Eine aktuelle Studie bescheinigt der Katholischen Schwangerschaftsberatung, eine
gute Dienstleistung zu bieten und zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Sie vermerkt dabei auch konstruktive Kritik, mit der Berater(innen) ihre Arbeit sehen.
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Die Aufgaben katholischer Schwangerschaftsberatung haben sich nach dem Ausstieg aus der staatlichen Konfliktberatung verlagert. Schwerpunkte der Arbeit sind nun psychosoziale Beratung sowie Begleitung bei Pränataldiagnostik und beim Tod eines Kindes.
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Es spricht nichts dafür, dass eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (wie eine Fristenlösung ohne Beratungspflicht) die Problematik ungewollter Schwangerschaften im Vergleich zum geltenden Recht verringert. Wir halten andere Verbesserungen für erforderlich und möglich.
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Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahmen entschieden gegen die Streichung von §219a StGB aus.
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