Die Gewalt thematisieren
Gewalt und Aggressionen kommen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe unvermeidbar - ja "notwendigerweise" - vor, wie noch erläutert wird:
In Einrichtungen der Behindertenhilfe werden Mitarbeiter(innen) und Kinder und Jugendliche zunehmend mit Gewalt konfrontiert, die von anderen Kindern und Jugendlichen kommt.1 Bei einer Befragung der Mitarbeiter(innen) der (intensiv-)therapeutischen Gruppen sowie der Lehrer(innen) und Integrationskräfte im Heilpädagogischen Therapie- und Förderzentrum St. Laurentius (HPZ) in Warburg wurde das Ausmaß von Gewalterfahrungen deutlich. Bei 110 anonym Befragten ergab sich folgendes Bild2:
Im Durchschnitt erlebte jede(r) der befragten Mitarbeiter(innen) mehr als zwei verbale Aggressionen pro Tag in Form von "Schimpfen" (28,4 Prozent), "Beleidigen" (24,9 Prozent) und "Drohen" (22,4 Prozent). Sexuelle Belästigungen hatten einen Anteil von 4,6 Prozent.
Körperliche Gewalt wurde im Mittel mindestens einmal pro Tag erlebt, meist in Form von "Festhalten, anklammern" (30,8 Prozent), "Gewalt gegen Sachen" (17,2 Prozent) und "Kneifen" (7,4 Prozent). Auch schwerere Formen wurden genannt: "Schlagen" (6,3 Prozent), "Treten" (4 Prozent) und "Würgen" (2,4 Prozent). Dazu kommt die Gewalt, die die Bewohner(innen) sich selbst antun. Selbstverletzendes Verhalten (auch als "Autoaggression" bezeichnet) war mit 20,4 Prozent der zweithöchste Wert.
Es wurden durchschnittlich 70 Verletzungen pro Jahr angegeben. Das heißt, jede(r) Mitarbeitende wurde zirka fünf Mal durch eine(n) Bewohner(in) verletzt. Darunter fallen am häufigsten "psychische Verletzungen" (45 Prozent), "Kratzwunden" (21,7 Prozent), "Schmerzen" (18,9 Prozent) sowie "Prellungen, Bluterguss" (7,5 Prozent). Es waren auch zehn Frakturen darunter.
Was ist "geistige Behinderung"?
Die Diagnose "geistige Behinderung" ist definiert durch eine deutliche Intelligenzminderung (IQ unter 70) und Defizite oder Beeinträchtigungen der gegenwärtigen sozialen Anpassungsfähigkeit (das heißt der Fähigkeit eines Menschen, die sozialen Normen seines Umfelds altersgemäß zu erfüllen). Menschen mit geistiger Behinderung sind intellektuell weniger leistungsfähig und können daher ihren Alltag weniger souverän bewältigen als andere, weil sie all die Reize, die auf sie einströmen, weniger gut beziehungsweise nicht adäquat verarbeiten können. Gefühle können sie jedoch nicht weniger als andere empfinden - im Gegenteil: Sie nehmen diese oft unmittelbarer und intensiver wahr. Da die Verarbeitung von Gefühlen überwiegend kognitiv erfolgt, ergeben sich Probleme, Emotionen adäquat zu bewerten und mit - vor allem negativen - Gefühlen konstruktiv umzugehen.
