmerkungen
1. Macsenaere, M.; Esser, K.; Knab, E.; Hiller, S. (Hrsg.): Handbuch der Hilfen zur Erziehung. Freiburg: Lambertus, 2014.
2. Wiesner, R.: SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe. Kommentar (5. überarb. Aufl.), München: Beck, 2015.
3. Herrmann, T.; Arnold, J.; Macsenaere, M.: Ergebnisse und Erfahrungen aus der Evaluation Erzieherischer Hilfen (EVAS). In: Macsenaere, M.; Hiller, S.; Fischer, K. (Hrsg.): Outcome in der Jugendhilfe gemessen. Freiburg: Lambertus, 2010, S. 215-220.
4. Fendrich, S.; Pothmann, J.; Tabel, A.: Monitor Hilfen zur Erziehung 2016. Dortmund: Eigenverlag Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 2016.
5. Ebd.
6. Macsenaere, M; Esser, K.: Was wirkt in der Erziehungshilfe? Wirkfaktoren in Heimerziehung und anderen Hilfearten. München: Reinhardt, 2015 (2., aktualisierte Aufl.).
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