Der Dritte Weg ist erfolgreich
Dabei haben die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den caritativen Einrichtungen und Diensten geschaffen. Gerade im Bereich der Altenpflege ist dies deutlich festzustellen. Die Arbeitsrechtliche Kommission bietet für die Dienstgeber verlässliche Regelungen, die die Grundlage der Refinanzierung bilden. Regelmäßig beschließt die Kommission Bestimmungen, die die caritasspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Der Dritte Weg der Caritas sichert eine flächendeckende Anwendung der tariflichen Bestimmungen. Für viele Träger wäre die Alternative zum Dritten Weg nicht der Zweite Weg mit Tarifverträgen, sondern der Erste Weg mit einseitig festgesetzten Arbeitsbedingungen. Dies kann nicht im Interesse der Caritas und auch nicht der Beteiligten sein. Deshalb wird sich der Deutsche Caritasverband weiterhin dafür starkmachen, den Dritten Weg der Caritas zu erhalten und weiterzuentwickeln.