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neue caritas Arbeitslosigkeit

Die Job-Perspektive der Caritas hilft wieder auf die Beine

Langzeitarbeitslos, über 50, chronisch krank heißt heute: kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Beschäftigungszuschuss für Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit, auch länger Arbeit zu haben und sich zu stabilisieren, wie eine Umfrage der Caritas zeigt.

Mit § 16a (heute § 16e) SGB II wurde im Oktober 2007 ein neues Instrument zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen geschaffen - die sogenannte Job-Perspektive. Die Europäische Kommission hatte zuvor bestätigt, dass der Beschäftigungszuschuss für Arbeitgeber keinen Einfluss auf Wettbewerbsvorteile hat. Dadurch war die Ausweitung der Initiative auf alle Arbeitgeber und erwerbswirtschaftlich und nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Beschäftigungsfelder anerkannt.1 Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit im DCV (IDA) haben deshalb 2009 das Institut für Soziologie der Universität Heidelberg beauftragt,

  • die Umsetzungsbedingungen der Initiative im Rahmen einer explorativen Untersuchung genauer zu analysieren und
  • die Orientierungsformen der Beschäftigten herauszuarbeiten.

Auf diese Weise sollten Problemfelder und Chancen zur weiteren Nutzung und Anwendung des § 16e SGB II identifiziert und die Perspektiven der Argen, der Träger ebenso wie jene der geförderten Beschäftigten sichtbar werden.

Bei der Umsetzung des § 16e SGB II war geplant, dass der Beschäftigungszuschuss bis zu 100.000 Menschen eine Perspektive auf Arbeit geben könne. Für das Jahr 2008 weist die Arbeitsagentur aber nur 23.040 Beschäftigte in der Job-Perspektive aus. Ein Großteil der geförderten Beschäftigung wird dabei von den Kommunen und den Trägern der sozialen Wohlfahrtsverbände geschaffen. Trotz hoher Subventionen machen Industrieunternehmen und professionelle Dienstleister gar keinen Gebrauch von geförderter Beschäftigung. Auch kleine Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen nutzen diese Beschäftigungsförderung nur zu geringen Anteilen. Der Leiter einer Arge äußerte sich folgendermaßen zur Resonanz bei den Industrieunternehmen: "Das würde man in diesem Feld nicht einmal in Erwägung ziehen, wenn die Förderung 120 Prozent betragen würde. (…) Mit solchen Beschäftigten will sich da keiner mehr belasten."

Private Arbeitgeber, so das Echo aus den Argen, wollen - frei nach dem "Minimax-Prinzip" - bestenfalls Personal mit minimalen Einschränkungen und maximaler Förderung beschäftigen und sind selbst dann noch sehr zögerlich, sich in die Job-Perspektive hineinzubegeben. Dabei spielen nicht allein ökonomisches Kalkül wie zusätzliche Verwaltungs- und Betreuungskosten eine Rolle, sondern auch die Wertorientierung in den Hochleistungskulturen der Unternehmen, welche diejenigen faktisch ausgrenzen, die als "anerkannte Minderleister" nicht mithalten können. "Wer wollte", so eine Stimme aus dem Feld Personalentwicklung eines Industrieunternehmens, "sich Minderleister auch noch freiwillig ins Haus holen?!" In der Regel liegt die Umsetzung der Initiativen deswegen bei den explizit gemeinwohlorientierten Trägern, die diese Art von Beschäftigung gezielt fördern. Während an der Notwendigkeit der Initiative bei den Argen und Trägern kein Zweifel besteht, ist allerdings auch klar, dass diese im Massengeschäft des SGB II nur eine periphere Bedeutung besitzt. Auf einen langfristigen Förderzeitraum wird nur selten Wert gelegt. Vielmehr wird die Initiative normalerweise auf ein oder zwei Jahre konzipiert. Ihre mögliche Entfristung wird kaum anvisiert, und wenn, dann nur unter Absenkung des Fördersatzes. Insgesamt zeigt sich also nicht nur, dass die Umsetzung der Job-Perspektive sehr zögerlich und einseitig vonstattengeht, sondern auch, dass ihre Möglichkeiten im Regelfall nicht ausgeschöpft werden.

