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neue caritas Schwangerschaftsberatung

Auch ohne Schein gut beraten

Die Aufgaben katholischer Schwangerschaftsberatung haben sich nach dem Ausstieg aus der staatlichen Konfliktberatung verlagert. Schwerpunkte der Arbeit sind nun psychosoziale Beratung sowie Begleitung bei Pränataldiagnostik und beim Tod eines Kindes.

Zehn Jahre ist es her, dass die deutschen Bischöfe sich für den „Ausstieg“ aus der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung entschieden haben. Dies führte in den 263 Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) zu gravierenden Veränderungen, die sowohl die Identität und das Aufgabenprofil der katholischen Schwangerschaftsberatung betrafen als auch die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen. Die katholische Schwangerschaftsberatung hat sich danach konzeptionell neu ausgerichtet und ihre Aufgabenfelder profiliert. Dabei war und ist der Schutz des Lebens von Mutter und Kind Ausgangspunkt aller Bemühungen, wenngleich sich die Schwerpunkte verlagert haben. Seit dem 1. Januar 2001 werden in den katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen keine Beratungsnachweise nach § 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) mehr ausgestellt. Der damit einhergehende Verlust der staatlichen Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hatte zur Konsequenz, dass in zahlreichen Bundesländern erst einmal öffentliche Fördermittel erheblich reduziert oder vollständig gestrichen wurden. In den meisten Diözesen wurde der Wegfall der staatlichen Förderung durch kirchliche Mittel kompensiert. Die deutschen Bischöfe hatten sich in Übereinstimmung mit dem Papst dafür entschieden, dass die Beratungsarbeit nicht nur fortzuführen sei, sondern sogar verstärkt werden solle.

Mittlerweile wird die katholische Schwangerschaftsberatung innerhalb der allgemeinen Schwangerschaftsberatung in den meisten Ländern wieder gefördert, wenn auch in sehr unterschiedlichem Umfang. Grund dafür sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2004, in denen der generelle Förderanspruch der allgemeinen Schwangerschaftsberatung nach § 2 SchKG analog der Förderung der Konfliktberatung nach § 5 und 6 SchKG festgestellt wird. Auch diese Form der Beratung diene der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben. Das Gericht stellte fest: „Es kann nicht bezweifelt werden, dass gerade auch die Beratung nach § 2 SchKG uneingeschränkt dem Lebensschutz verpflichtet ist und dazu Wesentliches beiträgt“ (BVerwG 3 C 14.04).

Beratung und konkrete Hilfe

Die Schwangerschaftsberatung von Caritas und SkF als Teil des diakonischen Dienstes der Kirche leitet ihren Auftrag aus dem Selbstverständnis der katholischen Kirche ab, in dem der Schutz des Lebens in allen seinen Phasen und insbesondere der Schutz des ungeborenen Lebens von zentraler Bedeutung ist. Schon lange vor der Diskussion um die gesetzliche Neuregelung des § 218 StGB gegen Ende der Sechziger- und zu Beginn der Siebzigerjahre wurden Frauen bei Problemen rund um Schwangerschaft und Geburt in den katholischen Verbänden begleitet. Spezifisch für das Konzept der katholischen Schwangerschaftsberatung ist die enge Verknüpfung von psychosozialer Beratung und der Vermittlung konkreter Hilfen, um den Ratsuchenden individuelle Unterstützung in der Schwangerschaft und über die Geburt hinaus anzubieten und so die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern.

Von 2002 bis 2004 wurde die Beratung evaluiert. Die Ergebnisse zeugen unter anderem von einer großen Praxistauglichkeit sowie von einer hohen Zufriedenheit der Ratsuchenden. Es folgte das Bundesrahmenhandbuch 2008, das derzeit in vielen Diözesen und Ländern umgesetzt wird. Im Zuge weiterer Qualitätsentwicklungsprozesse wurde ein elektronisches Statistik- und Dokumentationsprogramm eingeführt, das alle Beratungs-, Hilfe- und Dienstleistungen anonymisiert erfasst.

