Positiv hervorzuheben ist, dass im Gesetzentwurf die Finanzierung über einen Vergütungszuschlag vorgesehen ist - hierdurch wird unbürokratisch und schnell die dringend benötigte Unterstützung durch zusätzliche Hilfskräfte gewährleistet.
Zu begrüßen ist die Regelung, dass die Bewohner/-innen von Pflegeeinrichtungen nicht zusätzlich finanziell belastet werden, weil die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. "Damit trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass Pflegebedürftige finanziell entlastet werden, in dem nicht alle Qualitätsverbesserungen und Personalerhöhungen direkt auf das Budget der Pflegebedürftigen schlagen. Genau das fordert der VKAD schon seit langem", berichtet Eva-Maria Güthoff, 1. Vorsitzende des VKAD.
Die 20.000 neuen Stellen für Pflegehilfskräfte sind lediglich ein erster Aufschlag hin zu einer adäquaten Personalausstattung. Die Zahl der neu zu schaffenden Stellen entspricht nur etwa einem Fünftel des im Rothgang-Gutachten prognostizierten Mehrbedarfs an Personal. "Wir brauchen dringend eine verlässliche und klare Strategie für die Einführung des Personalbemessungsverfahrens, die auch den notwendigen Personalmix stärker in den Fokus nimmt. Dazu zählt auch eine Organisationsentwicklung in den Einrichtungen", so Güthoff.
Der anvisierte Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Hilfskräfte folgt den Vorschlägen aus dem Rothgang-Gutachten zur Personalbemessung in stationären Einrichtungen. Ein Stolperstein für die Umsetzung liegt in den durch die föderale Struktur in Deutschland unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus von Hilfskräften. In manchen Bundesländern durchlaufen diese eine einjährige und in anderen eine zweijährige Ausbildung. Dadurch variieren je nach Bundesland die Voraussetzungen, um die Stellen besetzen zu können.
"Zu einer Gesamtstrategie auf Grundlage des einzuführenden Personalbemessungssystems gehört deshalb auch die bundesweite Harmonisierung des Ausbildungsniveaus unterhalb der Fachkraftausbildung, mit einer generalistischen Ausrichtung", fordert Güthoff.
Pressemitteilung 12/2020
Pflegeverbesserungsgesetz ermöglicht 20.000 neue Hilfskraftstellen
Erschienen am:
25.09.2020
Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 853
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