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neue caritas Steuergerechtigkeit

Gegen gesellschaftliche Verwerfungen: Steuergerechtigkeit hilft

Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist bedroht. Das zeigen nicht erst die Wahlerfolge ultrarechter Parteien. Eine Ursache dafür bleibt oft im Hintergrund: die skandalöse Ungleichverteilung von Vermögen.

Poorich mit Srabblebuchstaben gelegt.Zwischen Armut und Reichtum braucht es eine Korrektur – die Wiedererhebung der Vermögensteuer könnte dazu beitragen.Adobe Stock/Prazis Images

Seit mehrere sich teils überlappende und gegenseitig verstärkende Krisen, vor allem die Covid-19-Pandemie, die Energiepreisexplosion und die Inflation, das Land erschüttern, dringt die Armut stärker in die Mitte unserer Gesellschaft vor. So hat die Armutsbetroffenheit hierzulande im Jahr 2022 einen Rekordstand seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht: 14,2 Millionen Menschen (rund 17 Prozent der Bevölkerung) hatten weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung, was für Alleinstehende 1186 Euro im Monat entsprach. Die höchsten Armutsrisiken wiesen Erwerbslose mit 49,7 Prozent, Alleinerziehende mit 43,2 Prozent und nichtdeutsche Einwohner:innen mit 35,3 Prozent auf. Kinder und Jugendliche waren mit 21,8 Prozent stärker betroffen denn je. Zudem nimmt das Armutsrisiko der Senior:innen seit geraumer Zeit am stärksten zu.

Zugleich wachsen der Reichtum und das Privatvermögen einer kleinen Minderheit: Die fünf reichsten deutschen Unternehmerfamilien (Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz) besitzen zusammen etwa 250 Mil­liarden Euro und damit mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, das heißt weit über 40 Millionen Menschen.1 Rund 40 Prozent der Bevölkerung haben gar kein nennenswertes Vermögen. In der wohlhabenden Bundesrepublik leben über 30 Millionen Menschen - strenggenommen - von der Hand in den Mund, weil ihnen Rücklagen fehlen, die man spätestens in einer Krisensituation braucht. Sie sind im Grunde nur eine Kündigung oder eine längere Krankheit von der Armut entfernt.

Dass relative Einkommensarmut häufiger in absolute, extreme und existenzielle Armut (Wohnungs- und Obdachlosigkeit) umschlägt, während sich ein kaum vorstellbarer Reichtum in wenigen Händen konzen­triert, ist einer unsozialen Regierungspolitik geschuldet, die den Steuer- und den Sozialstaat über Jahrzehnte hinweg in einer Schraubzwinge hält. Einerseits wurden alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern entweder beseitigt oder die entsprechenden Steuersätze massiv gesenkt - andererseits die Unterstützungsleistungen für Bedürftige gestrichen oder drastisch beschnitten.

Will man diese Schritte rückgängig machen, die ökonomische Ungleichheit wieder verringern und zugleich verhindern, dass sich Deutschland sozial noch tiefer als bisher spaltet, muss der Wohlfahrtsstaat um- beziehungsweise ausgebaut, muss die Steuergerechtigkeit erhöht und der Reichtum stärker besteuert werden. Armutsbekämpfung, die wieder mehr dem Sozialstaat obliegen muss - weil sie die Wohlfahrtspflege maßlos überfordert -, kostet nämlich viel Geld.

Um- und Ausbau des Sozialstaates

Geschaffen werden muss ein inklusiver Wohlfahrtsstaat, der eine gleichberechtigte Partizipation aller Wohnbürger:innen am gesellschaftlichen Reichtum wie am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht. Statt eines Ab- oder Rückbaus des Wohlfahrtsstaates wäre ein Ausbau des bestehenden Systems zu einer Sozialversicherung für alle Bewohner:innen nötig. An die Stelle der bisherigen Arbeitnehmer- würde eine allgemeine, einheitliche und solidarische Bürgerversicherung treten.

Allgemein zu sein heißt, dass sie im Sinne einer Bürgersozialversicherung sämtliche dafür geeigneten Versicherungszweige übergreift: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssten gemeinsam und nach denselben Organisationsprinzipien restrukturiert werden.2 Einheitlich zu sein heißt in diesem Zusammenhang, dass neben der gesetzlichen Bürgerversicherung keine mit ihr konkurrierenden Versicherungssysteme existieren.3

Solidarisch zu sein heißt, dass die Bürgerversicherung zwischen den ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellt. Nicht bloß auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkunftsarten (Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) wären Beiträge zu entrichten.

Bürgerversicherung heißt, dass alle Personen aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie erwerbs­tätig sind oder nicht. Somit blieben weder Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamte, Abge­ordnete und Minister:innen noch Ausländer:innen mit ­Daueraufenthalt ohne Versi­cherungsschutz. Einerseits geht es darum, die Finanzierungsbasis des bestehenden Sozialsystems zu verbreitern, andererseits darum, den Kreis seiner Mitglieder zu erweitern. Bürgerversicherung zu sein bedeutet schließlich, dass es sich um eine Versicherungslösung handelt, also gewährleistet sein muss, dass die Versicherten - soweit sie dazu finanziell in der Lage sind - Beiträge entrichten und entsprechend von der Verfassung geschützte Ansprüche erwerben. Natürlich muss sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau einer Bürgerversicherung beteiligen. Auf die öffentlichen Haushalte kämen dadurch erhebliche finanzielle Belastungen zu, die mittels einer sozial gerechteren, sich stärker an der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Bürger:innen orientierenden Steuer- und Finanzpolitik leichter zu tragen wären.