Im Jahr 2008 kamen 93.179 Klient(inn)en in die 225 ausgewerteten katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen. Insgesamt kann man von knapp 100.000 Ratsuchenden pro Jahr ausgehen. Wie von Caritas und SkF befürchtet, ging die Zahl der Ratsuchenden im existenziellen Schwangerschaftskonflikt deutlich zurück. Machte der Anteil der Konfliktberatungen an allen Beratungen im Jahr 2000 noch 18 Prozent aus, betrug er 2008 unter zwei Prozent. Frauen, die heute im existenziellen Schwangerschaftskonflikt in die katholische Beratung kommen, verfügen häufig bereits über einen Beratungsnachweis aus einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, wünschen aber von katholischer Seite eine weitergehende Beratung. Die frei werdenden Ressourcen wurden seit dem Jahr 2001 verstärkt in den Ausbau der sexualpädagogischen Präventionsarbeit, der Beratung bei Pränataldiagnostik und zu erwartender Behinderung des Kindes, in den Ausbau von präventiven Gruppenangeboten, in die Begleitung nach der Geburt des Kindes, die Trauerbegleitung nach Tot- oder Fehlgeburt und in die Online-Beratung gesetzt.

Etwas mehr als drei Viertel der Frauen, die in die Beratung kommen, sind schwanger, 21 Prozent besuchen die Stelle nach der Geburt des Kindes oder aber in Zusammenhang mit Fragen zur Familienplanung. Die Verteilung der Religionszugehörigkeit zeigt, dass die Beratung allen Menschen unabhängig von der Weltanschauung und Religion offensteht und das Angebot auch entsprechend genutzt wird. Der Anteil der katholischen Klient(inn)en lag 2008 bei 32 Prozent, der Anteil der muslimischen bei 27 Prozent und der Anteil der evangelischen bei 20 Prozent. Die Problemlagen der Menschen sind sehr vielfältig und spiegeln die gesellschaftlichen Entwicklungen wider. So haben

die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise ebenso Auswirkungen auf die Beratungspraxis wie die fortgeschrittenen medizinisch-technischen Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik. Eine Herausforderung ist auch die Begleitung innerhalb der sogenannten „Frühen Hilfen“ zur Vermeidung von Kindesvernachlässigung, oder die Diskussionen um die gesetzliche Regelung einer „vertraulichen Geburt“ für Frauen, die nicht wollen, dass ihre Schwangerschaft ihrem sozialen Umfeld bekannt wird.

Notsituationen werden komplexer

Die Gründung einer Familie kann zu einem Armutsrisiko werden. Dies gilt besonders, wenn werdende Eltern über keine berufliche Qualifikation verfügen, bei Leih- und Zeitarbeitsfirmen angestellt sind beziehungsweise im Niedriglohnbereich tätig oder von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Jahr 2008 waren 57,3 Prozent der Ratsuchenden in der katholischen Schwangerschaftsberatung ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 50 Prozent waren von Arbeitslosigkeit betroffen und haben Leistungen nach ALG II bezogen. Für die kommenden Jahre ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation noch verschärfen wird. Die Zunahme von Kurzarbeit und ihre Auswirkungen waren bereits 2009 deutlich in der Beratungsarbeit zu spüren. Insbesondere für alleinerziehende Mütter ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht zuletzt wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten und familienfreundlicher Arbeitsbedingungen – schwierig; sie sind verstärkt einem Armutsrisiko ausgesetzt. Sehr junge Schwangere oder Mütter mit geringer Schulbildung und ohne Berufsabschluss haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, eine existenzsichernde Arbeit zu finden. Unzureichende finanzielle Grundlagen in der Familiengründungsphase bleiben oft über Jahre als Belastung bestehen. Ziel der Beratung ist es, finanzielle Belastungen zu verhindern oder zu mildern und den Klient(inn)en zu helfen, familienunterstützende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt der Möglichkeit, einen Antrag bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Leben“ oder bei den bischöflichen Fonds zu stellen, eine besondere Bedeutung zu. Die Klärung existenzsichernder Fragen hat für viele Ratsuchende oberste Priorität, um sich überhaupt mit weiteren Themen wie der Vorbereitung auf die Geburt des Kindes beschäftigen zu können. Zudem gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen materiellen Sorgen und psychosozialen Auswirkungen: Partnerschaftsprobleme ebenso wie gesundheitliche Folgen oder Zukunftsängste. Die Verschärfung der ökonomischen Situation der Klient(inn)en geht oft einher mit einer zunehmenden Verunsicherung, Überforderung und Perspektivlosigkeit. Häufig wird in der Beratung Angst vor einem sozialen Abstieg genannt.