Neben diesen Umsetzungsbedingungen auf der institutionellen und arbeitspolitischen Ebene waren aber auch die Handlungsorientierungen und Deutungsweisen der Akteure interessant und wie diese die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative mitbestimmen. Das Forschungsdesign bezog deshalb in einem Ansatz mit mehreren Ebenen Gespräche mit Vertreter(inne)n der Argen und den Betreuer(inne)n der Caritas ebenso mit ein wie problemzentrierte und standardisierte Interviews mit den Beschäftigten selbst.

Es wurden 26 Interviews mit Argen, Geschäftsführer(inne)n und Fallmanager(inne)n geführt, 52 Interviews mit Beschäftigten nach § 16e bei Kommunen und anderen Trägern (wie Arbeiterwohlfahrt) und 115 Interviews mit 16e-Beschäftigten der Caritas. Darüber hinaus wurden Daten für 470 §-16e-Beschäftigte der Caritas ausgewertet.

An 16 Standorten in ganz Deutschland wurden die Menschen befragt (Berlin, Bersenbrück, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hagen, Haltern, Köln, Lingen, Mainz/Ingelheim, München, Rhein-Sieg-Kreis, Stuttgart, Sulzbach, Augsburg). Die Teilnahme an den Interviews war freiwillig. Die Personen wurden von den Trägern benannt und vom Institut für Soziologie angefragt. Dabei kam es nur selten zu direkten Verweigerungen. Allerdings erschienen rund ein Viertel der geförderten Beschäftigten nicht zu den festgelegten Interviewterminen. Damit wurde eine Netto-Rücklaufquote von rund 75 Prozent erreicht. Gemessen an der Grundgesamtheit der geförderten Beschäftigten in der Job-Perspektive sind in dieser Stichprobe Beschäftigte mit höheren schulischen Abschlüssen etwas häufiger vertreten. Zugleich sind 44 Beschäftige in einer bestimmten Maßnahme der Caritas tätig, dem sogenannten "Stromsparcheck"-Projekt. Dies gilt es bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen.

Hilfe für die Schwächsten der Schwachen

Zum arbeitspolitischen Umgang mit Vermittlungshemmnissen
Günther (Name geändert) ist 53 Jahre alt und lebt in Stuttgart. Er kommt aus einer kinderreichen Familie. Er hat keinen Beruf gelernt, weil er bereits früh mit seinem Vater auf dem Bau arbeiten musste. Vom Hilfsarbeiter hat er sich so weit hochgearbeitet, dass er schließlich sogar kleinere Baumaschinen bedienen durfte.

Mit der Insolvenz der Firma kommt auch der Absturz von Günther. Er trennt sich von seiner Frau, ist immer wieder arbeitslos und fängt an zu trinken. Das geht 20 Jahre so, bis Günther durch eine langjährige Entziehungskur in einen Kontext kommt, wo man wieder an ihn glaubt. Sein Leben nimmt eine Wende, und er nimmt sein Schicksal wieder in die Hand. Trotz seiner Arthrose und anderen chronischen Krankheiten macht er bei der Caritas mehrere Zusatzjobs und ergattert aufgrund seiner Zuverlässigkeit einen Job als Hilfsarbeiter in einer Caritas-Einrichtung. Im Rahmen der Job-Perspektive geht er nun zuverlässig jeden Tag trotz großer Schmerzen zur Arbeit und hofft darauf, diese Beschäftigung bis zum 60. Lebensjahr aufrechterhalten zu können.