Vorsicht vor Überforderung
Situationen von Gewalt und Aggression entstehen meist aus Überforderung. Anforderungen, die an Menschen mit geistiger Behinderung gestellt werden, bringen sie - aufgrund ihrer kognitiven Einschränkung - eher an ihre Grenzen beziehungsweise stellen sie vor Probleme, mit denen sie alleine nicht fertig werden können. Neue oder konflikthafte Situationen lassen in ihnen Fragen und Gedanken aufkommen, die sie nicht zufriedenstellend beantworten können, was zu Ängsten und Unruhe führt. Daher sind Anspannungszustände unvermeidbar. Um diese bewältigen zu können, sind Menschen mit geistiger Behinderung, mehr noch als andere, auf Unterstützung und Begleitung angewiesen. Hinzu kommt eine weitere Dimension der Einschränkung: Sie sind weniger als andere in der Lage, Gedanken, Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse verbal zu äußern und kommunikativ im Gespräch zu verarbeiten. Verbale oder körperliche Gewaltäußerungen sind daher für sie die naheliegendste, manchmal sogar einzige Möglichkeit, auf innere Unruhe, Überforderungsgefühle, Ängste oder Konflikte zu reagieren - also mit Verhaltensweisen, die schnelle Entlastung verschaffen beziehungsweise den inneren Zustand massiv und unmittelbar zum Ausdruck bringen.
Ein weiterer Grund für die hohe Zahl an Gewaltäußerungen ist die "strukturelle" oder "institutionelle Gewalt", denen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen notwendigerweise ausgesetzt sind. Weil sie in Gruppen leben, ergeben sich zwangsläufig Spannungen zwischen Einzel- und Gruppeninteressen. Dies führt zu einem hohen Grad an Fremdbestimmung in den Einrichtungen, was Gewalterfahrungen mit sich bringen kann:
Beispiele:
- Bewohner(innen) werden von Entscheidungen, die sie betreffen, ausgeschlossen, sie erhalten selten Einflussmöglichkeiten oder Mitbestimmungsrecht;
- der Tagesablauf ist fest verplant (zum Beispiel haben sie gemeinsame Essenszeiten, statt selbst zum Kühlschrank gehen zu können);
- es gibt Regeln und Erwartungen, die für alle gelten sollen.
Betreuer greifen in ihr Leben ein beziehungsweise bestimmen darüber, um…
- ...die Bewohner(innen) selbst zu schützen;
- ...die anderen Mitbewohner(innen) zu schützen;
- ...die Aufsichtspflicht zu gewährleisten;
- ...zu disziplinieren und die Regeln durchzusetzen;
- ...Verhalten zu sanktionieren.
Diese Form von "Gewalt" seitens der Betreuer(innen) wird meist nicht als solche bewertet beziehungsweise verstanden, sondern gilt als notwendige legitimierte (Zwangs-)Maßnahme, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, Entwicklungen voranzubringen und problematische Verhaltensweisen abzubauen. Bezüglich der psychischen Folgen ist die tatsächliche Handlungsabsicht der Akteur(inn)e(n) jedoch weniger entscheidend als das subjektive Erleben der Betroffenen. Wenn die Betroffenen den Sinn solcher Schritte nicht verstehen, führt dies zu Gewalterleben, gegen das die Kinder/Jugendlichen sich verständlicherweise wehren - oft durch verbale oder körperliche Gewaltäußerungen. Ein professionelles Deeskalationsmanagement würde bereits hier ansetzen und hinterfragen, welche Regeln, Strukturen und Erwartungen für die Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung überhaupt notwendig beziehungsweise angemessen sind. Wir dürfen die Menschen, die uns anvertraut sind, nicht permanent überfordern.
Die Klientel hat sich verändert
Die Gewalt, die die Mitarbeitenden erleben, hat auch mit dem Gewaltpotenzial beziehungsweise der Gewaltbereitschaft zu tun, welche die Kinder und Jugendlichen - meist aufgrund belastender Erfahrungen aus ihrer Vorgeschichte - mitbringen und entweder untereinander oder Betreuer(inne)n gegenüber ausagieren. Immer öfter werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die nicht oder nicht nur an einer klassischen geistigen Behinderung leiden (zum Beispiel aufgrund eines Gendefekts wie beim Downsyndrom). Dass sie in IQ-Tests eine so geringe kognitive Leistungsfähigkeit zeigen, resultiert daraus, dass sie nicht entsprechend gefördert wurden oder Vernachlässigung, psychische und physische oder immer öfter auch sexuelle Gewalt erlebt haben. Bei ihnen haben sich psychische Störungen entwickelt, die sich in ihrem Erleben und Verhalten äußern. Man spricht von der "Doppeldiagnose".
