ALG II-Bezieher sind davon in besonderem Maße betroffen: Der Stromanteil im Regelsatz müsste heute nach aktuellen Berechnungen der Caritas um 27 Prozent erhöht werden - dies macht bei einem Ein-Personenhaushalt 9,26 Euro im Monat aus. Ermittelt wurde diese Zahl durch die Untersuchung von Verbrauchsdaten von 80.000 einkommensarmen Haushalten, die in den vergangenen Jahren durch das Projekt "Stromspar-Check" zum Energiesparen beraten wurden.
Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Regelsatz für Strom im Arbeitslosengeld II um 27 Prozent erhöht werden muss, damit damit die tatsächlichen Stromkosten abgedeckt sind.
Der Regelbedarf geht davon aus, dass ALG II-Empfänger den gleichen Strombedarf haben wie die 15 Prozent der Haushalte, die die unterste Einkommensgruppe bilden. Doch die Auswertung der Daten aus dem Stromsparcheck zeigt: Ein-Personen-Haushalte im Grundsicherungsbezug verbrauchen durchschnittlich 165 kWh mehr im Jahr. "Der Stromverbrauch von ALG II-Empfängern ist unter anderem deshalb höher, weil sie häufiger zuhause essen und tagsüber öfters zuhause sind", macht Caritas-Generalsekretär Georg Cremer deutlich. Hier sollte der tatsächliche Bedarf in einer Sonderauswertung berechnet werden. "Arme Haushalte sollen dabei unterstützt werden, energiesparende Geräte zu beschaffen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Energiewende", betont Cremer. Auch muss der Regelsatz rechtzeitig an die gestiegenen Strompreise angepasst werden.
Ein drückendes Problem sind Stromsperren bei amen Haushalten. Die Allgemeine Sozialberatung der Caritas erfährt dies in ihrer täglichen Arbeit. "Es bringt Menschen in eine entwürdigende Situation, wenn sie im Dunkeln sitzen, nicht kochen und keine Wäsche waschen können", so Cremer. Trotz Schulden bei den Stromanbietern muss die Versorgung gesichert sein, beispielsweise mit einem Prepaid-Zähler, fordert Cremer.