Die Betriebsrente der KZVK im Spannungsfeld
Beschäftigte in den Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas erhalten neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) eine zusätzliche Altersvorsorge über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK).
Dieses kapitalgedeckte Versorgungssystem stellt - als betriebliche Altersvorsorge - neben der gRV und der privaten Altersvorsorge die dritte, wichtige Säule für eine solide Absicherung im Alter und Maßnahme gegen Altersarmut dar.
Die zusätzliche Altersversorgung als Betriebsrente durch die KZVK wird finanziert aus einem Beitragssatz in Höhe von derzeit 5,8 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes zuzüglich der 1,9 Prozent für die Altverpflichtungen (Finanzierungsbeitrag). Die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung liegt dabei bei 0,3 Prozent, der Arbeitgeberanteil entsprechend bei 5,5 Prozent.
Die KZVK leidet unter einer Deckungslücke, resultierend aus einer gerichtlich geforderten Erhöhung der Rückstellungen für Altverpflichtungen sowie der langanhaltenden Niedrigzinsphase.
Aufgrund dessen müssen die Beiträge bis zum 1. Januar 2024 auf 7,1 Prozent angehoben werden. Addiert man die 1,9 Prozent für die Altverpflichtungen, beläuft sich die Gesamtbeitragsbelastung nach derzeitigen Planungen bis 2024 auf insgesamt neun Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens. Diese Berechnungen tragen dem sogenannten Leistungsversprechen, das tarifrechtlich vorgegeben ist, Rechnung.
Diese Betriebsrente ist somit ein großes Leistungsversprechen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit förderlich im Wettbewerb um Fachkräfte. Kirchliche und kirchlich-caritative Dienste können dank der KZVK einen wichtigen Beitrag zur Absicherung des Lebensstandards ihrer Mitarbeitenden im Alter leisten. Dies kann auch bei der Akquise neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Waagschale geworfen werden.
Ein flexibles System der KZVK ist nötig
Andererseits stellt die Finanzierung der KZVK die Unternehmen vor enorme Herausforderungen, denn die Gesamt-Beitragsbelastung führt auch zu einer Steigerung der Lohnnebenkosten und ist somit für den wirtschaftlichen Wettbewerb mit Marktteilnehmern, die diese Altersversorgung nicht oder nicht vergleichbar gewähren, nachteilig.
Um in der Zukunft als caritative Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigen wir eine Refinanzierung der stetig wachsenden Gesamtbelastung und daher ein bewegliches, flexibles System der KZVK. Zum einen sind wir darauf angewiesen, dass die Politik ihr Leistungsversprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und die Pflegefinanzierung im Sinne eines Selbstkosten-Deckungsprinzips vollumfänglich umsetzt. Der angelegte Weg im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) - Referentenentwurf vom 26. Juni 2018 - erscheint vor dem Hintergrund der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG mehr als fragwürdig.
Zum anderen benötigen wir in der KZVK ein System, das die Interessen der Beteiligten im Blick hat. Es gilt zu prüfen, ob das verbriefte Leistungsversprechen aufrechterhalten bleiben kann oder ob Alternativmodelle aus der Versicherungsbranche mit variablen Zinssätzen eine Lösung sein könnten.
Ferner müssen für "Sicherheitsleistungen" gemäß § 11 der Satzung, also Bedingungen, die die KZVK bei neuen Beteiligungen stellt, Lösungen erarbeitet werden, die den Unternehmen keine unüberwindbaren Hürden auferlegen, um notwendige Umstrukturierungen vorzunehmen.
Im Gesamtzusammenhang der Altersvorsorge ist auch das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zu begrüßen, das die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verbessert.
Der Bewohnerwille steht im Vordergrund
Alles – außer Routine
So haben wir das nicht erwartet
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