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neue caritas Politik

For sale: Demokratie, Rechtsstaat und soziale Sicherung

Dass EU und USA über ihr geplantes Freihandelsabkommen im Geheimen verhandeln, verheißt nichts Gutes: Die Gefahr scheint groß, dass einem wirtschaftlichen Zugewinn vor allem für Konzerne massive gesellschaftliche Einbußen gegenüberstehen werden.

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika verhandeln derzeit über die sogenannte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP1). Ziel dieses geplanten Freihandelsabkommens ist die Beseitigung von Handelshemmnissen, um den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu erleichtern. Zölle sollen abgebaut, andere Handelsbarrieren wie etwa unterschiedliche rechtliche und technische Standards, Normen oder Zulassungsverfahren abgesenkt werden. Zudem sollen sich der europäische und der US-amerikanische Markt für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Vergabeverfahren wechselseitig öffnen. Für die EU erwartet die Europäische Kommission durch TTIP ein zusätzliches jährliches Wirtschaftswachstum von 120 Milliarden Euro beziehungsweise 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Euroraums. Die Kommission stellt zudem die Schaffung Hunderttausender neuer Arbeitsplätze in Aussicht.2 So weit, so gut - möchte man meinen. Tatsächlich aber birgt das transatlantische Freihandelsabkommen erhebliches Drohpotenzial für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Politik, Ökologie, Verbraucherschutz und die soziale Sicherung.

Intransparenz statt demokratischer Debatte

Das geplante transatlantische Freihandelsabkommen lässt weitreichende Konsequenzen für die Bürger(innen) der EU?und der USA erwarten. In demokratischer Perspektive müssten sie deshalb die Möglichkeit haben, sich in den gesellschaftlichen Diskurs über TTIP einbringen zu können. Dies wird ihnen aber dadurch verwehrt, dass die Inhalte der Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten der Geheimhaltung unterliegen. Die wenigen Inhalte, die die EU-Kommission als Verhandlungsführerin der Europäischen Union auf ihrer Internetseite kommuniziert, sind größtenteils ausschließlich in englischer Sprache abrufbar. Für viele EU-Bürger(innen) wird damit eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen zusätzlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Die insgesamt eklatante Intransparenz der Verhandlungen unterläuft die Möglichkeit einer Beteiligung der vom geplanten Abkommen Betroffenen und dürfte zu einer weiteren Verdrossenheit gegenüber der europäischen Politik beitragen. Dabei verwundert die Geheimhaltung der verhandelten In­halte umso mehr, als die EU-Kommission mit TTIP doch nur Gutes verheißt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

Ein wesentlicher Baustein des transatlantischen Freihandelsabkommens sind die sogenannten Investorenschutzrechte. Sie sollen Konzerne in ihren internationalen Unternehmungen vor Investitionshindernissen schützen. Für den Fall, dass sich Konzerne beispielsweise durch Gesetze von EU-Mitgliedstaaten an der Ausübung ihrer unternehmerischen Interessen gehindert sehen, soll ihnen mit TTIP ein Sonderrecht zugestanden werden: die Klage gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten, die keiner demokratisch legitimierten Kontrolle unterliegen. Diese so­genannten Investor-Staat-Schiedsgerichte sind derzeit zu mehr als der Hälfte mit Firmenanwälten besetzt, sie tagen auf Antrag von nur einer der beteiligten Parteien im Geheimen, und ihre Urteile sind unanfechtbar.3

Fragwürdige Rechtsstaatlichkeit

Investorenschutzrechte sind kein Spezifikum des transatlantischen Freihandels­abkommens: Auch die Bundesrepublik Deutschland hat vielfach Investitionsschutzabkommen ab­geschlossen. Solche Abkommen dienen jedoch vor allem der Rechtssicherheit von Investoren in den Ländern, die keine entwickelten und verlässlichen Rechtssysteme haben. Damit stellt sich die Frage, warum Investor-Staat-Schiedsgerichte überhaupt Gegenstand der Verhandlungen über TTIP sind, sollten doch sowohl die EU und ihre Mitgliedstaaten als auch die USA von entwickelten und verlässlichen Rechtssystemen ihrer transatlantischen Handelspartner ausgehen können.