Zunehmend werden Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung untergebracht, weil sie von Förderangeboten der Jugendhilfe nicht profitieren konnten beziehungsweise überfordert wurden. Diese Kinder haben oft jahrelang erlebt, dass sie nicht mithalten konnten, und kommen entsprechend frustriert, unmotiviert und daher auch nicht selten gewaltbereit in die Einrichtungen. Immer mehr sind es Kinder mit niedriger Schichtzugehörigkeit, die von ihren Eltern kaum Unterstützung und noch weniger Grenzen erfahren haben und denen daher keine sicheren, verlässlichen Bindungen zur Verfügung stehen. Dazu kommen meist viele Verlusterfahrungen durch Herausnahme aus der Familie, Scheitern in Schulen, Pflegefamilien und Kinderheimen … Mit einer derart schwierigen Vorgeschichte ist es nicht verwunderlich, dass ein großes Aggressionspotenzial angewachsen ist. Ein weiteres Problem ist, dass sie Gewalterfahrungen nicht hinterfragen und daher auch gegenüber anderen unreflektiert weitergeben.
Deeskalation beginnt damit, Gewalt und Aggressionen nicht zu tabuisieren, totzuschweigen, sondern sie zum Thema zu machen und offen ins Gespräch und damit ins Bewusstsein aller Beteiligten zu bringen. Nur so können Mitarbeitende für aggressionsauslösende Reize sensibilisiert werden und den verschiedenen Formen von Gewalt den Nährboden entziehen.
Bei Menschen mit geistiger Behinderung besteht in vielen Fällen nicht die Absicht, einen anderen zu schädigen. Deshalb darf nicht zu schnell von "aggressivem Verhalten" gesprochen werden. "Aggressives Verhalten" liegt nach einer Definition von Ursula Ruthemann nur dann vor, "wenn die Absicht der Schädigung bei einem Täter vorhanden ist. Wenn also die Person absichtlich etwas tut oder unterlässt, um eine psychische oder physische Beeinträchtigung einer anderen Person herbeizuführen, verhält sie sich aggressiv."3 Ohne Vorsatz mag das Verhalten schädigend, beängstigend und bedrohlich sein, aber nicht aggressiv. Wir sprechen daher von "herausforderndem Verhalten", weil unsere Reaktion, Kompetenz und unser pädagogisches und therapeutisches Geschick herausgefordert werden.
Fragen, was dahintersteht
Wichtig ist die Bereitschaft, nach dem zu fragen, was hinter der Gewaltäußerung steht. Was ist so unerträglich, dass der Betroffene scheinbar keine andere Möglichkeit sah, als es durch Gewalt zu äußern? Was bedroht, belastet oder überfordert den Betroffenen, ohne dass er es verbal kommunizieren kann? Gewalt und Aggressionen sind fast immer Ausdruck einer inneren Not. Daher sind sie als Mitteilung zu verstehen, dass der Betroffene mit etwas nicht klarkommt, Schmerzen hat, leidet oder sich in irgendeiner anderen Weise in die Enge getrieben fühlt (Angst hat). Meist wurden Wünsche oder Bedürfnisse übergangen beziehungsweise nicht erfüllt.
Aggression ist der missglückte und sozial nicht erwünschte Versuch einer Kommunikation. Daher ist sie unter professionellen Gesichtspunkten als Beziehungsversuch zu verstehen - Aggression ist ein Mitteilungsversuch.
