Für Ärzte und Pflegende ist eine Regelung der Hilfe beim Sterben nicht erforderlich, da sich die bisherige Praxis bewährt habe, Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten. Die verantwortlichen Personen sind bestrebt, im Kontakt mit kranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen eine gute menschliche und medizinische Betreuung sicherzustellen. „Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verbietet. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es handle sich dabei um eine gewöhnliche Dienstleistung“, fordert Neher.
In der Bundestagsdebatte zur Frage der Beihilfe zum Suizid im vergangenen Herbst habe die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung über die Parteigrenzen hinweg eindrucksvoll das Ringen um eine gute Entscheidung deutlich gemacht. So sei auch heute zu erwarten, dass es eine intensive und inhaltliche dichte Debatte in dieser existenziellen wie gesellschaftlich relevanten Frage geben werde.
Pressemitteilung
Berlin
Nein zur organisierten Beihilfe zum Suizid
Erschienen am:
02.07.2015
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
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