Mehr Spielraum
Wieder mal das Bundesverfassungsgericht. Es hat der Regierung am 9. September 2014 die Note "gerade noch ausreichend" gegeben. Es schreibt: "Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß." Dieses Urteil hat die Regierung kalt erwischt. Denn im 130-seitigen Koalitionsvertrag ist über die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen nichts vereinbart. Die Regierung muss jetzt für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen.
Der Deutsche Caritasverband war zuvor vom Verfassungsgericht um eine Stellungnahme gebeten worden. Darin hat die Caritas kritisiert, dass es nicht sein kann, dass bei Alleinstehenden die untersten 15 Prozent und bei Kindern die untersten 20 Prozent der Haushalte zur Bemessung der Regelbedarfe herangezogen werden. Außerdem fordern wir schon seit Jahren, dass die sogenannten verdeckt Armen bei der Berechnung der Regelbedarfe keine Berücksichtigung finden dürfen. Beide Entscheidungen der Politik sieht das Bundesverfassungsgericht jetzt aber als "sachlich vertretbar" an.
Klare Niederlage? Könnte man meinen, aber zum Glück nicht auf voller Linie. Denn das oberste Gericht ist der Caritas und anderen Verbänden in wesentlichen Punkten gefolgt. Diese können entscheidend zur Erhöhung des Existenzminimums beitragen. So hat die Caritas gefordert, eine Flexibilitätsreserve in den Regelbedarf einzuplanen. Dies soll nun geschehen. Eine solche Reserve wurde vom Gericht bereits im letzten Urteil vom Februar 2010 angemahnt. Trotzdem hat die damalige Regierung die neuen Regelbedarfe nur auf Kante genäht. Jetzt fordert das Gericht noch einmal einen "finanziellen Spielraum" ein, damit Bedürftige Unterdeckungen in einzelnen Bedarfspositionen (zum Beispiel Gesundheit) in der Pauschale durch nicht notwendige Ausgaben in anderen Bereichen (beispielsweise Kleidung) ausgleichen können.
Flexibilitätsreserve soll in den Regelsatz eingeplant werden
Außerdem fordert das Gericht eine Systemänderung: Die Regelbedarfe werden derzeit alle fünf Jahre neu berechnet und jährlich nach einem Index fortgeschrieben. In Zukunft muss die Regierung bei der Fortschreibung "zeitnah", also wohl auch jährlich, Sondererhöhungen vornehmen, wenn in einzelnen Positionen unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden sind. Die Pauschale im Regelbedarf wird dadurch im Prinzip geöffnet für höhere Bedarfe in einzelnen Kostenarten. Als Beispiel nennt das Gericht die gestiegenen Stromkosten.
Außerdem zweifelt das Gericht an, dass die Kosten für Mobilität richtig berechnet wurden. Und: Die Fahrten von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (Sportverein, Musikunterricht…) müssen jetzt erstattet werden. Was die Caritas und die Vinzenz-Konferenzen, die dieses Problem immer wieder politisch einbringen, freut: Die Kosten für Brillen müssen wohl in Zukunft als Zuschuss erstattet werden, ebenso soll es einmalige Zuschüsse für Waschmaschinen und Kühlschränke geben - zumindest solange es noch keinen ausreichenden Puffer dafür im Regelbedarf gibt. Wer hätte das gedacht!
Individuell angepasst und auskömmlich finanziert
Das Beste aus beiden Pflegesystemen
Gut informiert und abgesichert klappt die Betreuung zu Hause
Gut begleitet leben, hoffen und sterben
Qualität messen und vergüten
Eine Caritas wird wieder aufgebaut
Interim-Manager entlasten oder überbrücken Vakanzen
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}