Oft fehlt es an allem

Die wachsenden Probleme machen die Entscheidung für ein Kind nicht immer leicht. Der Bedarf der Beratung, auch nach der Geburt des Kindes, steigt. Die Notsituationen werden komplexer. Oft fehlt es wirklich an allem. Manche Ratsuchenden müssen zudem bei der Erziehung oder schlicht bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Angesichts des hohen Anteils an Klient(inn)en, die von Armut bedroht sind und über mangelnde berufliche Qualifizierung und Ausbildung verfügen, wird der Blick der katholischen Schwangerschaftsberatung in Zukunft noch stärker auf nachhaltige Armutsprävention zu richten sein.

Die Geburt eines Kindes bringt in der Regel vielfältige Änderungen mit sich, die neben viel Freude auch Belastungen oder Gefühle der Überforderung auslösen können – vor allem, wenn die Mutter beziehungsweise die Eltern wenig Unterstützung aus dem eigenen Umfeld erhalten. Die Eltern müssen sich in ihrer neuen Rolle zurechtfinden, was nicht selten auch Auswirkungen auf die Partnerschaft hat. Katholische Schwangerschaftsberatungsstellen haben deshalb in den letzten Jahren vielerorts Angebote für schwangere Frauen und werdende Eltern – oft auch spezifisch für Ratsuchende aus sozial benachteiligten Verhältnissen – entwickelt, um solchen Belastungen vorzubeugen, die Familien- und Alltagskompetenz zu stärken, den Aufbau ergänzender und entlastender sozialer Netzwerke zu fördern und gute Entwicklungsbedingungen für Kinder zu schaffen. Es handelt sich dabei um Geburtsvorbereitungskurse, Elternkurse, offene Müttertreffs und anderes mehr, die häufig in Kooperation mit anderen Institutionen (etwa Familienbildungsstätten) angeboten werden.

Gerade weil die Beratungsstellen von Caritas und SkF Familien in besonderen Belastungssituationen und aus sozial benachteiligten Verhältnissen schon in der Schwangerschaft erreichen, sind sie wichtige Partner im Netzwerk der „Frühen Hilfen“, wie sie die Bundesregierung zur Vorbeugung seit einigen Jahren fordert. Der Deutsche Caritasverband (DCV) startete am 1. April ein großangelegtes Projekt, an dem 16 Diözesen mit insgesamt 90 örtlichen Gliederungen beteiligt sind, darunter auch viele Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und SkF. Bereits seit 2008 erprobt der SkF an Modellstandorten sein Projekt „Guter Start ins Leben“ mit dem Ziel, dieses 2011 bundesweit zu etablieren.

Viele Migrantinnen besuchen die Beratung

In der Schwangerschaftsberatung ist die Tendenz zu beobachten, dass junge Frauen angesichts mangelnder Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven trotz zunehmender ökonomischer Unsicherheit eine Schwangerschaft als Alternative wählen. Der Anteil der minderjährigen Schwangeren lag 2008 bei 3,2 Prozent, der Anteil der 18- bis 19-Jährigen bei sieben Prozent. Laut der Studie „Kleine Erfolge“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung ist der Anteil der Teenager-Schwangerschaften in den wirtschaftlichen Krisenregionen deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Ein Teil der jungen Frauen erhofft sich offenbar durch die Mutterrolle soziale Anerkennung. Ein besonderes Augenmerk liegt in der katholischen Schwangerschaftsberatung darin, junge Schwangere und Mütter in ihrer Ausbildung zu fördern. Notwendig wäre das Angebot von Teilzeitausbildungen und Ausbildungsgängen mit sozialpädagogischer Begleitung, die es jungen Frauen ermöglichen, trotz Kind eine Ausbildung zu machen. Die Praxis zeigt, dass viele junge Schwangere in einem frühen Stadium der Schwangerschaft in die Beratung kommen, um ihre Anliegen mit einer Beraterin zu besprechen. Die Beratungsprozesse mit jungen Schwangeren sind häufig intensiv und langfristig. Die jungen Frauen brauchen meist über die Geburt des Kindes hinaus umfangreiche Unterstützung.

Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund ist in der katholischen Schwangerschaftsberatung traditionell hoch und liegt bundesweit bei durchschnittlich 35 Prozent. Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. So ist ihr Anteil in Großstädten und Ballungsgebieten in der Regel wesentlich höher als in ländlichen Gegenden. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass die Beratungsstellen von Caritas und SkF häufig gerade auch wegen ihres eindeutigen Wertebezugs von Migrantinnen aufgesucht werden. Diese sind aufgrund geringerer Bildungschancen von einem erhöhten Armutsrisiko bedroht. 80,2 Prozent der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund waren 2008 ohne Berufsabschluss, 71 Prozent der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen ausländischer Herkunft arbeitslos. Schwangere Migrantinnen können aufgrund ihres Aufenthaltsstatus dadurch benachteiligt sein, dass ihnen Sozialleistungen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen oder deren Bezug ihren Aufenthalt gefährden kann. 60,8 Prozent der Migrantinnen, die im Jahr 2008 in die Beratung kamen, hatten einen befristeten Aufenthaltsstatus. Die Beratung von Personen aus unterschiedlichen Kultur- und Sprachräumen erfordert neben der Einzelberatung häufig Hilfestellung bei Behördenkontakten. Kooperation und Vernetzung ist besonders bei der Beratung von Migrantinnen wichtig.

Informations- und Beratungsbedarf steigt

Die Pränatalmedizin hat in den letzten Jahrzehnten differenzierte Diagnosetechniken entwickelt, mit denen immer mehr vorgeburtliche Erkrankungen und Fehlbildungen diagnostiziert werden können und zunehmend genaueres Wissen über das ungeborene Kind verfügbar ist. Der Umgang mit vorgeburtlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft wird zunehmend kritisch diskutiert, weil bei pränatalen Befunden die bedingungslose Annahme eines Kindes häufig infrage gestellt wird. Frauen und Paare sind schon zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft angefragt, ob und welche pränataldiagnostischen Untersuchungen sie machen lassen. Mit den vorgeburtlichen Untersuchungen steigt der Informations- und Beratungsbedarf von Frauen und werdenden Eltern. Wird eine (mögliche) Erkrankung oder Behinderung des Kindes diagnostiziert, bricht für manche werdenden Eltern eine Welt zusammen, zumal die Therapiemöglichkeiten häufig begrenzt sind. Frauen und Paare sehen sich in einen nahezu unlösbaren Konflikt gestürzt, entscheiden zu müssen, ob sie sich für ein Leben mit ihrem Kind entscheiden können. Die psychosoziale Beratung und Begleitung in Zusammenhang mit Pränataldiagnostik (PND) und zu erwartender Behinderung des Kindes ist seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen der katholischen Schwangerschaftsberatung. Das Angebot ist unabhängig von ärztlicher Behandlung, greift das ethische Konfliktpotenzial auf und tritt für den Lebensschutz von Mutter und Kind ein. Psychosoziale Beratung kann in allen Phasen der Schwangerschaft hilfreich sein: vor, während und nach Inanspruchnahme vorgeburtlicher Untersuchungen und bei einer zu erwartenden Behinderung des Kindes. Bereits 1997 wurde vom SkF dafür ein eigenes Beratungskonzept erstellt (2002 überarbeitet), das die fachlichen Standards der Beratung beschreibt.

