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neue caritas Arbeitsmarktintegration:

Vier Faktoren für gelingende Übergänge

Integration gelingt, wenn Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Anstellung finden. Bisher wird dieses Ziel selten erreicht. Um die Übergangsquote zu steigern, kommt es nicht nur auf die Werkstätten an. Auch Unternehmen müssen entsprechend vorbereitet sein.

Der Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt scheitert zu oft. Bundesweit gelingt es nur 0,35 Prozent1 der WfbM-Beschäftigten, die als Leistungsberechtigte dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden. Da liegt es nahe, einen Kurswechsel und eine höhere Übergangsquote zu fordern - zumal aus Sicht des UN-Fachausschusses das Modell der Werkstätten nach Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention als nicht inklusiv gilt. Auch die Reform-Überlegungen der Bundesregierung gehen in diese Richtung.

Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings: Der Übergang aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt hängt von vier Faktoren und Akteuren ab: von Menschen mit Behinderung selbst, von den Voraussetzungen in den Werkstätten, von der Bereitschaft des ersten Arbeitsmarkts und von Unterstützungsleistungen, die die Menschen im ersten Arbeitsmarkt weiter benötigen werden.

Erstens muss der Mensch mit Behinderung selbst den Wunsch haben, die Werkstatt zu verlassen und einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Bereitschaft der Leistungsberechtigten, diesen Schritt trotz etwaiger Nachteile zum Beispiel beim Arbeitspensum oder beim Rentenanspruch gehen zu wollen, ist die zentrale Voraussetzung für einen Wechsel. Für einige Menschen ist der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ein wichtiger Schritt zur Selbstbestimmung und in der eigenen Entwicklung und zur Inklusion. Andere sehen grundsätzlich die Werkstatt als das Umfeld an, in dem sie ihre Teilhabe am Arbeitsleben gestalten möchten.

 Zweitens muss die Werkstatt die Voraussetzungen für einen gelingenden Übergang schaffen. Sowohl der Berufsbildungs- als auch der Arbeitsbereich der Werkstatt haben die Aufgabe, den Beschäftigten Fähigkeiten zu vermitteln, die dem Übergang in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Der Erfolg bei dieser Aufgabe bildet den Maßstab für die Wirksamkeit einer Werkstatt. In jedem Fall ist eine Überforderung des Menschen mit Behinderung zu vermeiden. Als Vorbereitung für einen Wechsel sind ausgelagerte Arbeitsplätze in Unternehmen bereits gut erprobt.

Drittens muss der erste Arbeitsmarkt bereit sein, Menschen mit Behinderung in die Arbeitsprozesse einzugliedern. Oft ist es Unternehmen gar nicht klar, welche Vorteile ihnen die Anstellung von Menschen mit Behinderungen bringen kann. Schließlich hat eine Anstellung positive Auswirkungen auf die Ausgleichs­abgabe und wird vielfältig gefördert: durch den Minderleistungsausgleich und durch das Inklusionsamt. Zudem muss neben den Werkstattbeschäftigten auch die Firmenbelegschaft auf die neuen Kolleginnen und Kollegen aus der Werkstatt vorbereitet werden. Diese Inklusionsfähigkeit der Betriebe muss weiterentwickelt werden.

Viertens brauchen Menschen mit Behinderungen auch im ersten Arbeitsmarkt weiterhin Unterstützungsleistungen, die ihrem Bedarf entsprechen. Verschiedene Akteure müssen daran mitwirken, passgenau den Unterstützungsbedarf unmittelbar am Arbeitsplatz festzustellen und individuell gegebenenfalls dauerhaft zu decken. Idealerweise wird dieser Prozess von entsprechenden Beratungsstellen begleitet. Und es sollte, neben dem Budget für Arbeit, zum Beispiel weiterhin möglich sein, seine Teilhabeleistungen mit einem Leistungsträger zu vereinbaren. Nur so kann der Wechsel auch langfristig erfolgreich sein.

Ein Wechsel aus der Werkstatt heraus braucht Sicherheit

Soll der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus einer Werkstatt heraus gelingen, bedarf es der reibungslosen Verzahnung aller vier genannten Punkte. In jeder Phase ist der Wechsel so zu gestalten, dass die Menschen mit Behinderungen sich dabei sicher fühlen. Gerade hier liegt eine potenzielle Hürde, wenn es darum geht, das vertraute Umfeld der Werkstatt zu verlassen und den "unsicheren" Arbeitsmarkt mit allen Arbeitnehmerpflichten zu betreten. Auch der Verlust an Leistungen, zum Beispiel des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs, sorgt für Unsicherheit bei der Überlegung, den Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wagen.

Umso wichtiger ist es, dass die Werkstätten als Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit den Beschäftigten ihre Teilhabe ausführlich planen und umsetzen. In einer intensiven Auseinandersetzung mit den Lebenszielen der jeweiligen Person gilt es, die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben auszuloten. Jede Werkstatt muss prüfen, inwieweit sie die geforderte Individualisierung bereits umsetzt. Ob hier die Personalstruktur in den Werkstätten ausreichend und zielführend ist, bleibt abzuwarten.

