Der Katholische
Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) begrüßt,
dass die SPD
die geplante, stark
umstrittene Regelung zur Ausbildungsplatzabgabe modifizieren will. Die von der SPD
in die Diskussion gebrachten Sonderregelungen für die Ausbildung in
Krankenhausberufen (wie beispielsweise Krankenschwestern Hebammen, Labor- und
Röntgenassistentinnen) unterstützt der KKVD, wenn dies bedeutet, dass die
Krankenhäuser völlig von der Ausbildungsplatzabgabe befreit werden. Denn die
Ausbildung in den typischen Krankenhausberufen wurde seit jeher im eigenen
System geregelt und finanziert. Bedingt durch die Einführung der Fallpauschalen
werden ab nächstem Jahr alle Krankenhäuser der einzelnen Bundesländer in einen
gemeinsamen Pool einzahlen, aus dem die Ausbildungsstätten und
Ausbildungsvergütungen finanziert werden. Da sich damit alle Kliniken an der
Ausbildung in den Gesundheitsberufen beteiligen, würde der Vorschlag der SPD zu
einer ungerechten Doppelbelastung der Krankenhäuser führen. Der Gesetzgeber hat
im Krankenhausfinanzierungsgesetz diesbezüglich bereits alles geregelt. Es
besteht daher kein politischer Handlungsbedarf für die Sicherung der Ausbildung
in den Krankenhausberufen.
Der gesamtwirtschaftliche Beitrag der Kliniken zur Ausbildung liegt mit mehr
als 78.000 Auszubildenden und Schüler/innen insgesamt deutlich über der im
Berufsausbildungssicherungsgesetz geforderten Ausbildungsquote von sieben
Prozent. An den insgesamt rund 2.200 Kliniken in Deutschland gibt es 950
Ausbildungsstätten, von denen etwa die Hälfte an kirchliche Krankenhäuser
angeschlossen
sind
. Krankenhäuser dürfen nicht dafür
bestraft werden, dass sie sich aus ihrer Tradition heraus schon immer engagiert
haben für die Ausbildung junger Menschen in den gesellschaftlich immens
wichtigen Gesundheitsberufen
- nur eben
in einer anderen Form als der klassischen Lehre.
Rückfragen: Thomas
Vortkamp
, Geschäftsführer des
Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands e.V., Telefon 0761/200-351,
Fax:0761/200-609, E-Mail:
Thomas.Vortkamp@caritas.de
Der KKVD wurde 1910 gegründet. Er vertritt die Interessen der 515 katholischen
Krankenhäusern
und anderen Einrichtungen der Krankenhilfe in
katholischer Trägerschaft mit 120.000 Betten und 191.000 Beschäftigten. Der
Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. ist ein Fachverband des
Deutschen Caritasverbandes.