Wer in eine Beschäftigung der Job-Perspektive hinein möchte, muss, wie Günther, mehrere Vermittlungshemmnisse vorweisen können (siehe Abbildung 1). Der Beschäftigungszuschuss zielt damit auf eine besonders schwierig zu vermittelnde Klientel unter den Langzeitarbeitslosen. Neben der Langfristigkeit der Maßnahme unterscheidet sie diese Voraussetzung von den so genannten Zusatzjobbern. Für die Art, wie diese Vermittlungshemmnisse klassifiziert werden, gibt es faktisch keine einheitlichen Standards. Das Gesetz gliedert sie nicht abschließend. In der Regel werden sie durch die Träger auf der Basis der Angaben von und Erfahrungen mit den Beschäftigten benannt und von den Argen anerkannt. Am häufigsten thematisierte man in den Argen neben der Zugangsvoraussetzung der Langzeitarbeitslosigkeit ein Alter von über 50 Jahren, die nicht vorhandenen oder entwerteten berufsfachlichen Kompetenzen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen. Auch bei Günther zählen sicherlich sein Alter und seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu den wichtigsten seiner Vermittlungshemmnisse. Am häufigsten haben die geförderten Beschäftigten, wie Günther auch, zwei bis drei Vermittlungshemmnisse, seltener mehr als drei. Dominant sind bei den Vermittlungshemmnissen der 16e-Beschäftigten mit 50 Prozent (nach Angaben der Caritas) oder 67 Prozent (nach Eigenangaben in den Interviews) die gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Behinderungen spielen dabei aber keine Rolle, sondern - auch hier steht Günther prototypisch für die Beschäftigten der "Job-Perspektive" - chronische, physische Beschwerden. Bei 37 Prozent (nach Caritasdaten) und bei 53 Prozent (Eigenangaben in Interviews) ist das Alter von über 50 Jahre ein Vermittlungshemmnis. Der Migrationshintergrund macht sich bei 20 beziehungsweise 24 Prozent (Caritasdaten beziehungsweise Eigenangaben in Interviews) bemerkbar. Delinquenz- und Suchtverhalten spielen eine nur leicht größere Rolle als bei den Zusatzjobbern. Ältere wie Günther haben dabei keineswegs mehr Vermittlungshemmnisse als Jüngere. Dasselbe gilt für Beschäftigte mit Migrationshintergrund.

Dabei gilt: Wer (wie Günther) als langzeitarbeitsloser Mensch in einer Region wie Stuttgart mit geringer Arbeitslosigkeit lebt, bringt im Regelfall mehr Vermittlungshemmnisse mit als die Langzeitarbeitslosen aus strukturschwachen Regionen. Da bei hoher struktureller Arbeitslosigkeit gerne auf Personal mit möglichst wenigen Einschränkungen zurückgegriffen wird, zeigt sich: Je höher die Arbeitslosigkeit in einer Region ist, desto geringer ist die Anzahl der Vermittlungshemmnisse.

Auch bei Trägern wie der Caritas lässt sich ein "Creaming-Effekt" feststellen, also die Selektion von weniger benachteiligten Menschen. Dieser Effekt knüpft - wie bei Günther - an erfolgreich absolvierte "Maßnahmenkarrieren" an. Je zuverlässiger und besser verschiedene Angebote, wie beispielsweise Zusatzjobs, beim Träger durchlaufen wurden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, für die Job-Perspektive ausgewählt zu werden (siehe Abbildung 2).

Ergebnis: Auswahl nach dem Leistungsprinzip
Auch die Rekrutierung für die Job-Perspektive folgt in der Auswahl der Beschäftigten dem Prinzip von Nützlichkeit und Leistung. Die 16e-Beschäftigung durchbricht dieses gesellschaftliche Prinzip nicht. Nicht nur die Schwächsten der Schwachen werden beschäftigt, sondern oft auch jene, die sich in anderen Maßnahmen bereits bewährt haben. Gerade dort, wo die strukturelle Arbeitslosigkeit am höchsten ist (und die Träger beziehungsweise die persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter damit größere Auswahl haben), werden die besser Qualifizierten mit geringeren Vermittlungshemmnissen für das Angebot ausgewählt.

