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neue caritas Straffälligenhilfe

Arbeit statt Strafe sichert Teilhabe

Etwa 80 Prozent aller Strafen in Deutschland sind Geldstrafen. Immer mehr Menschen können diese nicht bezahlen. Um eine Inhaftierung zu vermeiden, ist gemeinnützige Arbeit oft der einzige Ausweg. Doch es fehlt an qualifizierten Vermittlungs- und Einsatzstellen.

Die Geschichte der katholischen Straffälligenhilfe beginnt mit den Besuchen engagierter Christen bei Gefangenen. Eine Einsicht begleitete diese Tätigkeit von Anfang an: Haftstrafen bergen für die Betroffenen selbst, aber auch für ihre Angehörigen, eine Reihe von negativen Konsequenzen. Heute weiß man zudem, dass Haftstrafen in der Regel wenig zur Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Menschen beitragen. Daher ist Haftvermeidung schon immer ein Hauptziel der katholischen Dienste und Einrichtungen der Straffälligenhilfe.

Insbesondere gilt es Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden: Denn diese treffen Personen, die das Gericht ursprünglich gerade nicht zu Haft, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt hat, die sie jedoch nicht bezahlen können. Zwar gibt es schon seit 1986 deutschlandweit die Möglichkeit, eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Vielen Betroffenen ist diese Möglichkeit aber nicht bekannt, oder sie sind allein nicht in der Lage, das nötige komplizierte juristische Verfahren zu bewältigen.

Eine Reihe freier Träger der Straffälligenhilfe hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Geldstrafenschuldner(innen) beim Ableisten von gemeinnütziger Arbeit zu unterstützen. Sie haben Vermittlungsstellen eingerichtet, in denen sie über die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit sowie über alternative Tilgungsmöglichkeiten, etwa durch Ratenzahlungen, informieren und bei den dafür nötigen Anträgen helfen. Sie bemühen sich, mit und für die Geldstrafenschuldner(innen) eine geeignete Einsatzstelle zu finden und halten den Kontakt auch während des Arbeitseinsatzes, damit Abbrüche bei auftretenden Schwierigkeiten möglichst vermieden werden können. Auch beim abschließenden Schriftverkehr mit dem Gericht werden die Geldstrafenschuldner(innen) unterstützt, damit die Tilgung der Strafe rechtskräftig werden kann.

Mit der Vermittlung eine Einsatzstelle ist es aber nicht getan. Genauso wichtig ist es, dass genügend Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Da die Lebenssituationen, die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Geldstrafenschuldner(innen) sehr unterschiedlich sind, ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Angebote nötig. Hier sind alle Caritas-Dienste und -Einrichtungen angesprochen und aufgefordert, sich zu engagieren.

Vor allem sozial Benachteiligte sind betroffen

Etwa 80 Prozent aller strafrechtlichen Verurteilungen1 in Deutschland lauten auf eine Geldstrafe. Während die meisten Verurteilten ihre Strafen tilgen, wächst jedoch die Zahl derer, die ihre Strafe nicht bezahlen können - auch eine Folge gestiegener Armut. Von der Ersatzfreiheitsstrafe bedroht sind vor allem sozial Benachteiligte und wenig Integrierte. Die Ableistung gemeinnütziger Arbeit ist für sie oft die einzige Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit die Inhaftierung doch noch zu vermeiden. Zwar sind Ersatzfreiheitsstrafen meist von eher kurzer Dauer, trotzdem besteht gerade bei diesem Personenkreis die Gefahr, dass durch die Haft fragile soziale Netzwerke, womöglich Wohnung und Arbeit, verloren gehen und die Betroffenen dadurch vollends in soziale Randständigkeit abgedrängt werden.

Wird aber die Geldstrafe bezahlt, dann häufig nicht von dem mittellosen Betroffenen selbst, sondern von den Eltern, der/des Partner(in)s oder anderen Angehörigen und Freunden. Diese sind meist finanziell kaum besser gestellt als die Verurteilten. Die Gefahr einer finanziellen Überlastung der Betroffenen und ihrer Familien ist groß. Folgeprobleme für Familienangehörige und Kinder abzuwenden, insbesondere bei einer drohenden Fremdunterbringung der Kinder, etwa wenn die Mutter ihre Geldstrafe nicht bezahlen kann und inhaftiert wird, muss für die verbandliche Caritas Ansporn sein, rechtzeitig Lösungen zu finden. Nur so kann der Ausgrenzung von Personen und Familien wirksam entgegengewirkt werden.

