Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft tritt, soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert werden.
Melanie Rieß (links) und Michaela Weber informieren Angehörige und gesetzliche Betreuer über die Veränderungen für die Behindertenhilfe.Foto: Caritas Zentrum, Mendig
Die damit einhergehenden Veränderungen in der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderung betreffen auch wesentlich die Leistungen des Caritas Zentrums. Aus diesem Grund hat die Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung kürzlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung Angehörige und gesetzliche Betreuer über die neuen sozialrechtlichen Gegebenheiten informiert.
Michaela Weber (Referentin Geschäftsbereich Wohnen.Bildung.Freizeit) und Melanie Rieß (Qualitätsbeauftragte und Sozialdienst im Caritas Zentrum) gaben einen Ausblick auf die umfassenden Veränderungen durch das BTHG. Zugleich informierten sie die Anwesenden über die Auswirkungen auf die Arbeit im Caritas Zentrum und die Aufgaben der gesetzlichen Betreuer.