Mehr Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Ausbildung und ein vereinfachtes Verfahren hat sich die Caritas von der Ausbildungsduldung erhofft. Da die Regelung aufgrund häufiger restriktiver Anwendung oft ins Leere läuft, sollte einiges geändert werden.
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Die Frage, wie Geflüchtete in Unterkünften vor Gewalt geschützt werden können, wird in Fachkreisen und Politik zunehmend diskutiert. Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative haben die Caritas und andere Akteure bereits einiges erreicht. Doch es bleibt noch viel zu tun.
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Die bisherige Auseinandersetzung zeigte, dass Rechtsextremismus für den Verband ein wichtiges Thema ist. Dies veranlasst den Deutschen Caritasverband, ein Projekt „für Respekt und Demokratie – gegen Rechtsextremismus“ zu starten.
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Viele Jahre hat sich der DCV mit Fragen der interkulturellen Öffnung beschäftigt. Eine aktuelle Zwischenbilanz zeigt, dass das Thema in vielen Caritasverbänden auf der Agenda steht, in den verbandlichen Strukturen aber oft noch nicht verankert ist.
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Vor zwei Jahren sind die ersten sogenannten AnkER-Einrichtungen für Geflüchtete eröffnet worden. Von Anfang an standen die Einrichtungen in der Kritik, etwa weil sie eher Exklusion als Integration fördern. Eine Bilanz.
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Seit 30 Jahren existiert der sogenannte Asylkompromiss. Dieser traurige Anlass sollte dazu dienen, dafür zu werben, dieses politisch bis heute etablierte 90erJahre Denken zu überwinden. Also sich von erwiesenermaßen sinnlosen Instrumenten wie dem Asylbewerberleistungsgesetz zu trennen und stattdessen Teilhabe und Integration zu fördern.
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In Sprach- und Lerntandems bieten ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter Jugendlichen mit einer Zuwanderungsgeschichte Zukunftsperspektiven / Bundesweites Netzwerk der „Aktion zusammen wachsen“
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden soll. Neben positiven Ansätzen stehen Leistungseinschränkungen für Bewohner(innen) von Flüchtlingsunterkünften, die aus Sicht der Caritas nicht durch einen tatsächlichen Minderbedarf begründet sind.
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Durch das neue Integrationsgesetz wurde im Sommer 2016 die sogenannte Ausbildungsduldung eingeführt. Mit dieser ist eine Duldung während der Ausbildung und bis zu zwei Jahre nach deren Beendigung möglich. Durch die Praxiserfahrungen zeigen sich nun Schwierigkeiten.
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Nach jüngsten Schätzungen leben zwischen 180.000 und 520.000 Menschen in Deutschland ohne Aufenthaltsrecht oder Duldung. Ihr Leben ist bestimmt von der Angst, entdeckt und ausgewiesen zu werden. Oft können sie ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen. Wichtige Hinweise für Beratende enthält das aktualisierte Beratungshandbuch Illegalität.
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Engagement gegen rassistische und menschenverachtende Haltungen sowie gegen Rechtsextremismus setzt vor Ort an. Mit je 2.000 Euro unterstützte der Deutsche Caritasverband zehn Maßnahmen zur Förderung von Respekt und Demokratie, die Arbeit mit Opfern von Ausgrenzung oder mit jenen, die an der Schwelle zum Rechtsextremismus stehen.
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In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Caritas und zahlreiche andere Organisationen die Abschaffung von sogenannten AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen. Deutschland braucht Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen in den Mittelpunkt stellen und die Menschen auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten.
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Rechtsextreme Tendenzen erleben auch Mitarbeitende in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Wegschauen ist dabei keine Lösung. Rassismus und alle Formen von Rechtsextremismus müssen aufgedeckt und thematisiert werden, sagt Raphael Bolay. Er leitete bis April 2013 das Projektbüro „Rechtsextremismus“ beim Deutschen Caritasverband.
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