Vorteile freier Träger gegenüber der Justiz

Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ist nachweislich dann besonders erfolgversprechend, wenn sie nicht als formalisiertes Verwaltungsverfahren von der Justiz selbst, sondern als sozialpädagogisches Angebot freier Träger ausgestaltet wird. Denn neben der möglichst passgenauen Vermittlung in die Einsatzstelle sind manchmal auch eine begleitende soziale Betreuung und Kriseninterventionen notwendig, die von der Justiz kaum geleistet werden können. Und zwar nicht nur, um die gemeinnützige Arbeit erfolgreich abzuwickeln, sondern auch, um weitere Notlagen abzuwenden und eine Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen zu erreichen.

Die Einsätze selbst werden in der Regel bei gemeinnützigen Organisationen abgeleistet. Es handelt sich vorwiegend um Arbeiten im Bereich von Reinigung, Küche, Garten und Hausmeisterei. Erfolg im Sinn einer hohen Motivation und einer geringen Abbruchquote verspricht, wenn bei der Gestaltung der Einsätze individuelle Interessen und Fähigkeiten, aber auch Probleme und Schwierigkeiten der Betroffenen berücksichtigt werden können. Wichtig ist die Wohnortnähe, weil nur wenige Betroffene über einen Führerschein oder ein Fahrzeug verfügen. Freie Träger haben hier gegenüber der Justiz den Vorteil, dass sie über ihre wohlfahrtsverbandlichen Netzwerke Zugang zu mehr und unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten haben.

Gemeinnützige Arbeit als Lernchance

Arbeit ist Hauptquelle gesellschaftlicher Integration und Anerkennung und für die Entwicklung des Selbstwertgefühls von hoher Bedeutung. Bei entsprechender Ausgestaltung kann es auch im Rahmen der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Freiheitsstrafen gelingen, dass diese positiven Wirkungen der Arbeit zum Tragen kommen. Bei ihren Tätigkeiten kommen Betroffene oftmals in Kontakt mit positiven Rollenvorbildern, den Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich Dienst an der Gemeinschaft leisten. Diese Kontakte können das Selbstwertgefühl stärken. Sie fördern zudem soziale Kompetenzen - besonders dann, wenn die Tätigkeit als sinnvoll erlebt wird und Erfolgserlebnisse erfahren werden. Durch die regelmäßige Tätigkeit wird auch ein kons­tantes Arbeitsverhalten gefördert. Teilweise können berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse, wie zum Beispiel im handwerklichen Bereich, neu erlernt, erweitert und eingesetzt werden. Im besten Fall kann die gemeinnützige Arbeit für manche Betroffene der Einstieg in eine verbesserte persönliche Lebenssituation sein und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr individueller Teilhabe leisten.

Mehr Vermittlungs- und Einsatzstellen sind nötig

Die Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und der Deutsche Caritasverband haben sich schon vor mehr als zehn Jahren in einer gemeinsamen Position für den Ausbau der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen.2 Obwohl einige Träger in der Folge solche Angebote eingerichtet haben, mangelt es immer noch an einer ausreichenden Zahl qualifizierter Vermittlungsstellen und Einsatzmöglichkeiten.3 Um Träger, Dienste und Einrichtungen zu motivieren, sich in diesem Bereich mehr zu engagieren und sie beim Aufbau solcher Angebote zu unterstützen, hat die KAGS kürzlich eine Handreichung "Gemeinnützige Arbeit statt Strafe"4 herausgegeben. Die Einrichtung einer Vermittlungsstelle wie auch das Anbieten von Arbeitsmöglichkeiten sollte - wie in der Handreichung dargelegt - nach erprobten fachlichen Standards erfolgen.

Haft durch gemeinnützige Arbeit zu vermeiden ist kriminalpolitisch wie gesellschaftlich und nicht zuletzt auch ökonomisch (Gefängnisse sind teuer) sinnvoll.

Anmerkungen

1. 2009 waren dies laut statistischem Bundesamt 618.115 Strafen (www.destatis.de).
2. Gemeinnützige Arbeit als Sanktion - Arbeit statt Strafe oder Arbeit als Strafe? Positionspapier des Deutschen Caritasverbandes e.V., der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe und der Konferenz der Katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten, 1999, online: www.kags.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=15&Itemid=69
3. So gaben etwa bei einer bundesweiten Erhebung 2009 nur 25 (von 91 teilnehmenden) Einrichtungen der verbandlichen Caritas an, Geldstrafenschuldner(innen) in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Die Versorgungssituation ist regional allerdings sehr unterschiedlich. Über die Zahl der Caritas-Einrichtungen, in denen gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann, liegen keine Zahlen vor.
4. Kawamura-Reindl, Gabriele; Reindl, Richard: Gemeinnützige Arbeit statt Strafe. Freiburg : Lambertus, 2010.

Zuletzt geändert am:
  • 19.04.2012
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