Die Europäische Kommission hat im Mai 2013 einen Richtlinienvorschlag "über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen" vorgelegt. Neben einer verbesserten Transparenz und besser vergleichbaren Vertragsbedingungen ist ein zentraler Bestandteil der Richtlinie, allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU ein Recht auf ein einfaches Bankkonto einzuräumen.
Der Anspruch soll unabhängig von Einkommen oder Schuldenstand bestehen. In Deutschland wird in diesem Zusammenhang häufig vom "Girokonto für alle" oder "Basiskonto" gesprochen. Aus Sicht der Europäischen Kommission sind Bankkonten infolge der stark rückläufigen Verwendung von Bargeld nahezu unverzichtbar geworden, um uneingeschränkt am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen. Jüngsten Studien zufolge haben in der EU jedoch rund 58 Millionen Verbraucher über 15 Jahre noch kein Zahlungskonto. In Deutschland wird die Zahl der Bürger, denen bislang ein Girokonto versagt ist, auf knapp 600.000 bis fast eine Million geschätzt.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt den europäischen Richtlinienvorschlag grundsätzlich und hat sich in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2013 dazu positioniert. So fordert der DCV beispielsweise auch der Situation von obdachlosen beziehungsweise wohnungslosen Menschen oder Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, Rechnung zu tragen. Anders als im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, setzt sich der DCV außerdem dafür ein, dass nicht mindestens ein Zahlungsdienstleister pro EU-Mitgliedstaat, sondern grundsätzlich alle Zahlungsdienstleister den Verbrauchern ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen anbieten. Nur so kann, aus Sicht des DCV, der Zugang tatsächlich diskriminierungsfrei und auch wettbewerbsorientiert gestaltet werden.