So werde in den Formulierungen zu einem differenzierten Umgang mit den Loyalitätsobliegenheiten deutlich, wie um die Balance zwischen dem Proprium des kirchlichen Dienstes und der individuellen Situation kirchlicher Mitarbeiter gerungen wurde. "In der öffentlichen Wahrnehmung führt der Umgang der Katholischen Kirche mit Geschiedenen, die wieder heiraten oder mit Menschen, die sich zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bekennen, immer wieder zu Unverständnis", so Neher. So sei es heute nur schwer vermittelbar, welch hohe Bedeutung die Katholische Kirche mit dem Sakrament der Ehe verbinde.
Auch Scheitern gehört zum Leben
"Doch auch das Scheitern gehört zum Leben. Und hier muss sich in besonderer Weise zeigen, wie die Katholische Kirche den Menschen beisteht, die mit Brüchen in der eigenen Biografie leben." Dies müsse auch im Arbeitsrecht der Kirche deutlich werden, dessen Loyalitätspflichten dazu dienen, das Proprium des kirchlichen Dienstes zu wahren.
So handelt es sich nach der Änderung der Grundordnung bei einer erneuten Heirat oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur dann um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, wenn diese Handlung anhand konkreter Umstände objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und so die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.
In einem nächsten Schritt wollen sich die Bischöfe mit einem erweiterten Verständnis des Begriffs der Loyalität beschäftigen. "Es ist dringend erforderlich, dass wir die Vorstellungen einer institutionellen Loyalität weiterentwickeln. So brauchen wir ein erweitertes Verständnis des Loyalitätsbegriffs, der Loyalität nicht nur an der Lebensführung des einzelnen Mitarbeiters festmacht sondern auch an der Anforderung, sich klar zum Auftrag der Einrichtung in der Sendung der Kirche zu bekennen und diesen mit der entsprechenden Loyalität zu unterstützen", schlägt Neher vor.