Diskontinuierliche Lebens- und Erwerbsverläufe

Diskontinuierliche Lebens- und Erwerbsverläufe fangen nicht selten - wie auch Günthers Beispiel zeigt - bei den Eltern an. Geringe Qualifikationen, Phasen von Arbeitslosigkeit oder Erfahrungen mit Maßnahmen kennzeichnen zum Teil auch die Elterngeneration. Dennoch finden beispielsweise bei den Zusatzjobbern aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit und Bildungsselektivität in Deutschland Abstiegsprozesse statt. Anders als bei diesen lassen sich solche auf die schulischen Abschlüsse bezogenen Abstiegsprozesse bei den Beschäftigten der Job-Perspektive nicht beobachten. Zwar stammen die Angaben aus zweiter Hand, und etwa ein Viertel der Beschäftigten der Job-Perspektive konnte den Schulabschluss des Vaters gar nicht angeben. Aber trotzdem lässt sich in der Tendenz erkennen, dass die Schulabschlüsse der Beschäftigten eher höher sind als jene ihrer Väter.

Mariza aus Portugal, 43 Jahre, ist ein gutes Beispiel dafür. Wie ihr Vater hat sie Abitur gemacht und eine Ausbildung zur Hotelfachfrau erfolgreich durchlaufen. Sie kam 1995 nach Deutschland und arbeitete zunächst im "Regent Hotel" in München. Ihr wurde gekündigt. Sie fing in der Restaurantkette "Planet Hollywood" als Bedienung an und hat sich bis zur Supervisorin hochgearbeitet. Als das "Planet Hollywood" in München schloss, gab sie als Selbstständige Sprachunterricht, wurde schwanger, ging drei Jahre in den Mutterschutz und war insgesamt fünf Jahre als Alleinerziehende mit Kind arbeitslos. Nach einem Ein-Euro-Job wurde sie im September 2008 in einem Ladencafé der Caritas als Verkäuferin und Cafeteria-Beauftragte in einer befristeten §-16e-Beschäftigung eingesetzt.

Gemessen an den Zusatzjobbern sind die geförderten Beschäftigten der Job-Perspektive im Durchschnitt in der Grundgesamtheit leicht älter und, bezogen auf die schulischen Abschlüsse, wie Mariza durchschnittlich besser qualifiziert (siehe Abbildung 3). Es gibt weniger geförderte Beschäftigte ohne Abschluss und mehr mit Hauptschul- oder teilweise auch höheren Abschlüssen. In der Stichprobe haben von 115 Caritas-Befragten sogar 26 Prozent einen Realschulabschluss und 14 Prozent Fachhochschulreife oder Abitur. Dies liegt zum einen an den qualifikationssensiblen Maßnahmen (wie zum Beispiel dem "Stromsparcheck"), in dem die geförderten Beschäftigten arbeiten. Zum anderen steigt das durchschnittliche Qualifikationsniveau der geförderten Beschäftigten mit der Arbeitslosenquote in der Stadt oder Region, in der sie arbeiten.

59 Prozent geben zudem für ihre Väter eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise einen Studienabschluss an, während dies ebenfalls für 72 Prozent der Beschäftigten selbst gilt. Nur 17 Prozent der Väter haben selbst Phasen der Arbeitslosigkeit erlebt, wobei diese Quote bei den Zusatzjobbern bei über 40 Prozent lag. Damit liegen - anders als noch bei den Zusatzjobbern - bei den Beschäftigten der Job-Perspektive keine intergenerationalen Abstiegsmobilitäten vor.

