Bei Schulden qualifiziert beraten
In der Vergangenheit mussten Mitarbeiter(innen) der Caritas, die eine zertifizierte Weiterbildung zum/zur Schuldnerberater(in) anstrebten, auf andere Anbieter ausweichen. Die Caritas hielt keine entsprechende Weiterbildung vor. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass nun ein Zertifikatskurs zum Schuldnerberater buchbar ist, konzipiert von Expert(inn)en des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und des Katholischer Verbandes für soziale Dienste in Deutschland (SKM) Bundesverband.
Der Begriff "Schuldnerberater(in)" ist nicht geschützt. In der Schuldnerberatung sind Fachleute der Sozialen Arbeit und auch anderer Berufe tätig, vorwiegend aus kaufmännischen und juristischen Bereichen. Über welche Kenntnisse die Mitarbeiter(innen) in der Sozialberatung für Schuldner(innen) der Caritas verfügen und wie sie diese erworben haben, ist für Ratsuchende nicht erkennbar. Das neue Zertifikat soll hier Orientierung bieten und als Qualitätsmerkmal für die Berater(innen) - und damit auch für das Beratungsangebot selbst dienen.
Die Schuldnerberatung der Caritas befindet sich zunehmend im Wettbewerb - vor allem mit gewerblichen Anbietern. Zertifiziertes Personal kann beispielsweise auch in Verhandlungen mit den kommunalen Kostenträgern als Qualitätsargument für das eigene Angebot hilfreich sein.
Schon länger vergeben andere Anbieter von Fort- und Weiterbildungen in der Schuldnerberatung Zertifikate. Die verbandliche Caritas muss jedoch daran interessiert sein, ihre Mitarbeitenden selbst zu schulen. Über die zentralen Weiterbildungsangebote kann sie fachliche Schwerpunkte und
Standards setzen. Verbandliche Strategien und innovative Arbeitsmethoden wie etwa die sozialräumliche Vernetzung oder die Online-Beratung können so verankert werden. Entsprechende Fachkenntnisse können jedoch nicht nur durch diese Fortbildung erworben werden. In der Schuldnerberatung der Caritas tätige Mitarbeiter(innen) sind überwiegend schon heute auf einem fachlich- methodischen Stand, der mit dem des Zertifikats vergleichbar ist. Die Weiterbildung richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die neu in das Arbeitsgebiet eingestiegen sind oder hier einsteigen wollen.
Ziel ist eine ganzheitliche Beratung
Die Weiterbildung qualifiziert dazu, eigenständig alle im Arbeitsfeld Schuldner- und Insolvenzberatung anfallenden Aufgaben auszuüben. Ausgehend vom konzeptionellen Leitgedanken der Sozialberatung für Schuldner(innen) steht die Person des Hilfesuchenden und ihr soziales Umfeld im Mittelpunkt der fallbezogenen Hilfe. Der Kurs geht von einem ganzheitlichen Beratungsansatz aus. Er besteht aus drei Modulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die einzeln oder zusammenhängend gebucht werden können. Die Module vermitteln die fachlichen und methodischen Kenntnisse, die für eine nach den Qualitätsleitlinien des DCV durchgeführte Schuldnerberatung erforderlich sind.
Die inhaltliche Verantwortung für die Weiterbildung liegt beim DCV, der dazu eine "Arbeitsgruppe Fort- und Weiterbildung in der Sozialberatung für Schuldner(innen) der verbandlichen Caritas" (AG FoBi) mit der konzeptionellen Ausgestaltung beauftragt hat. Für die Durchführung der Weiterbildung ist gemäß der Kooperationsvereinbarung der SKM-Bundesverband verantwortlich. Das Grundmodul wird in Kooperation mit den Diözesan-Caritasverbänden in NRW organisiert.
Die Module im Einzelnen:
- Modul 1: Grundlagen der Schuldnerberatung (4 x 3 Tage) - 88 Unterrichtsstunden;
- Modul 2: Beratungskompetenz (3 Tage) - 19 Unterrichtsstunden;
- Modul 3: Verbraucherinsolvenzverfahren (2 x 3 Tage) - 44 Unterrichtsstunden.
Jedes Modul endet mit einer Lernzielkontrolle. Wer alle Module erfolgreich absolviert hat, erhält ein qualifiziertes Zertifikat. Die Module müssen nicht in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden. Jedoch sollten die Module 2 und 3 nicht vor Modul 1 gemacht werden. Aus dem modularen Aufbau ergibt sich eine (Selbst-)Verpflichtung der Veranstalter, alle Module in mindestens zweijährigem Rhythmus anzubieten.
Regeleingangsqualifikation für eine(n) zertifizierte(n) Schuldnerberater(in) ist ein (Fach-)Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit. Die Teilnahme an anderen Kursen oder an inhaltsgleichen Angeboten anderer Anbieter kann nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen entscheidet die AG FoBi.
Die Zukunft wird zeigen, ob das neue Weiterbildungskonzept in der Praxis angenommen wird. Entscheidend wird auch sein, ob die Dienstgeber bereit sind, die Mitarbeitenden freizustellen und sich gegebenenfalls an den Kosten zu beteiligen. Auf jeden Fall hat die Caritas eine Marktlücke geschlossen und ein anspruchsvolles Konzept entwickelt.
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