Flüchtlinge medizinisch gut versorgt
Die grosse Herausforderung im Jahr 2015 war die Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland kamen. Rund 1,1 Millionen wurden registriert. Allein in Schleswig-Holstein kamen anfänglich 1200, später bis zu 8000 Flüchtlinge im Monat an.
55.000 Menschen waren 2015 in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes untergebracht. Dazu zählten auch Flüchtlinge, die anschließend durch das bundesweite Verteilsystem weitergeleitet wurden oder Deutschland nur als Zwischenstation auf dem Weg nach Skandinavien passiert haben. De facto blieben 35.000 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein. Der rasante Anstieg - insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 - stellte das Land vor logistische, strukturelle und personelle Herausforderungen. Ein Schwerpunkt dabei war - neben Wohnung und Nahrung - die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge.
Improvisieren und eng zusammenarbeiten
Nur durch viel Engagement, Organisations- und Improvisationstalent und eine sehr enge ressortübergreifende, ministerielle Zusammenarbeit konnte das Land seiner Verpflichtung nachkommen, die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in EAE unterzubringen und zu versorgen. In der Regel sind die Flüchtlinge in Schleswig-Holstein in festen Gebäuden, zum Beispiel ehemaligen Kasernen oder beheizten Containerdörfern, untergebracht. Zeltunterkünfte oder Massenunterkünfte in ehemaligen Baumärkten oder Ähnlichem gibt es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht.
Bei der gesundheitlichen Versorgung ist nicht nur die körperliche Untersuchung gemäß § 62 Asylgesetz1 in den EAE sicherzustellen, auch die weitere basisärztliche Versorgung während des Aufenthalts dort muss gewährleistet sein. Die hohe Zahl der Flüchtlinge erforderte, sehr schnell die Kapazitäten von Unterkunftsplätzen in den EAE auszubauen, parallel dazu stetig mehr ärztliches, pflegerisches und medizintechnisches Personal vorzuhalten, um der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in den EAE, aber auch der medizinischen Versorgung von einer phasenweise sehr hohen täglichen Zahl an Transitflüchtlingen (bis 800 pro Tag in Flensburg und Kiel) gerecht zu werden.
Aufgrund des hohen Aufkommens wurden die Flüchtlinge relativ schnell in die Kommunen verlegt, was wiederum die basisärztliche Versorgung durch niedergelassene Hausärzte stark forderte. Parallel dazu stieg der Bedarf an stationären Leistungen, insbesondere in den Fachgebieten Geburtshilfe, Innere Medizin und Chirurgie.
Bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen wirkt sich auch die Altersstruktur aus, die sich wesentlich von der Wohnbevölkerung unterscheidet: 81 Prozent der Flüchtlinge sind unter 35 Jahre alt gegenüber 40 Prozent in der Wohnbevölkerung. Allein der Anteil der Flüchtlingskinder (null bis 14 Jahre) beträgt 28 Prozent.
Umfassende Daten über den Gesundheitszustand fehlen
Über den Gesundheitszustand der Flüchtlinge gibt es bisher keine umfassenden repräsentativen Analysen und auch keine bundesweit einheitliche Dokumentation in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach unseren Erfahrungen sind die wesentlichen Krankheitsbilder: impfpräventable Krankheiten, Magen-Darm-Infektionen, Atemwegserkrankungen, neuropsychiatrische Krankheitsbilder, Hauterkrankungen, Tuberkulose und Malaria. Dies sind alles Krankheitsbilder, die der Ärzteschaft in Deutschland vertraut sind. Die besondere Herausforderung des Gesundheitswesens ist nicht auf die Krankheitsbilder zurückzuführen, sondern auf die hohen Flüchtlingszahlen.
Um dem gerecht zu werden, hat Schleswig-Holstein besondere Anstrengungen unternommen:
- Mitte 2015 wurde eine besondere Aufbauorganisation (BAO, Federführung im Innenressort) mit täglichen Lagebesprechungen etabliert, um ressortübergreifend handeln und den Informationsfluss sicherzustellen zu können.
- Das Sozialministerium hat parallel ein Hilfeersuchen an die gesamte Ärzteschaft und die Pflegekräfte des Landes gestartet (Krankenhäuser des Landes, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, pensionierte Ärzte, Studierende der Humanmedizin, professionelle ärztliche Anbieter), um den sprunghaften Anstieg an Personal decken und die Versorgung sicherstellen zu können. Darüber hinaus wurde der Kontakt zu den in den EAE tätigen Ärzt(inn)en durch einen runden Tisch sowie kontinuierliche Rundmailings über aktuelle Entwicklungen, interne Abstimmungen und Warnhinweise gepflegt, um entstehenden Schwierigkeiten möglichst schnell begegnen zu können.
