Würde der Regelsatz bedarfsgerecht ermittelt, müsste ein alleinstehender Erwachsener monatlich 445 Euro erhalten. Dies haben Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV) ergeben. "Die neue Bundesregierung muss den Regelsatz anhand geänderter Grundlagen endlich neu berechnen", fordert Neher.
In seinen Berechnungen hat der DCV die Schwächen der derzeitigen Regelsatzermittlung überarbeitet: Zugrunde gelegt wurde die Einkommensgruppe der unteren 20 Prozent. Die verdeckt armen Menschen wurden aus der Referenzgruppe herausgenommen, dies entspricht auch der Wertung des Bundesverfassungsgerichts.
Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss auch notwendige Ausgaben tätigen können, wenn sein Bedarf höher ist als der angenommene Durchschnitt, etwa für die Reparatur der Waschmaschine oder für Medikamente. "Der Regelsatz ist so knapp berechnet, dass die Flexibilität für unvermutet anfallende Ausgaben fehlt", kritisiert Neher und fordert eine entsprechende Flexibilitätsreserve im Regelsatz.
Auch bei den Energiekosten muss neu gerechnet werden. Der Anteil für Strom ist im Regelbedarf zu niedrig bemessen. Und er reicht angesichts der Strompreissteigerungen bei weitem nicht aus. Dies machen Berechnungen deutlich, die der DCV auf Grundlage des tatsächlichen Stromverbrauchs von Grundsicherungsempfängern ermittelt hat.
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und entsprechend der Inflation und Lohnentwicklung angepasst. Dabei bezieht sich das Bundesarbeitsministerium auf die 15 Prozent der Haushalte, die das geringste Nettoeinkommen haben. "Diese Gruppe war bei der letzten Neuberechnung der Regelsätze willkürlich verkleinert worden, was sich zu Lasten der Empfänger auswirkte", kritisiert Neher.
Pressemitteilung
Berlin
Caritas fordert Regelsatzerhöhung um 63 Euro
Erschienen am:
18.12.2013
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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