Ein Betretungsverbot liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes
Was müssen Einrichtungsleitungen tun, wenn Beschäftigte bis zum 15. März 2022 keinen Impfnachweis vorgelegt haben?
Legen Mitarbeitende gegenüber der Leitung der Einrichtung bis zum Ablauf des 15. März 2022 keinen Nachweis vor, dass sie gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 entweder geimpft sind oder genesen oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, muss die Einrichtungsleitung dies dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt melden.
Wie und von wem wird die Impfpflicht kontrolliert?
Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen tätig sind und bei denen nicht völlig auszuschließen ist, dass sie Kontakte zu Bewohner(inne)n oder Patient(inn)en haben, müssen nach Ablauf des 15. März 2022 den Nachweis nach Aufforderung des Gesundheitsamtes vorlegen. Behördliche Kontrollen können auch ohne eine Meldung über fehlende Nachweise erfolgen.
Welche rechtlichen Schritte drohen den Einrichtungen und welche den Beschäftigten, wenn sie die Impfpflicht nicht beachten?
Das Gesundheitsamt selbst wird nach einer Meldung von den Mitarbeitenden einen Nachweis anfordern beziehungsweise die Betroffenen anhören. Liegt dann auch kein Nachweis vor, steht es im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob es durch Verwaltungsakt ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfügt.
Erhalten Beschäftigte, die ein Betretungsverbot haben, weiterhin Entgelt? Falls nein, können sie sich arbeitslos melden?
Durch ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot entfällt der Entgeltanspruch, weil die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können. Melden sich betroffene Mitarbeitende arbeitssuchend, während das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist neben einer möglichen dreimonatigen Sperrfrist nach derzeitiger Rechtslage erforderlich, dass der Dienstgeber eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsverpflichtung ausspricht. Nach Pressemeldungen soll aber geprüft werden, ob und wie Mitarbeitende bei impfpflichtbezogenen Beschäftigungsverboten auch ohne diese Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben.
Synodaler Weg: Veränderte Haltungen
Energiearmut nimmt zu
Schulversäumnisse und die Rolle der Eltern
Bericht zu Ökologie und Nachhaltigkeit ist Chefsache
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}