- Um notwendige Maßnahmen einzuleiten und sich neu ergebende Schnitt-
stellenproblematiken schnell beseitigen
zu können, wurde die abteilungsinterne Task-Force der Gesundheitsabteilung zur Abfederung medizinischer Sonder- und Krisenlagen aktiviert. Zudem wurde die Dauererreichbarkeit der Gesundheitsabteilung (24 Stunden/sieben Tage) sichergestellt.
- Die Erstuntersuchungsstrecken wurden in den EAE standardisiert, um die Untersuchungsabfolge so effizient wie möglich zu gestalten. Für unvorhergesehene Entwicklungen in den EAE, wie zum Beispiel Infektionsausbrüche, wurden standardisiert gepackte Rollcontainer vorgehalten. Sie enthielten basismedizinische Ausstattung (etwa EKG, Defibrillator, Medikamente, Verbandsmaterial, Spritzen, Kanülen) oder eine infektionshygienische Ausstattung, um schnell reagieren und die Materialien bei Bedarf sofort in die EAE transportieren zu können.
Während die Flüchtlinge in den EAE von Ärzt(inn)en vor Ort versorgt und behandelt werden, nutzen sie mit Verlegung in die Kommunen die dort vorhandenen Gesundheitsstrukturen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Seit dem 1. Januar 2016 wurde die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber(innen) in Schleswig-Holstein flächendeckend eingeführt. Der administrative Aufwand soll dadurch minimiert und eine einheitliche gesundheitliche Versorgung für die Flüchtlinge sichergestellt werden.
Sobald die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen werden, erhalten sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Kommunen melden den Leistungsberechtigten bei der Krankenkasse an. Mit dem Erhalt der Gesundheitskarte werden Asylbewerber(innen) nicht zu gesetzlich Krankenversicherten: Sie werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Auftrag der zuständigen kommunalen Behörden betreut.
Die Kosten, die für die Behandlung anfallen, werden von den Behörden erstattet. Bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung von Flüchtlingen, auch im kommunalen Kontext, handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die nicht zulasten der gesetzlich Versicherten geht. Ò
Der Leistungsumfang orientiert sich unverändert an den gesetzlichen Vorgaben der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Um nicht für Irritationen zu sorgen, ist auf dem Chip der eGK gespeichert, dass es sich um einen Asylsuchenden handelt. Die Kommunen zahlen Abschläge an die Krankenkassen, die auch Verwaltungspauschalen erhalten. Genau abgerechnet wird im Nachhinein.
Behandlung muss nicht extra beantragt werden
Die eGK bringt zahlreiche Vorteile. Die Flüchtlinge erhalten unkompliziert Zugang zum Gesundheitswesen, ohne jede einzelne Behandlung vorher bei den Kommunen beantragen zu müssen. Verwaltungswege werden erleichtert und die Kommunen bekommen bei weiterhin zu genehmigenden, kostenintensiveren Leistungen medizinische Expertise durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Leistungen können landesweit einheitlich in Anspruch genommen werden, unabhängig von der kommunalen Bewertung, bei der oft nicht in ausreichendem Maße medizinischer Sachverstand zur Verfügung steht. Mit der Gesundheitskarte für Asylbewerber(innen) hat die Landesregierung vor allem das Ziel verfolgt, ein reibungsloseres Verfahren zu etablieren, das die Kreise und kreisfreien Städte entlasten und die Gesundheitsversorgung verbessern soll. Eine Evaluation der eGK wird Ende des Jahres 2016 erfolgen.
55 Ärzte werden zusätzlich gebraucht
Insgesamt wird der Mehrbedarf an Ärztinnen und Ärzten für die zusätzliche dauerhafte ambulante und stationäre Versorgung der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein auf 55 Vollzeitkräfte geschätzt.
Eine langfristige Herausforderung ist der insbesondere in den ländlichen Regionen zunehmende Hausärztemangel. Der Altersdurchschnitt der Hausärzte liegt
bei gut 63 Jahren, und viele Praxisinhaber werden in naher Zukunft ihre Praxen
aufgeben, ohne dass es einen Nachfolger gibt.
Um die Versorgung für alle im ländlichen Raum lebenden Menschen auch zukünftig sicherstellen zu können, hat Schleswig-Holstein bereits vor mehreren Jahren eine konzertierte Aktion gestartet, um ärztlichem Nachwuchs für den Beruf der Hausärztin und des Hausarztes zu gewinnen (www.hausarzt-sh.de).
Anmerkung
1. Asylgesetz (AsylG) - § 62 Gesundheitsuntersuchung: (1) Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
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