Wegmarken für die Caritaszukunft und Konflikt im Arbeitsrecht
Gerne hätten die Delegierten auf der 15. Delegiertenversammlung (DV) des DCV Mitte Oktober in Regensburg ausführlicher über die aktuelle Flüchtlingsarbeit und Flüchtlingspolitik in Deutschland debattiert, doch die volle Tagesordnung erlaubte dafür keinen weiteren Raum - abgesehen vom kurzen Austausch in der aktuellen Stunde des Präsidenten.
Mit dem Zukunftsdialog Caritas 2020, der Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-O) sowie der Frage der Geschlechtergerechtigkeit im Verband (siehe S. 5 im Heft) standen drei dicke Brocken zur Bearbeitung an.
So geht es Richtung 2020
Zum Zukunftsprozess Caritas 2020 (siehe dieses Heft, S. 32 ff. sowie unter www.caritas.de/Zukunftsdialog) hatten die Delegierten über eine Sammlung von 16 Wegmarken in fünf Themenfeldern zu beraten und abzustimmen: Caritas als
- verortete und sichtbare Kirche,
- sozial- und gesellschaftspolitischer Akteur,
- attraktiver Arbeitgeber,
- attraktives Feld der Beteiligung und des Engagements,
- internationaler Akteur und Partner.
Die Wegmarken stellen das Ergebnis eines verbandlich breit aufgestellten Diskussionsprozesses dar und sollen nicht das Ende des Prozesses signalisieren, sondern den Auftakt - so Caritas-Präsident Peter Neher in seiner Einführung sowie Generalsekretär Georg Cremer in seinem Resümee nach einer intensiven Diskussion in fünf Foren während der Delegiertenversammlung. Zentral und dezentral solle man sich damit weiter auf den Weg machen und mit den Wegmarken arbeiten. "Sie sind nicht in Stein gemeißelt", so Neher. "Wir konnten nicht alles aufgreifen, was im Prozess gesagt wurde, sondern betrachten die Wegmarken als eine Orientierung, die wir immer wieder neu justieren müssen."
In Kleingruppen, die nach Region oder Funktion zusammengesetzt waren, berieten die Delegierten, ob und wie vor Ort eine Auseinandersetzung damit gestaltet werden könne. Vielerorts kann man sich vorstellen, die Wegmarken beim Organisationsentwicklungsprozess sowie bei den Beratungen zu den strategischen Zielen im Verband zugrunde zu legen. Auch können sie helfen, vieles, was schon in Bewegung ist, systematischer einzuordnen und abzusichern. Andere wollen einzelne Wegmarken für sich noch genauer diskutieren und definieren, was darunter zu verstehen ist.
"Wir brauchen ein Update der Wegmarken auf die Diaspora-Situation", schilderte der Magdeburger Diözesan-Direktor Klaus Skalitz die ihm notwendig erscheinende Herangehensweise, denn man sei nur im Miteinander mit der verfassten Kirche handlungsfähig. Aber auch konkrete Arbeitsfelder wurden genannt wie beispielsweise die Flüchtlingshilfe oder die Armutsbekämpfung sowie die Beteiligung von Ehrenamtlichen, die einer konkreten Überprüfung anhand der Wegmarken standhalten sollen oder neu ausgerichtet werden müssen.
Vermisst wurden insbesondere von einigen DV-Mitgliedern theologische Ansätze und Verweise. Neher schlug vor, eventuell Verweise aus der Enzyklika "Deus caritas est" zu übernehmen und den Wegmarken voranzustellen. In der Abstimmung bestätigten die Delegierten bei vier Gegenstimmen und zehn Enthaltungen mit großer Mehrheit, dass die Wegmarken zur Weiterbefassung auf dem Weg in die Zukunft gut geeignet seien.
Genau nachgefragt zeigte sich, dass sich die Delegierten bei der Zustimmung zu den Wegmarken zu Beteiligung und Engagement am deutlichsten zurückhielten - genau den Marken, die bei konsequenter Weiterarbeit dem Verband ein anderes, von "unten" mitbestimmtes Profil geben würden. Ein Thema, mit dem sich wohl nicht nur die Kirche selbst, sondern auch ihre Caritas schwertut, und das die Angst aufzeigt, sich auf unbekanntes und nicht immer steuerbares Terrain zu begeben. "Wir unterfordern unsere Mitarbeitenden. Sie sind bereit, mehr mitzugestalten", hatte Hans-Jürgen Marcus vom DiCV Hildesheim zuvor noch im Forum appelliert. "Wir müssen die Leute mehr teilhaben lassen, ohne sie zu vereinnahmen", so sein Tenor.
Wer macht wo Tarifpolitik?
Wer mit welcher Beteiligung an den Änderungen zur Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission mitbestimmen darf, war schon kurz darauf heiß umstrittenes Thema in der Delegiertenrunde und führte dazu, dass die drei geladenen Vertreter der Mitarbeiterseite in der AK sichtlich missgestimmt vorzeitig die Runde verließen. In einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe hatten sie an den Änderungsvorschlägen mitgearbeitet.
Eine Änderung der AK-O aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen war dringend notwendig geworden. Nur wenn die Gewerkschaften an der Gestaltung der Tarifpolitik im Dritten Weg beteiligt werden, ist ein Streikrecht ausgeschlossen. Also mussten Regeln und Quoten her, wie die Gewerkschaften in die Bundes- und Regionalkommissionen der AK eingebunden werden können. Nicht zufrieden waren die Dienstnehmer mit der Neuregelung, dass die Dienstgeber frei aussuchen können, wer ihre Reihe ergänzt, während die Dienstnehmer nehmen müssen, wer ihnen von der oder den Gewerkschaften geschickt wird.
Doch diese Kröte hätten sie wohl noch geschluckt. Sauer waren sie, als ein Antrag mehrerer Ostdirektoren durchkam, der die Kompetenz der Bundeskommission (BK) einschränkt. Danach darf die BK künftig bei Vergütung, Arbeitszeit und Erholungsurlaub zwar einen mittleren Wert festlegen. Ob und in welcher Breite davon abgewichen werden kann, bleibt künftig aber ganz in der Hand der Regionalkommissionen. Bei der Vergütung sind 15 Prozent Abweichung möglich, bei Arbeitszeit und Urlaub zehn Prozent.
Hier werde Tarifpolitik gemacht, war die Kritik der Dienstnehmervertreter. Diese gehöre im Dritten Weg aber in paritätisch besetzte Gremien, sprich in die AK und nicht in die Delegiertenversammlung. Auch die Dienstgebervertreter in der AK sowie Vizepräsident und AK-Vorsitzender Heinz-Josef Kessmann waren mit dem Antrag nicht glücklich und hatten dagegen gestimmt. Er beschneide in der AK-Bundeskommission den Verhandlungsspielraum. "Die derzeitige Architektur ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtwerkes", hatte Kessmann noch an die Delegierten appelliert und seine Befürchtung geäußert, dass ein Eingriff in die Struktur der AK-O einen nicht absehbaren Prozess anstoßen werde. Er könnte mit seiner Prognose recht bekommen. Dies deutet der vorzeitige Abgang der Dienstnehmervertreter aus der DV an - noch bevor alle Änderungspunkte beraten worden waren und die Delegierten mit großer Mehrheit dem neuen Gesamttext der AK-O zustimmten.
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