"Das deutsche Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt psychosoziale Beratung und Aufklärung in den Mittelpunkt, finanzielle Hilfen und der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz kommen hinzu. Das ist Teil eines Konzepts, das das Leben des Kindes auch strafrechtlich schützt - unabhängig davon, ob das Kind außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig ist. Die Kommission schlägt nun offenkundig vor, dieses Konzept durch eine zweistufige Fristenlösung zu ersetzen. Das erscheint in einer Zeit, in der junge Eltern mit den ersten Ultraschallbildern bereits erleben, wie sich ihr Kind im Bauch der Mutter entwickelt, lebensfremd.
Ungewollte Kinderlosigkeit und eine ungewollte Schwangerschaft sind existentielle Krisen im Leben einer Frau und eines Paares. Sie haben sich durch die Möglichkeiten der modernen Medizin verändert, bleiben aber schmerzliche Erfahrungen. Es ist unabdingbar wichtig, den rechtlichen Rahmen, vor allem aber die vorhandenen Hilfsangebote immer wieder daraufhin zu prüfen, ob sie noch passen, ob sie ausreichen.
Für die Caritas gilt: Die jetzige Regelung ist keine völkerrechtswidrige Kriminalisierung der Abtreibung, sondern sie ist ein ausgewogenes Konzept. Deshalb ist es notwendig, dass nach Abgabe des Kommissionsberichts eine gründliche Diskussion über die Vorschläge stattfindet. Bei dieser Diskussion kann die Bedeutung einer guten Beratung und Begleitung werdender Eltern nicht genug unterstrichen werden."
Pressemitteilung
§218 StGB: „Konzept der Kommission der Bundesregierung erscheint lebensfremd“
Erschienen am:
09.04.2024
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