Viele waren lange arbeitslos

Viele der Beschäftigten in der Job-Perspektive haben, wie Mariza, längere Phasen der Arbeitslosigkeit hinter sich. Durch das höhere Alter der Beschäftigten sind Phasen längerer Arbeitslosigkeit eher die Regel als bei den Zusatzjobbern. Die Erwerbskarrieren der Befragten weisen aber nur selten eine Erwerbserfahrung von weniger als zehn Jahren auf. Die über 55-Jährigen waren zur Hälfte über mehr als 20 Jahre hinweg kontinuierlich beschäftigt. Im Schnitt haben sie mehr als zehn Jahre in einem Unternehmen verbracht. Nur 15 Prozent der Befragten sind in ihrer Erwerbskarriere nur einer oder keiner Beschäftigung nachgegangen.

Diese Ergebnisse kontrastieren deutlich mit den Erwartungen in den Argen, wie unter anderem das Zitat eines Geschäftsführers zeigt: "Also, ich sage mal: Sollte sich unter unseren §-16e-Fällen eine nennenswerte Zahl befinden, die auch nur den Hauptschulabschluss nach zwei bis drei Jahren erreichen könnte, hätten meine Fallmanager bei mir Erklärungsschwierigkeiten. Das ist bei diesen Menschen kaum vorstellbar. Das ist alles bereits vielleicht nicht immer optimal, aber doch mehrfach ohne Erfolg versucht worden." Diese Fokussierung lässt sich in unserem Sample nicht wiederfinden. Zwar sind höhere Abschlüsse leicht überrepräsentiert, aber auch die Daten der Grundgesamtheit zeigen ein besseres Qualifikationsniveau als bei den Zusatzjobbern an. Eine Fokussierung der Arge-Mitarbeiter(innen) oder der Träger auf "ältere Geringqualifizierte", die eine diskontinuierliche Erwerbskarriere aufweisen, lässt sich nicht erkennen. Der vergleichsweise hohe Anteil unter den von uns befragten § 16e-geförderten Beschäftigten, die nicht nur über einen Berufsabschluss oder eine (Fach-)Hochschulausbildung, sondern in vielen Fällen auch über eine nicht selten jahrzehntelange - ungeförderte - Erwerbskarriere verfügen, weist eher auf jenen oben bereits beschriebenen "Creaming-Effekt" hin.

Dennoch lässt sich in Bezug auf die familialen Lebensverhältnisse eine höhere Diskontinuität feststellen als in der Bundesrepublik üblich. Mehr als die Hälfte der Befragten wohnt allein, nur 20 Prozent sind verheiratet. Drei Viertel sind, wie Mariza, ledig und/oder geschieden. Anders als bei den Zusatzjobbern sind bei den Beschäftigten der Job-Perspektive die sozialen Netze aber nach eigenen Angaben intakter und auch dichter geknüpft. 38 Prozent der Befragten erhielten vor ihrer Anstellung bei der Job-Perspektive von ihren Eltern finanzielle Unterstützung, und 21 Prozent bekamen dies von den eigenen Geschwistern. Auch hier nehmen die Freunde eine wichtige Position bei den Befragten ein: 34 Prozent konnten auf eine finanzielle Unterstützungsleistung aus dem Freundeskreis bauen.

Ergebnis: Der Weg nach unten ist nicht vorprogrammiert
Anders als bei den Zusatzjobbern bilden bei den Beschäftigten der Job-Perspektive intergenerationale Abwärtsspiralen, diskontinuierliche Lebens- und Erwerbsverläufe und zerrissene Netze nicht das dominante Muster. Nicht Abwärtsspiralen, sondern berufsbiografische Zäsuren sind die Regel: Man verliert mit 40 Jahren seinen Job aufgrund einer Firmeninsolvenz, erlebt biografische Turbulenzen, entwickelt ein Suchtverhalten oder sammelt hohe Schulden an. Je geringer die Qualifikation und je höher das Alter sind - Geschlecht und Migration spielen dabei keine wichtige Rolle - desto stärker wirken diese Zäsuren einschneidend und dauerhaft ausgrenzend zugleich.