Großer Informations- und Nachholbedarf bei Betrieben

Es ist erforderlich, Unternehmen, kommunale Betriebe und die öffentliche Hand intensiver darüber zu informieren, dass sich Menschen mit Behinderungen wünschen, im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten - und dass ihre Leistungsfähigkeit für Firmen eine erhebliche Entlastung bedeuten kann. Gerade die Unkenntnis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und die geringe Bekanntheit von Fördermöglichkeiten wie dem Budget für Arbeit sind große Hemmnisse.

Hier kann es nicht allein Aufgabe der Werkstatt sein, Firmen diesbezüglich zu beraten. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sollten einbezogen werden. Denn selbst wenn über ausgelagerte Arbeitsplätze Unternehmen und Werkstätten schon lange kooperieren, kann es bei schlecht vorbereiteten Übergängen in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Brüchen und Verunsicherung auf ­beiden Seiten kommen. Oft ist dann die Rückkehr des Menschen mit Behinderung in das Werkstattsystem die Konsequenz.

Auch nach dem gelungenen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt bleibt der individuelle Unterstützungsbedarf des Arbeitnehmers mit Behinderung bestehen. Das Budget für Arbeit ist hierfür eine gute Möglichkeit, bedarf aber einer ergänzenden Beratung und individueller Unterstützung des Menschen mit Behinderung in seinem Sozialraum und in seinem Arbeitsumfeld.

Die Werkstätten können es allein nicht richten

Die geringe Quote an Übergängen aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt ist eine komplexe Problematik, zu der mehrere Faktoren und Akteure beitragen. Deshalb reicht es nicht aus, Gesetze oder Aktionspläne zu entwickeln, die allein auf Veränderungen in den Werkstätten als Einrichtungen abzielen. Vielmehr sind alle Beteiligten und geeignete Fördermaßnahmen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig, damit die passenden Arbeitsmöglichkeiten und Bedingungen für ­gelingende Übergänge geschaffen werden und somit sukzessive deren Quote gesteigert wird.


1. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 2023 S. 44: https://tinyurl.com/nc10-24-entgeltsystem (abgerufen am 12.4.2024).


Wie es geht

Der Fall von Jan Buschmann zeigt, wie ein Wechsel gelingt

Jan Buschmann* aus Essen hat eine geistige Behinderung. Nach der Förderschule absolvierte er die Berufs­orientierung und anschließend den Berufsbildungsbereich der Franz-Sales-Werkstätten. In Langzeit-Praktika stellte er seine Kompetenzen im Service-Bereich des Hotel Franz unter Beweis. Mit dem Start in den Arbeitsbereich der Werkstatt Ende 2017 wechselte er schnell auf einen betriebsintegrierten Außenarbeitsplatz (BiAp) zu den Stadtwerken Essen. Hier kamen ihm beim Einsatz in Küche, Service und Catering seine Kenntnisse aus dem Hotel zugute. Die Arbeit auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz entsprach dem Wunsch des Beschäftigten.
* Name von der Redaktion geändert

Allmählich neue Aufgaben übernehmen

2020 wechselte Jan Buschmann bei den Stadtwerken in einen neuen Arbeitsbereich. An der Pförtnerloge und im Bereich Haustechnik arbeitete er sich Schritt für Schritt in die Abläufe und ins Team des Unternehmens ein. Dabei kam es mitunter zu Überforderungssituationen, bei denen die Unterstützung vom Inte­grationsmanagement der Werkstatt gefragt war.

Ein gemeinsam erstellter strukturierter Arbeitsplan, regelmäßige Gespräche, positive Bestärkung und der enge Austausch zwischen Werkstatt und Stadtwerken führten dazu, dass Jan Buschmann immer selbstständiger arbeitete. Durch das wertschätzende und unterstützende Umfeld im Unternehmen baute er stetig mehr Selbstvertrauen auf - und traute sich schließlich sogar den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt zu.

Endgültiger Wechsel nach einigen Jahren

Nachdem er einen Wechsel mehrere Jahre lang abgelehnt hatte, entschied sich Jan Buschmann Ende 2022, fest bei den Stadtwerken arbeiten zu wollen. Zuvor hatte er sich ausführlich von den Integrationsmanagern beraten lassen. Nun war die Expertise der Werkstatt im Gespräch mit den Stadtwerken gefragt, um die Details des Beschäftigungsverhältnisses und die Möglichkeiten der Förderung auszuloten. Schließlich waren alle Fragen geklärt und Jan Buschmann startete 2023 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den Stadtwerken Essen, gefördert über das Budget für Arbeit.

Am erfolgreichen Übergang von Jan Buschmann haben viele Faktoren mitgewirkt: die engmaschige Begleitung und Vorbereitung durch die Werkstatt, die Sicherheit auf dem neuen Arbeitsplatz und den Mut zum Wechsel schafft, sowie die konstruktive Unterstützung durch das Unternehmen, das echtes Interesse am Arbeitnehmer mit Behinderung hat, und am Ende auch die weitergehende Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Autor/in:

  • Hubert Vornholt
Zuletzt geändert am:
  • 29.05.2024
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