Caritas-Positionspapier
zur heutigen Bundestagsdebatte
Berlin. 24. Oktober 2007.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) setzt sich
nachdrücklich für ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittstaaten ein. „Zu
einer gelingenden Integration gehört auch die Möglichkeit, sich im persönlichen
Lebensumfeld zu engagieren, und dieses aktiv mitzugestalten. Für die
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in einer Gemeinde ist die politische
Partizipation unerlässlich“ sagt Caritas-Präsident Peter Neher aus Anlass der
heutigen ersten Beratung für ein kommunales Ausländerwahlrecht im Deutschen
Bundestag.
Seit langem fordert der DCV das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer, die
seit fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in der Bundesrepublik leben. Im
Koalitionsvertrag vom November 2005 hatte sich die Große Koalition
verpflichtet, die Frage des kommunalen Wahlrechtes für so genannte
Drittstaatsangehörige zu prüfen. „Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung
bislang nicht nachgekommen. Wir fordern die Bundesregierung auf,
schnellstmöglich den Prüfauftrag anzugehen“ so Neher. Nur, wer in seiner
Kommune die vollständige gesellschaftliche und politische Partizipation ausüben
kann, ist auch bereit, sich im Gemeinwesen zu integrieren.
In Deutschland leben derzeit mehr als 3,7 Millionen Menschen mit nichtdeutscher
Staatsangehörigkeit im wahlfähigen Alter, die nicht wählen dürfen.
Kontakt:
Roberto Alborino; Referatsleiter Migration
und Integration,
Mobil: 0179 4623166; E-Mail:
roberto.alborino@caritas.de
Positionspapier
des DCV zum Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer
Pressemitteilung
Kommunalwahlrecht für Ausländer
Erschienen am:
24.10.2007
Beschreibung