Wege aus den Abwärtsspiralen der Arbeitslosigkeit

Zu den Effekten der Job-Perspektive
"Ich bin wieder unter Menschen." Romana, eine 58-jährige Schneiderin aus Rumänien, von Phasen der Arbeitslosigkeit unterbrochen als Fabrikarbeiterin tätig und seit 2007 arbeitslos, berichtet, wie sie mit der Arbeitslosigkeit in ein tiefes Loch fiel: "Es geht mir jetzt gesundheitlich viel besser. Ich war sehr depressiv wegen des Nichtarbeitens." Sie ist leicht behindert und arbeitet nach einem Ein-Euro-Job in einer befristeten 16e-Beschäftigung in der Näherei. Sie sagt: "Ich bin sehr zufrieden mit meiner Arbeit hier. Ein bisschen Sorge habe ich schon, ob ich die Verlängerung bekomme oder nicht. Ich bin 58 und da ist es schwierig, noch eine Arbeit zu bekommen, weil ich auch behindert bin. Noch eineinhalb Jahre müsste ich bis zur Rente aushalten."

84 Prozent der Befragten zeigen sich, wie Romana auch, in vielen Aspekten mit der Beschäftigung nach § 16e SGB II sehr zufrieden. Die Zufriedenheit liegt damit nochmals deutlich höher als bei den Zusatzjobs. Nur ein geringer Teil von fünf Prozent ist mit der zugeordneten Arbeit weniger zufrieden. Jeweils 70 bis 75 Prozent der Befragten geben an, dass auf ihre persönliche Situation sehr viel Rücksicht genommen wurde und sie sich sehr gut betreut fühlen. Auch die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kolleg(inn)en wird als sehr positiv bewertet. 87 Prozent sehen das Verhältnis zu ihrem Vorgesetzen und 76 Prozent das Verhältnis zu den Kolleg(inn)en als gut an. Und fast alle (90 Prozent) sind froh, wieder arbeiten zu können.

Deutlich erkennbar wird, dass die Beschäftigung bei der Job-Perspektive zur Alltagsstrukturierung beiträgt. Die Effekte werden durch die Dauer der Arbeitslosigkeit beeinflusst. Je länger diese andauert, desto stärker sind diese sekundären Effekte.

Aufgrund der eher anspruchsvollen Beschäftigungsformen geben immerhin 58 Prozent der Beschäftigten an, viele ihrer Kompetenzen und ihrer Berufserfahrung in die Beschäftigung einbringen zu können. Je geringer sie qualifiziert sind, desto höher ist dieser Prozentsatz. 64 Prozent lernen in ihrem Tätigkeitsbereich etwas Neues. 51 Prozent können sich auch vorstellen, an einer beruflichen Qualifizierung teilzunehmen. Meist wird hierbei jedoch nicht auf eine berufliche Zukunft rekurriert, sondern eher auf eine Qualifizierung im derzeitigen Arbeitsverhältnis. Mit der Beschäftigung, so gaben immerhin 70 Prozent (n=92) an, hätten sich ihre sozialen Kontakte verändert. 60 Prozent konnten sogar neue Freundschaften in ihrer Beschäftigungszeit gewinnen. Insgesamt hat sich das soziale Umfeld zwar nicht grundlegend geändert, aber mit der Beschäftigung sind soziale Kontakte stabilisiert worden oder neu hinzugekommen.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören, wie bei Romana oder Günther auch, bei der überwiegenden Zahl der Beschäftigten der Job-Perspektive zu den Vermittlungshemmnissen (siehe Abbildung 4). Am häufigsten werden Muskel- und Gelenkserkrankungen, Kreislauferkrankungen und Diabetes angegeben, die für gut die Hälfte der geförderten Beschäftigten das Treppensteigen oder das Tragen schwerer Sachen problematisch machen. Als Hintergrund spielen familiale Zusammenhänge und Tätigkeitskontexte der Beschäftigten ebenso eine Rolle wie das eigene Gesundheitsverhalten. So raucht zum Beispiel ein hoher Anteil (61 Prozent) der Beschäftigten im Durchschnitt ein Päckchen Zigaretten pro Tag, 23 Prozent geben an, ein Suchtproblem zu haben. Sport und Bewegung werden im Regelfall kleingeschrieben. Zu den wichtigsten Freizeitaktivitäten gehört das Fernsehen. Spazierengehen und Wandern müssen viele zwangsläufig, entweder, weil sie kein Auto haben oder um die Benzinkosten einzuschränken. Auch Radfahren kommt bisweilen vor - und wurde unter Einzelsportart rubriziert - wird aber kaum als Sport betrieben. Auch Mannschaftssportarten werden kaum benannt.

Doch die Beschäftigung in der Job-Perspektive hat daran einiges verändert. Dabei spielt, wie bei Romana, insbesondere das psychische Wohlbefinden, wieder Arbeit zu haben, eine große Rolle. So geben 37 Prozent an, dass sich mit der Arbeit ihr Gesundheitsverhalten positiv verändert und 31 Prozent, dass sich sogar ihr Gesundheitszustand verbessert habe. Insgesamt zeigt sich, dass wie bei den Zusatzjobs die sekundären Effekte der Maßnahme gar nicht groß genug eingeschätzt werden können. Die Einbindung in das Arbeitsverhältnis bedeutet für 80 Prozent der Betroffenen eine Veränderung ihrer Lebenssituation. Neben dem Wiedererlangen eines strukturierten Tagesablaufs, der Verbesserung des persönlichen Wohlbefindens und Gesundheitszustandes sowie der Ausweitung sozialer Kontakte besteht ihres Erachtens zudem eine erneute Anknüpfung an die Erwerbskarriere. Zwar halten etwa 50 Prozent der Befragten ihre Zukunft immer noch für unsicher, aber die andere Hälfte hat immerhin durch § 16e SGB II wieder eine Zukunftsperspektive bekommen. Mit den Worten von Mariza, der portugiesischen Alleinerziehenden mit Abitur: "Ich sehe die Zukunft positiv, weil, ich glaube an mich selber. Ich weiß, wenn ich etwas will, ich bekomme, was ich will. Ich kämpfe."

Ergebnis: Arbeit wird positiv erlebt
Noch mehr als bei den Zusatzjobbern wird die Beschäftigung, unabhängig von der Art der Tätigkeit oder dem Umfeld, als außerordentlich positiv eingeschätzt. Auch hier stellen sich, anders als die primären Effekte der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt, ihre sekundären Effekte sofort ein. Von der Alltagsstrukturierung über das "Wieder-unter-Menschen-Sein" bis hin zur Änderung von Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten zeigt die Job-Perspektive eindeutige Effekte, deren Nachhaltigkeit davon abhängt, ob sie tatsächlich zu entfristeter Beschäftigung führt.

Die Job-Perspektive - ein Königsweg?

Die Einführung der Beschäftigungsinitiative gemäß § 16a (heute 16 e) SGB II war umstritten. Ihre Umsetzung erfolgt derzeit nicht konsequent. Die Möglichkeiten der Beschäftigungsinitiative werden bei weitem nicht genutzt. Allein die Träger der Wohlfahrtsverbände und die Kommunen sorgen dafür, dass sich die Initiative überhaupt etablieren konnte. Aber auch sie schöpfen die Möglichkeiten der Initiative in der Regel nicht vollständig aus.

