Der Deutsche Caritasverband will hiermit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der verbandlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den Bereichen
- vorschulische Bildung, Erziehung, Betreuung
- Schule
- Angebote im Übergang von der Schule in den Beruf
- außerschulische Bildung
- berufliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte
- sozialversicherungsrechtliche Leistungssysteme
leisten und aufzeigen, welche Rahmenbedingungen für eine Förderung der Inklusion notwendig sind.
Die Caritas setzt sich für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung ein und hat die Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention) am 13. Dezember 2006 nachdrücklich begrüßt.
Die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sowie ihrer Angehörigen und die Ausrichtung der Dienste und Einrichtungen gemäß der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sind komplexe Aufgaben. Damit die Veränderungsprozesse gelingen, bestehende Unterstützungssysteme nicht vorschnell gekappt und Regelsysteme nicht überfordert werden, müssen diese Prozesse sorgsam gestaltet werden. Neben Engagement und Veränderungsbereitschaft sind strategische Entscheidungen und die Bereitstellung finanzieller und zeitlicher Ressourcen erforderlich. Bei der (Weiter-)Entwicklung von Handlungskonzepten sind gemäß dem Teilhabepostulat die Sicht-weisen der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Interessensvertretungen konsequent einzubeziehen.