Emotionen für den Betroffenen zum Ausdruck bringen
Hilfreich für die Betroffenen und deeskalierend für die Situation ist es, wenn ein anderer ihre Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse, für die sie keine Worte haben, für sie verbalisiert. Die gewohnte und daher erwartete Reaktion auf herausforderndes Verhalten ist, dass andere es abwerten, verurteilen oder durch Sanktionsandrohung abstellen wollen. Sie bieten damit einen Widerstand und neue Reibungsfläche beziehungsweise einen weiteren Grund, sich mit Gewalt zu äußern. Statt sich in der aktuellen, notvollen Situation wahr- und ernst genommen zu fühlen, statt dass die emotionale oder die Bedürfnisebene gewürdigt wird, findet eine Auseinandersetzung auf der Verhaltensebene statt - die Situation eskaliert. Wenn es gelingt, die Leit-Emotion beziehungsweise das unbefriedigte Bedürfnis zurückzuspiegeln, dann werden heftige, gewaltsame Reaktionen quasi überflüssig, die Erregung fällt in sich zusammen und der eigentliche Auslöser kann möglicherweise beseitigt werden. Die Würdigung von Bedürfnissen ist der Schlüssel, um Gewalterfahrungen seltener werden zu lassen.
Hier ein vereinfachtes und verkürztes Dialogbeispiel:
Betreuer: "Du Sebastian, leider fällt das Fußballtraining heute aus, weil Herr Müller krank ist."
Sebastian: "Sch…!" (schreit herum, tritt heftig gegen die Tür und will auf den Betreuer losgehen)
Betreuer (hält bewusst nicht dagegen): "Hallo! Sebastian! Hallo!"
Sebastian: (fuchtelt weiter in der Gegend herum)
Betreuer: "Du bist jetzt wütend. Du wolltest so gerne Fußball spielen. Du findest es richtig blöd, dass der Trainer nicht kommen kann. So ein Mist!"
Sebastian: (stutzt, hält inne und blickt den Betreuer an)
Betreuer: (stampft einmal mit dem Fuß auf) "Das ist jetzt aber ärgerlich, dass es mit dem Training nicht klappt."
Sebastian: "Ja, da hast du recht. Das ist richtig sch…"
Betreuer: "Ja, das ist blöd. Du hattest dich ja darauf gefreut."
Sebastian: "Ja, ich hatte mich darauf gefreut und jetzt fällt der Mist aus."
Betreuer: "Auf was hast du dich denn beim Training am meisten gefreut?"
Sebastian: "Ich wollte den Trainer tunneln" (austricksen).
Betreuer: "Du wolltest den Trainer tunneln - das wäre ja klasse gewesen."
Sebastian: "Ja, das wäre echt toll."
Betreuer: "Und jetzt geht das nicht."
Sebastian: "Ja, leider geht das jetzt nicht."
Betreuer: "Was können wir denn stattdessen machen?"
Sebastian: "Vielleicht kannst du mit mir ein bisschen Karten spielen."
Betreuer: "Das kann ich gerne, wenn ich Michael beim Aufräumen geholfen habe. Ist das okay?"
Sebastian: "Das ist okay. Ich mische schon mal die Karten…"
Aggressionen können schon im Vorfeld erkannt werden
Prävention heißt, aggressionsauslösende Reize zu erkennen und wenn möglich zu mindern oder zu beseitigen. Wohngruppenmitarbeitende müssen über ein hohes Maß an Professionalität und Deeskalationskompetenz verfügen. Dies ist nicht mit hartem Durchgreifen gleichzusetzen, sondern es ermöglicht einen kompetenten Umgang mit herausforderndem Verhalten und erlaubt es dem/der Betreuer(in), Veränderungsziele zu formulieren, die sich an den Bedürfnissen der Einzelnen orientieren und helfen, sozial angemesseneres Verhalten einzuleiten.
Hilfreiche Fragen, die dazu beitragen, dass Mitarbeiter Gewalt vermeiden:
- Welche Aufgaben führen zu Über- oder Unterforderung?
- Welche Regeln sind sinnvoll für die Betreuten?