Die Zielgruppe der Schwächsten der Schwachen kann durch §-16e-Beschäftigungsförderung nur teilweise erreicht werden. "Creaming-Effekte" lassen sich nicht immer vermeiden. Wer länger als sechs Monate beschäftigt werden soll, muss sich in der Regel bereits bewährt haben. Das gilt auch für die nach § 16e Beschäftigten der Caritas. Bei hoher Arbeitslosigkeit in der Region werden deswegen leicht überproportional diejenigen unter den Langzeitarbeitslosen für eine 16e-Beschäftigung ausgesucht, die eher weniger Vermittlungshemmnisse haben. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Jede Organisation orientiert sich bei der Auswahl des Personals an deren Nützlichkeit und Zuverlässigkeit, und dieses Prinzip kann auch bei der Caritas nicht durchgängig durchbrochen werden. Schmälert dies die Effekte der §-16e-Initiative insgesamt? Die Antwort darauf ist ein klares Nein! Zum einen sind auch die vermeintlich Starken unter den Schwachen der Langzeitarbeitslosen nicht nur Opfer einer verdeckten, aber irreversiblen Altersdiskriminierung, sondern auch einer zunehmenden Hochleistungskultur der Unternehmen, die sogenannte Minderleister kaum mehr akzeptiert. Deswegen sind sie eine wichtige Zielgruppe für die 16e-Beschäftigungsförderung. Zum anderen bestechen die sekundären Effekte der Initiative. Wie bei den Zusatzjobs auch besteht wenig Hoffnung, dass sich primäre Effekte in Form einer Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch die § 16e-Beschäftigungsinitiative einstellen - sofern diese Stellen eben durch die 16e-Beschäftigung nicht selbst geschaffen werden. Beeindruckend ist aber, dass die sekundären Effekte in puncto Alltagsstrukturierung, Lebensführung, Stabilisierung der sozialen Netze oder gesunderhaltende Lebensweise bereits bei einer geringen Dauer der Beschäftigung klar erkennbar sind. Die Ergebnisse zeigen: Je länger die Beschäftigung andauert, desto deutlicher und nachhaltiger sind ihre sekundären Effekte. Deswegen ist die Zufriedenheit mit der §-16e-Beschäftigung auch so hoch. Sie korrigiert damit die zeitlich noch engere Befristung der Zusatzjobs und vermag für die Beschäftigten die Abwärtsspiralen der Arbeitslosigkeit nicht nur temporär zu stoppen. Jedenfalls knüpfen die Beschäftigten selbst entsprechende Hoffnungen an eine Beschäftigung gemäß § 16e SGB II. Das "Stromsparcheck"-Projekt der Caritas zeigt dabei, dass auch gesellschaftlich wichtige, zukunftsfähige Initiativen mit dieser Form der Beschäftigung verknüpft werden können und der soziale Arbeitsmarkt weiter ausgebaut werden kann. Dem Ziel der Beschäftigungsförderung, arbeitsmarktfernen Personen wieder eine langfristige Integrationschance in die Gesellschaft zu bieten, ist die §-16e-Beschäftigung ohne Frage dienlich. Sie sollte nicht, wie bisher, aus Kostengründen als zeitlich befristete "Maßnahme" verstanden und angewandt werden, sondern als das, was sie sein soll: die Chance einer dauerhaften Rückkehr in regulär geförderte Beschäftigung. Sie eröffnet ein großes Spektrum an Möglichkeiten, das nicht ungenutzt bleiben sollte. Denn die Befunde sind darin sehr klar: Die §-16e-Förderung der Caritas trifft die Richtigen, sie hilft ihnen wieder auf die Beine und trägt dazu bei, die Abwärtsspiralen der Arbeitslosigkeit zu stoppen.

Anmerkung

1. Arbeitgeber erhalten bis zu 75 Prozent des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Bruttoentgelts sowie des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Voraussetzung: Der Arbeitsuchende war mindestens sechs Monate lang arbeitslos und seine Chancen, sich in den nächsten zwei Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, sind gering.

Quelle aller Abb.: Pohlmann, Institut für Soziologie, Universität Heidelberg

Autor/in:

  • Prof. Dr. Markus Pohlmann
Zuletzt geändert am:
  • 28.06.2011
neue caritas Ausgabe 02/2010 neue caritas
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