Die psychosoziale Beratung bietet einen geschützten Raum für die Auseinandersetzung mit Unsicherheiten, Befürchtungen, Ängsten und ethischen Fragen. Es ist dabei besonders wichtig, bereits vor der pränatalen Diagnostik auf die Möglichkeit der Beratung aufmerksam zu machen, um Frauen und Paaren frühzeitig einen Raum zu bieten, die Tragweite der Untersuchungen zu bedenken. Das Anfang 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz und das erweiterte Schwangerschaftskonfliktgesetz sehen vor, die psychosoziale Beratung bei pränataldiagnostischen Befunden zu vertiefen. Die neue Gesetzeslage zeichnet sich durch eine enge Verbindung von ärztlicher und psychosozialer Beratung aus und will zukünftige Kooperationen zwischen Ärzt(inn)en und Schwangerschaftsberatungsstellen stärken. Das Ziel der Gesetze, die Beratungssituation bei pränatalem Befund zu verbessern, entspricht dem Anliegen von Caritas und SkF. Gleichwohl verändern die neuen Gesetze nicht die kritisch zu beurteilende Situation, dass in Deutschland sogenannte Spätabtreibungen nach medizinischer Indikation aufgrund eines kindlichen Befundes ohne zeitliche Begrenzung vorgenommen werden können. Die katholische Schwangerschaftsberatung reagiert auf die neue Gesetzeslage mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit über ihr Beratungsangebot

und fördert Kooperationsbeziehungen zwischen Ärzt(inn)en und Schwangerschaftsberatungsstellen. Um die Zusammenarbeit zwischen katholischen Krankenhäusern und der katholischen Schwangerschaftsberatung im Kontext von PND zu verbessern, haben der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD), der DCV und der Sozialdienst katholischer Frauen eine gemeinsame Handlungsempfehlung erarbeitet, die in einer der nächsten Ausgaben der „neuen caritas“ veröffentlicht wird.

Konzeption für die sexualpädagogische Arbeit

In vielen Beratungsstellen von Caritas und SkF nimmt die sexualpädagogische Gruppenarbeit in Schulen und außerschulischen Jugendgruppen als Ergänzung der elterlichen und schulischen Erziehung einen großen Raum ein: Sexualpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche bereiten selbstverantwortliches und selbstreflexiv ethisches Denken vor und fördern Eigenverantwortung, Selbstachtung und Wertschätzung. Sexualpädagogische Arbeit bietet Hilfe, die eigene Identität zu entdecken und zu stärken und Beziehungskompetenz zu entwickeln.

Schließlich spielt das Thema Trauer in der Schwangerschaftsberatung immer wieder eine Rolle. Besonders schmerzlich ist der Verlust eines Kindes. Auch eine Fehlgeburt zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft kann große Trauer, verbunden mit Schuldgefühlen und Ängsten, auslösen. Zu den Aufgaben der Schwangerschaftsberatung gehört deshalb auch die Beratung nach Tot- und Fehlgeburt, frühem Kindstod und Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2004 bietet die katholische Schwangerschaftsberatung im Portal des DCV Online-Beratung an (www.beratung-caritas.de). Oft sind die Online-Beraterinnen die Ersten, die von der Schwangerschaft erfahren. Im Jahr 2009 lag der Anteil der Beratungen im existenziellen Schwangerschaftskonflikt bei 6,65 Prozent. 23 Prozent der Ratsuchenden wandten sich zwischen der vierten und 13. Schwangerschaftswoche an die Online-Beratung der katholischen Schwangerschaftsberatung. In das Onlinesystem sind Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und SkF aus insgesamt 24 Diözesen integriert. In der virtuellen Beratungsstelle gibt es sowohl die Möglichkeit der Mail- als auch der Chatberatung. Die Beraterinnen bewerten die Online-Beratung als eine gelungene Ergänzung zu den bisherigen Angeboten. Die katholische Schwangerschaftsberatung hat seit 2001 ihr Profil weiterentwickelt. Sie setzt sich für den Schutz des Lebens – des ungeborenen wie des geborenen – ein, denn dieser endet nicht mit der Entscheidung für ein Kind.

 

Anmerkung

Der in der Herder Korrespondenz 64 4/2010 erschienene Beitrag wurde redaktionell leicht verändert.

Autor/in:

  • Sabine Fähndrich
  • Regine Hölscher-Mulzer
Zuletzt geändert am:
  • 16.05.2011
neue caritas Ausgabe 13/2010 neue caritas
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