Digitale Teilhabe heißt soziale Teilhabe
Lange ließ die EU-Kommission den Unternehmen basierend auf der E-Commerce-Richtlinie des Jahres 20001 freie Hand. Ab 2017 wurden von der EU-Kommission vermehrt hohe Strafen wegen Wettbewerbsverzerrung verhängt. Mit der Priorität der aktuellen EU-Kommission unter Präsidentin von der Leyen, die EU fit für das digitale Zeitalter zu machen, setzt man nun verstärkt auf eine digitalpolitische Gesetzgebung, die ex ante faire Rahmenbedingungen festlegt.
Begleitend hat die EU-Kommission bereits Anfang 2021 einen "digitalen Kompass"2 veröffentlicht. Ziel ist es, Unternehmen und Bürger:innen zu stärken sowie Nachhaltigkeit und Wohlstand in einer menschengerechten digitalen Zukunft zu sichern. Der Kompass gibt dafür vier Kernpunkte bis 2030 vor, die alle die Caritas, deren Klient:innen und die digitale Teilhabe betreffen:
◆ sichere, nachhaltige digitale Infrastruktur,
◆ Digitalisierung öffentlicher Dienste,
◆ digitaler Wandel in Unternehmen,
◆ digitale Kompetenzen.
Der unter "sichere und nachhaltige digitale Infrastruktur" angestrebte 5G-Internetzugang für alle Menschen in der EU würde für die Caritas eine wichtige Grundvoraussetzung der digitalen Teilhabe erfüllen, die bisher vor allem in ländlichen und ärmeren Regionen nicht gegeben ist.
Die angestrebte Digitalisierung der Leistungen des öffentlichen Dienstes meint, dass alle wesentlichen öffentlichen Dienste bis 2030 online verfügbar sind, selbst wenn sie weiter auch persönlich zugänglich sein sollen.
Der angestrebte digitale Wandel in Unternehmen soll Letztere dabei unterstützen, das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Hier gilt es, auch Unternehmen der Caritas zukunftsfähig zu machen, um soziale und digitale Teilhabe sicherzustellen.
Nicht zuletzt ist eine Grundvoraussetzung für digitale und damit soziale Teilhabe, digitale Fähigkeiten zu erlangen. Die EU-Kommission will, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent der Bürger:innen über digitale Grundkompetenzen verfügen. Dabei bleibt die Kommission recht vage, welche Kriterien hier erfüllt sein müssen. Aus Caritassicht sind benachteiligte Bevölkerungsgruppen besonders in den Blick zu nehmen. Digitale Kompetenzen müssen in sämtlichen Lebensbereichen gefördert werden, damit digitale Teilhabe für alle möglich ist.
Den mit dem "digitalen Kompass" 2021 eingeschlagenen Weg hat die EU-Kommission dadurch bekräftigt, dass sie am 26. Januar 2022 eine interinstitutionelle Erklärung über digitale Rechte und Grundsätze für das "digitale Jahrzehnt"3 vorgeschlagen hat. Laut dieser soll die EU einen europäischen Weg für den digitalen Wandel anstreben, in dessen Mittelpunkt der Mensch steht und die Unionswerte sowie die persönlichen Rechte der Einzelnen online und offline geachtet werden. Die Erklärung dient den EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen als Richtschnur beim Umgang mit neuen Technologien.
Die Ziele des digitalen Kompasses und der "Erklärung über digitale Rechte und Grundsätze" zeigen sich auch in den konkreten Gesetzen der EU. Das "Gesetz über digitale Märkte" (Digital Markets Act) soll die Marktmacht sehr großer Onlinemarktplattformen wie Amazon oder Facebook regulieren. Beim "Gesetz über digitale Dienste" (Digital Services Act) geht es unter anderem um größere Transparenz der Funktionsweise von sowie um die Bekämpfung von Hassrede in den sozialen Medien. Darüber hinaus werden weitere Verordnungsvorschläge verhandelt, zum Beispiel, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz reguliert werden kann.
Die EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbands wird diese europäischen Prozesse und ihre Umsetzung in Deutschland konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, die soziale Gestaltung der digitalen Transformation auch zukünftig voranzubringen.
Anmerkungen
1. Siehe Kurzlink: https://bit.ly/3RSLYiZ
2. Siehe Kurzlink: https://bit.ly/3vBdCYn
3. https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/82701
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