Die Anlehnung des Behinderungsbegriffs an die UN- Behindertenrechtskonvention wird vom DCV begrüßt, allerdings ist zu befürchten, dass bestimmte Personengruppen künftig von den Leistungen ausgeschlossen sein werden. Die Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechts ist ebenso positiv wie die Einführung umfassender Beratung.
Kernstück der Reform ist die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen, die der DCV ebenfalls befürwortet. Sowohl bei den einzelnen Fachleistungen der Eingliederungshilfe wie auch bei den existenzsichernden Leistungen besteht allerdings Nachbesserungsbedarf. Es ist sicherzustellen, dass auch künftig die individuellen Bedarfe gedeckt werden.
Verschiebebahnhof auf dem Rücken der Leistungsberechtigten
Problematisch ist der Vorrang der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege vor der Eingliederungshilfe. Dies wird zu einem Verschiebebahnhof auf dem Rücken der Leistungsberechtigten führen. Daher fordert die Caritas einen Gleichrang der Leistungen.
Die Ausgestaltung der Regelungen zum externen Vergleich bewertet der DCV kritisch. Die Anerkennung tariflicher Bezahlung ist zwar zu begrüßen. Es ist jedoch offen, wie sich diese Regelung zum externen Vergleich verhält. Die Regelung zum unteren Drittel muss daher entfallen.
Die Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz sind überwiegend ein großer Fortschritt, wobei wir es für unangemessen halten, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen Einkommen für Teilhabeleistungen einsetzen müssen und für Menschen, die Hilfe zur Pflege beziehen, weiterhin die bisherigen engen Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten.