Ausbildung zeitgemäß gestaltet
Folgende Stellenanzeige könnten Leser(innen) demnächst unter anderem in der neuen caritas finden: "Gesucht wird zum 1. August 2020 eine Auszubildende/ein Auszubildender für drei Jahre. Bei uns können Sie:
- eine unverzichtbare Dienstleistung erlernen, die Sie mit und für Menschen erbringen. Je nach Neigung können Sie sich dabei für einen Zeitraum von vier Monaten auf personenbezogene, serviceorientierte oder ländlich-agrarische Dienstleistungen spezialisieren;
- sich diese Dienstleistung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und ethischen Grundsätzen aneignen;
- die Bedeutung von Digitalisierung und Datenschutz im alltäglichen Einsatz erfahren sowie
- die Kompetenz, Personen anzuleiten, erwerben und lernen, bei der Personaleinsatzplanung mitzuwirken.
Bewertet wird Ihre Leistung nach dem Lernergebnis - den erworbenen Kompetenzen - und nicht ausschließlich nach den vorgegebenen Lerninhalten." Ob der/die Leser(in) auch ohne Überschrift gewusst hätte, um welche Ausbildung es sich handelt? Die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter wurde nach 20 Jahren neu geordnet. Nach knapp einem Jahr intensiver Arbeit durch einen Sachverständigenrat, bei dem die freie Wohlfahrtspflege durch zwei Expertinnen aus Caritas und Diakonie vertreten war, wurde die neue Ausbildungsverordnung am 1. April dieses Jahres veröffentlicht. In Kraft tritt sie am 1. August 2020 und ist damit verbindlich für alle Ausbildungsverträge, die von diesem Tag an abgeschlossen werden.
Bedürfnisse der Menschen werden individuell erfasst
In der obigen Stellenbeschreibung sind alle Neuerungen der Ausbildungsverordnung enthalten. Hinzu kommt, dass intensiver als bisher die hauswirtschaftliche Betreuung von Einzelpersonen und Gruppen im Mittelpunkt stehen wird. Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Bereich der Hauswirtschaft, der bislang zu wenig Beachtung erfahren hat und in der öffentlichen Wahrnehmung viel zu selten mit Hauswirtschaft in Verbindung gebracht wurde, obwohl genau dies das Alleinstellungsmerkmal der Hauswirtschaft ist: Personen individuell wahrnehmen, ihre Bedürfnisse erfassen und diese bedarfsgerecht durch entsprechende hauswirtschaftliche Versorgung zu decken.
Darüber hinaus hat sich die Struktur der Ausbildung geändert. 32 Monate lang widmen sich die Auszubildenden dem Erlernen von schwerpunktübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Innerhalb der letzten sechs Ausbildungsmonate sind 16 Wochen dem Vertiefen des gewählten Schwerpunktes vorbehalten.
Geblieben sind die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer (drei Jahre), der Zeitpunkt der Zwischenprüfung nach 1,5 sowie der der Abschlussprüfung nach drei Jahren und natürlich die Aufgabenfelder hauswirtschaftliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen. Bei der Abschlussprüfung ist das Prüfungsinstrument "Betrieblicher Auftrag" neu hinzugekommen, entsprechend der projektförmigen Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Schwerpunkt. Die Hauswirtschaft hat somit ab Sommer 2020 eine zeitgemäße Ausbildung, die mit ihrem Kompetenzspektrum, ihren Einsatzgebieten und ihren Arbeitsmarktperspektiven attraktiv ist - für junge Menschen in der dualen Ausbildung ebenso wie für Mitarbeiter(innen) in der Hauswirtschaft ohne formale Berufsqualifikation über den externen Zugang zur Prüfung durch berufsbegleitende Vorbereitungslehrgänge. Wünschenswert wäre, dass sich so der Fachkräftemangel in der Hauswirtschaft reduzieren ließe.
In Kürze wird eine Umsetzungshilfe zur neuen Ausbildungsverordnung erscheinen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) will noch vor Inkrafttreten der Verordnung die Informationen zur Ausbildung in der Reihe "Ausbildung gestalten online" auf der BIBB-Website (www.bibb.de) als kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.
Endlich handeln!
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