- Welche Regeln widersprechen den Bedürfnissen der Betreuten?
- Welche eigenen Verhaltensweisen könnten geändert werden?
- Wie wichtig ist das angestrebte Ziel für den Menschen mit Behinderung beziehungsweise für seine weitere Entwicklung?
- Gibt es andere, weniger einschränkende Möglichkeiten?
- Besteht ein allgemeiner Konsens zwischen Mitarbeitenden und Angehörigen über die Notwendigkeit, Vertretbarkeit und Umsetzbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen?
- Ist die Gruppenkonzeption an der Lebensqualität der Bewohner(innen) orientiert und wird sie von allen Mitarbeitenden getragen?
- Gibt es die Möglichkeit einer kontinuierlichen Praxisbegleitung und Supervision?
Deeskalationsmanagement in der Einrichtung
Auch die Institution selbst kann dazu beitragen, Gewalthandlungen vorzubeugen oder ihr Auftreten zu verringern. Das setzt allerdings die Bereitschaft zur Organisations- und Personalentwicklung aufgrund eines entsprechenden Leitbildes voraus (siehe Kasten in neue caritas Heft 14/2011, Seite 13).
Wesentliche Punkte zur Vorbeugung von Gewalt:
- Abbau von Hierarchien und Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter(innen);
- gute personelle und räumliche Ressourcen;
- Fortbildungsangebote zum Thema Gewalt und Prävention;
- Transparenz der Arbeitsbedingungen und Entscheidungen;
- klare Richtlinien für den Umgang mit Gewalt. Hier stellen sich folgende Fragen: Wie geht man mit auftretendem Fehlverhalten von Mitarbeitenden um? Werden Übergriffe dokumentiert und aufgearbeitet? Was wird getan, um Bewohner(innen) und Mitarbeiter(innen) zu schützen? Gibt es eine unabhängige Kontrollinstanz?
Im HPZ St. Laurentius mit zurzeit 400 Bewohner(inne)n und rund 550 Mitarbeitenden wurden vier Beschäftigte zu Deeskalationstrainern ausgebildet4, statt externe Trainer(innen) mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sie trainieren nicht nur das Personal kontinuierlich in verbalen und körperlichen Deeskalationstechniken, sondern bauen ein professionelles Deeskalationsmanagement auf, das von der Prävention über den professionellen Umgang mit gewaltsamen Übergriffen bis hin zur Nachsorge für Betreuer(innen) und Bewohner(innen) reicht. Wenn es gelingt, die in diesem Artikel skizzierte Haltung sowie die in den Trainings vermittelten Fertigkeiten nachhaltig zu etablieren, ist zu hoffen, dass Übergriffszahlen und Gewaltäußerungen zurückgehen. Dazu gehört, dass Abläufe, Strukturen und Routinen der Einrichtung, aber auch die Verhaltensweisen der Mitarbeiter(innen) bewusst deeskalierend wirken.
Anmerkungen
1. Auch Formen sexueller Gewalt kommen vor. Auf sie wird aber in diesem Artikel nicht eingegangen, da es sich um eine eigene Problematik handelt, für die an dieser Stelle nicht genügend Raum besteht.
2. Die Daten stammen aus einer Gefährdungsanalyse aus dem Jahr 2010, die im Vorfeld eines Deeskalationstrainings durchgeführt wurde. Sie wurden statistisch bereinigt.
3. Ruthemann, Ursula, zit. nach Ralph Wesuls, aus den Lehrunterlagen der Ausbildung zum Deeskalationstrainer(in) für Institutionen mit Menschen mit Behinderung. Institut für professionelles Deeskalationsmanagement, ProDeMa, Dielheim, 2010.
4. Ausbildung zum/zur Deeskalationstrainer(in) für Institutionen mit Menschen mit Behinderung nach Ralf Wesuls, Institut für professionelles Deeskalationsmanagement, ProDeMa, www.prodema-online.ch