Die Konsequenzen aus Urteilen von Investor-Staat-Schiedsgerichten könnten verheerend sein: Nicht nur würden sie erhebliche finanzielle Risiken für die beklagten Staaten bergen, wie eine aktuelle Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns verdeutlicht. Dieser klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von 3,7 Milliarden Euro wegen seiner Einnahmeverluste, die aus der Energiewende resultieren. Für einen tatsächlich zugestandenen Anspruch auf Schadenersatz würden die deutschen Steuerzahler(innen) aufkommen müssen - ein weiteres Beispiel dafür, wie unternehmerische Verluste sozialisiert werden (sollen).

Bedrohung der politischen Gestaltungsfreiheit

Das Beispiel Vattenfall macht darüber hinaus deutlich, wie durch die privaten Schiedsgerichte, die TTIP flankieren sollen, politische Beschlüsse ausgehebelt werden könnten: Würde Vattenfall ein An­spruch auf Schadenersatz zugestanden, wäre der Parlamentsbeschluss zur Energiewende zwar nicht aufgehoben, würde aber durch das Gerichtsurteil mit hohen Kosten sanktioniert. Die Signalwirkung für künftige Parlamentsbeschlüsse, durch die sich Konzerne in ihren Interessen be­droht sehen könnten, wäre unübersehbar. Sie würde die Entscheidungsfreiheit von Mandatsträger(inne)n massiv konterkarieren. Indirekt würden sogar Bürger(innen) in ihrem Wahlverhalten beeinflusst, wenn sie befürchten müssten, dass die von ihnen bevorzugte Politik durch Schadenersatzklagen internationaler Konzerne sanktioniert werden könnte.

Abstriche bei Umwelt- und Verbraucherschutz?

Als Hindernis für Investitionen in Deutschland und Europa dürften in­ternationale Konzerne sicherlich die ­hie­sigen, vergleichsweise hohen Umwelt- und Verbraucherschutz-Standards werten. Das transatlantische Freihandelsabkommen hätte zur Folge, dass wir diese Standards teuer bezahlen müssten, wenn Konzerne mit ihren Klagen auf Schadenersatz vor den privaten Schiedsgerichten Recht be­kommen sollten. Als Alternative bliebe nur, den Umwelt- und Verbraucherschutz herunterzufahren. Demnächst also doch Hormonfleisch, genmanipulierte Lebensmittel und mit Chlor behandeltes ­Ge­flügel in Europa (selbstredend ohne Kennzeichnungspflicht, die ja als Investi­tions­hin­der­nis zu werten wäre)? Zukünftig also doch Fracking, auch in Naturschutzgebieten, da das Recht von Konzernen auf Investition höher steht als der Schutz der Umwelt?

Auf gar keinen Fall, proklamiert die EU-Kommission: Die hohen europäischen Standards zu Umwelt- und Verbraucherschutz würden für TTIP nicht aufgegeben.4  Angesichts dieser Behauptung drängt
sich jedoch die Frage auf, welches Interesse gerade US-amerikanische Konzerne haben sollten, im europäischen Markt zu investieren, wenn dieser doch vergleichsweise stark reguliert ist. Zielt ihr Interesse darauf, die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards mit dem ­Freihandelsabkommen gleichsam festzuschreiben (wodurch Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik in Zukunft obsolet würde)? Oder spekulieren die Investoren darauf, Lücken in diesen Standards zu finden, in denen sie ihr Gewinninteresse realisieren können? Wie auch immer: Sollten diese Strategien keine ausreichenden Ge­winne einspielen, bliebe den Konzernen ja immerhin die Möglichkeit, ihr Gewinn­interesse durch milliardenschwere Schadenersatzklagen zu realisieren - in den Vereinigten Staaten seit langem ein höchst lukratives Geschäft.

