Berlin. 28. März 2007.
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung
den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union beschlossen.
Das Gesetz enthält zwar einige begrüßenswerte Verbesserungen und Klarstellungen,
führt in seiner Gesamtheit aber zu einer Verschärfung des Ausländerrechts. Die
Umsetzung der Richtlinien erfolgt restriktiv, Spielräume zur Liberalisierung
und Öffnung werden nicht ausreichend genutzt.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen, die nicht im Zusammenhang
mit den europarechtlichen Vorgaben stehen und zu neuen Restriktionen führen.
Die vorgesehenen Verschärfungen bei der Familienzusammenführung sollen der
Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen sowie der Verbesserung der Integration
dienen. Die Regelungen sind aber aus Sicht der Caritas nicht zielführend. Die
nun geforderten deutschen Sprachkenntnisse können in vielen Regionen nicht
erworben werden.
Ebenso kritisiert die Caritas die jetzt beschlossene Kompromisslösung für das
gesetzliche Bleiberecht von Langzeitgeduldeten, die der Situation der
Betroffenen nicht gerecht wird. Positiv zu bewerten ist zwar die vorgesehene
befristete Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ mit der Möglichkeit zur Arbeitssuche
bis Ende 2009. Ein Großteil der Langzeitgeduldeten wird jedoch wegen der im
Gesetz enthaltenen Ausschlussgründe kein Bleiberecht erhalten. Ebenso wird es
erwerbsunfähigen, alten, behinderten und traumatisierten Menschen ergehen, die
ihren Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Leistungen dauerhaft sichern
können. Die nun den Ländern eingeräumte Möglichkeit, Hilfen als Sachleistungen
wie Lebensmittelpakete oder Gutscheine zu vergeben, entmündigt hier schon lange
lebende Menschen. Die Caritas kritisiert auch die Einschränkung beim
Elterngeld.
Kontakt:
Dr. Elke Tießler-Marenda,
Referat Migration und Integration, Telefon 0761 200-371, Mobil 0179 4774011,
E-Mail:
elke.tiessler-marenda@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas lehnt Verschärfungen im Ausländerrecht ab
Erschienen am:
28.03.2007
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