Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes |
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bleiben Kassenpflichtleistung |
FREIBURG. Ein für den Deutschen Caritasverband überaus positives Signal setzen die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen: Trotz der Spargesetze bleiben Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche als eine Pflichtleistung der Kassen erhalten. Die Caritas begrüßt die Erhaltung der Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung für Kinderheilbehandlungen und die Ausnahmeregelungen der Krankenkassen. Nach Angaben von Vertretern der Rentenversicherungsträger werden Kinderheilbehandlungen weiterhin erbracht, wenn hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Kinder erhalten also bei entsprechenden medizinischen Voraussetzungen weiterhin neben vierwöchigen Maßnahmen auch sechswöchige Heilmaßnahmen. Ebenso können Kinderheilbehandlungen vor dem Ablauf der gesetzlich neu geregelten Wiederholungsfrist von vier Jahren genehmigt werden. Auch die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich darauf verständigt, für Kinder und Jugendliche aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten Ausnahmeregelungen bezüglich der Dauer zu machen. Danach kommen für Kinder je nach Voraussetzungen weiterhin 4-6 wöchige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Anwendung. Ebenso sind Kinder und Jugendliche und erwachsene Begleitpersonen weiterhin von der täglichen Zuzahlungsregelung befreit. Für die verordnenden Ärzte gilt: Eine verordnete Präventions- bzw. Reha-Maßnahme wird nicht auf das gedeckelte Heilmittelbudget abgerechnet. Damit tragen die Versicherungsträger der veränderten Gesundheitssituation von Kindern und ihren entwicklungsspezifischen Besonderheiten Rechnung. |
Pressemitteilung
Trotz der Spargesetze keine Abstriche bei der Kinderheilbehandlung.
Erschienen am:
27.01.1997
Beschreibung