TTIP und soziale Sicherung

Das Niveau sozialer Sicherung in Deutschland ist hoch.5 Die damit verbundenen Kosten werden in großen Teilen, nämlich die deutsche Sozialversicherung betreffend, paritätisch durch Arbeitnehmer(in­nen) und Arbeitgeber finanziert. Beklagen schon die Arbeitgeber in Deutschland die angeblich hohen Lohnnebenkosten (die im europäischen Vergleich in Wirklichkeit unterdurchschnittlich sind), müssen sie US-amerikanischen Investoren ein besonderer Dorn im Auge sein. Wäre somit auch die deutsche Sozialversicherung ein Investitionshindernis für international agierende Konzerne? Oder müssen wir mit Schadenersatzklagen von Investoren gegen den mühsam errungenen politischen Beschluss zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns rechnen? Folgen aus dem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA eine massive Absenkung von Löhnen und die weitere Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse?

Die Auseinandersetzung mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen birgt ein grundsätzliches Problem: Da die Inhalte der Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten der Geheimhaltung unterliegen, bleibt eine tiefgehende Analyse und Bewertung verwehrt. TTIP wirft deshalb aktuell mehr Fragen auf, als Antworten zu finden sind. Folglich sind weitgehend nur Spekulationen möglich. Dennoch - oder vielleicht gerade deswegen - sind wir als Caritas dringend gefordert, uns mit dem Thema auseinanderzusetzen und hierzu Stellung zu beziehen.

Prinzipien der Caritas negiert

Das geplante Freihandelsabkommen be­droht unseren Verband in seinem Selbstverständnis: Die Praxis der Geheimverhandlungen über TTIP läuft dem Prinzip der Betroffenenbeteiligung, dem die Caritas höchste Bedeutung beimisst, diametral zuwider. Die Einhaltung demokratischer Spielregeln und ein funktionierender Rechtsstaat sind unverzichtbar für unsere Arbeit. Als sozialpolitischer Akteur dürfen wir uns in unseren Interessen, die auf das Gemeinwohl zielen, nicht durch die Gewinninteressen von Investoren unterlaufen lassen. Die Totalisierung des Marktes, die mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen droht, stellt uns als Anbieter sozialer Dienstleistungen infrage: Zweifellos würden die Schutzrechte, die die freie Wohlfahrtspflege genießt, von internationalen Konzernen als Investi­tionshindernis gewertet, gegen das es zu klagen lohnt. Ein gänzlich liberalisierter Markt erlaubt keine Gemeinnützigkeit - und auch keinen Sozialstaat. Damit bedroht die totale Marktorientierung nicht nur die Caritas, sondern vor allem auch die Menschen, die sich uns an­vertrauen. Sie sind zumeist in ihrer (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit eingeschränkt, so dass sie in einem totalen Markt nur noch dann einen Wert haben, wenn sie ausgebeutet oder aber aufgegeben werden. In unserem eigenen wie insbesondere dem Interesse benachteiligter Menschen braucht es deshalb eine breite und transparente Auseinandersetzung mit TTIP, in die wir uns als sozialpolitischer Akteur selbstbewusst einbringen sollten - für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Politik, für Ökologie und Verbraucherschutz und für einen starken Sozialstaat.

Anmerkungen
1. Transatlantic Trade and Investment Partnership.
2. Vgl. European Commission: About TTIP, unter: http://ec.europa.eu/trade/policy/
in-focus/ttip/about-ttip/index_de.htm, Stand: 21.3.2014 (abgerufen am 4.6.2014).
3. Für das transatlantische Freihandelsabkommen strebt die EU-Kommission immerhin ein verbessertes Instrument zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten an. Dieses soll ein ethisch einwandfreies Verhalten der Schiedsrichter(innen) fördern, Transparenz und Berufungsverfahren ermöglichen sowie unbegründete Klagen und Mehrfachklagen vor staatlichen und privaten Gerichten vermeiden. Vgl. Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung im Rahmen der TTIP, unter: http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch (abgerufen am 10.7.2014).
4. Vgl. Europäische Kommission: EU-US-Handelsabkommen: Hier sind die Fakten, ­unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/ 2013/december/tradoc_152030.pdf, S.?3, Stand: 18.2.2014 (abgerufen am 4.6.2014).
5. Damit sei der Kritik an einzelnen Elementen der sozialen Sicherung, wie etwa an der unzureichenden Höhe der Regelsätze nach SGB II und SGB?XII oder an den für eine menschenwürdige Pflege nicht auskömmlichen Pflegesätzen, nicht ihre Berechtigung abgesprochen.


Zuletzt geändert am:
  • 22.09.2014
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