Arbeitszeitkonto erleichtert die Lebensplanung
Als Anbieter sozialer Dienste und Hilfen ist die Gelsenkirchener Caritas Arbeitgeber von rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Über 70 Prozent der Beschäftigten arbeiten in der Altenhilfe. Die Motivation, intensiver über Lebensarbeitszeitkonten nachzudenken, gründet in zwei Entwicklungen: Mitarbeitende in der Pflege scheiden aus gesundheitlichen Gründen häufig frühzeitig aus dem Dienst aus. Mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird diese Entwicklung verschärft. Ein weiterer Aspekt ist, dass es schon jetzt schwierig ist, für den Bereich der Pflege Fachkräfte zu finden. Mit einem flexiblen Lebensarbeitszeitmodell können Mitarbeitende vorzeitig ohne Gehaltseinbußen in den Ruhestand gehen. Durch das Caritas-Flex-Konto wird die Caritas Gelsenkirchen also attraktiver für Mitarbeitende. Die Einführung des Zeitwertkontos hat zusammen mit anderen Angeboten dazu geführt, dass die Ortscaritas vom Gelsenkirchener Bündnis für Familien als familienfreundlicher Betrieb ausgezeichnet wurde. Rechtliche Grundlage zur Einführung von Arbeitszeitkonten ist das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen". Dieses sogenannte Flexi-Gesetz ist seit 1998 in Kraft und bietet Arbeitnehmer(inne)n die Möglichkeit, beliebige Gehaltsbestandteile auf ein in Geldwert geführtes Zeitkonto zu stellen.
Anfang 2015 hat der Caritasvorstand gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten beschäftigte. Von Anfang an waren die Mitarbeitervertretungen an dem Thema interessiert. Das Modell sollte sehr flexibel sein. Auch kleine Beiträge sollten ausreichen, damit sich Mitarbeitende beteiligen können.
Ein Partner wird gesucht und gefunden
Im nächsten Schritt ging es darum, einen geeigneten Kooperationspartner zu finden. Schließlich müssen viele Aspekte wie Insolvenzschutz, Anlage und Verwaltung der Wertguthaben sowie die Steuerung der Konten zuverlässig und rechtssicher gestaltet werden. Den passenden Partner zu finden war ein längerer Prozess. Schließlich hat sich der Caritasvorstand gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen auf eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) verständigt.
Mit dem Abschluss einer Dienstvereinbarung im März 2016 war die Gestaltung des Caritas-Flex-Kontos abgeschlossen. In Mitarbeiterversammlungen, Mitarbeiterbriefen und in Einzelberatungen werden die Mitarbeiter(innen) umfassend und individuell informiert. Die Verwaltung der Konten, die Überwachung der Geldanlage und der Einhaltung des Insolvenzschutzes wird von der DBZWK gewährleistet.
Wie funktioniert das Flex-Konto?
Im Rahmen des Caritas-Flex-Kontos kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Mehrstunden, Jahressonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen oder Bestandteile des regulären Gehaltes zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei ansparen. Die monatlichen Beträge müssen dabei mindestens 25 Euro und der Jahresbetrag 300 Euro betragen. Der Caritasverband führt die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen dem Konto zu.
Die Mitarbeitenden können das Wertguthaben für den Vorruhestand, die Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichem Gehalt, die Freistellung für Qualifizierung, ein Sabbatical, die Elternzeit oder Familienpflegezeit und für die Betreuung von häuslichen Pflegefällen verwenden. Der Verwendungszweck muss nicht sofort festgelegt werden. Jährlich teilt der DBZWK den sich ergebenden Freistellungsanspruch in einem Wertstandsbericht mit.
Das neue Caritas-Flex-Konto kommt dem Wunsch nach einer freieren Lebensgestaltung oder nach mehr finanzieller Sicherheit im Alter entgegen, denn nicht abgebuchtes Wertguthaben kann bei Rentenbeginn in die Altersversorgung übertragen werden. Bei Arbeitsplatzwechsel ist die Mitnahme von Wertguthaben zu einem neuen Arbeitgeber möglich. Die Wertguthaben sind uneingeschränkt vererbbar.
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