Um- und Ausbau des Steuerstaates

Spätestens hier stellt sich die Frage, warum der riesige private Reichtum nicht stärker an der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems beteiligt werden sollte. Ansetzen muss die Rückverteilung des Reichtums an jene Menschen, die ihn durch ihre Arbeit geschaffen haben, bei den großen Vermögen. Denn es sind Ver­mögen und nicht - wie in der Medienöffentlichkeit teilweise suggeriert - sehr hohe Einkommen, die für den privaten Reichtum konstitutiv sind. Die Einkommensquellen vieler Menschen können über Nacht versiegen, wie die Covid-19-Pandemie beim ­ersten bundesweiten Lockdown im März 2020 gezeigt hat, während große Vermögen nicht urplötzlich verschwinden.

Vordringlich ist die Wiedererhebung der Vermögensteuer, welche nicht bloß mehr Steuergerechtigkeit ermöglichen, sondern auch die Länder finanziell handlungsfähiger machen würde. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 22. Juni 1995 nicht etwa - wie von interessierter Seite gern behauptet - das Vermögensteuergesetz als solches für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, sondern nur moniert, dass für Grundbesitz der - seit 1964 beziehungsweise 1974 trotz seiner Fortentwicklung nicht mehr angepasste - Einheitswert, für sonstiges Vermögen hingegen der Gegenwartswert als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wurde. Die dem Gesetzgeber eingeräumte Nachbesserungsfrist bis zum 31. Dezember 1996 ließ die damals schwarz-gelbe Regierungsmehrheit bewusst verstreichen, um sich auf diese Weise der nur Reiche treffenden Steuerart zu entledigen.

Durch die Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken in Deutschland, die aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils (1 BvL 11/14) sowie der anschließenden Grundsteuerreform von CDU/CSU und SPD notwendig wurde, ist es künftig zudem leichter möglich, den Wert von Immobilien realistisch zu ermitteln. Damit entfällt der Grund, welcher das Bundesverfassungsgericht im Juni 1995 veranlasst hatte, die Vermögensteuer in der damaligen Form für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar zu erklären.

Demokratie lebt von Gleichheit und Gerechtigkeit

Kaum etwas widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden so stark wie die schärfere Besteuerung von Arbeitseinkommen als von Kapitalerträgen. Letztere unterliegen seit dem 1. Januar 2009 einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, wohingegen Gehälter ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.760 Euro (2024) mit dem Spitzensatz von 42 Prozent belegt sind. Dass die einfachste und bequemste Möglichkeit für Wohlhabende und Reiche, viel Geld zu verdienen - nämlich durch den Kauf beziehungsweise Verkauf festverzinslicher Wertpapiere und von Aktien -, mit dem niedrigsten Steuersatz begünstigt wird, ist nicht länger hinzunehmen. Vielmehr gehört die Abschaffung der Kapitalertragsteuer und ihre Reintegration in die normale Einkommensteuer auf der steuerpolitischen Agenda nach ganz oben.

Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von über einer Million Euro hat, kann in der Spitze pro­blemlos 60 Prozent Steuern zahlen. Denn das bedeutet in unserem linear-progressiven Steuersystem ja nicht, dass er:sie den größten Teil seines:ihres Einkommens an den Staat abtreten muss, sondern nur, dass für den eine Million Euro überschreitenden Betrag ein so hoher Steuersatz gilt.

Firmenerb:innen müssten genauso behandelt werden wie die Erb:innen anderer beträchtlicher Vermögenswerte. Warum sollte das Kind eines Großunternehmers im Erbfall gegenüber dem Kind eines Großgrundbesitzers, eines Bankiers oder eines Finanzinvestors steuerlich privilegiert werden? Begründet wird die Begünstigung von Firmenerb:innen üblicherweise damit, dass wegen deren Steuerbelastung die Insolvenz von Betrieben und der Verlust von Arbeitsplätzen drohe. Bisher hat es jedoch keinen Fall eines Firmenzusammenbruchs wegen der Erbschaftsteuerzahlung gegeben, wie die Bundesregierung nach einer parlamentarischen Anfrage bestätigt hat.

Um einen solchen Fall auszuschließen, kann man den Freibetrag für inhabergeführte Familienunternehmen anheben. Außerdem würden die Nachteile eines plötzlichen Kapitalabzugs durch großzügigere Stundungsregelungen oder eine stille Teilhaberschaft des Staates an dem betreffenden Unternehmen bis zur Begleichung der Steuerschuld vermieden.


1. Vgl. Butterwegge, C.: Umverteilung des Reichtums.
Köln: PapyRossa, 2024, S. 189.
2. Hingegen stellt die gesetzliche Unfallversicherung einen Sonderfall dar, da sie sich aus Beiträgen der Arbeitgeber (und staatlichen Zuschüssen) speist.
3. Private Versicherungsunternehmen müssten sich auf die Abwicklung bestehender Verträge (Bestandsschutz), mögliche Ergänzungsleistungen und Zusatzangebote beschränken. Damit bliebe auch nach der Gesundheitsreform neuen Typs ein weites Betätigungsfeld für die Privatassekuranz erhalten; deren Existenz wäre also nicht gefährdet.

Autor/in:

  • Prof. Dr. Christoph Butterwegge
Zuletzt geändert am:
  • 25.07.2024
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