Mit der Entscheidung von 1957, die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner nicht am Nominalwert ihrer eigenen Beitragszahlungen zu orientieren, sondern am heutigen wirtschaftlichen Leistungs- und Einkommensniveau, wurde ein Kernversprechen geben, das entscheidend für das große Vertrauen von vielen Generationen in die Gesetzliche Rentenversicherung war. Die Rentenformel, die diesen Gedanken der Generationensolidarität umsetzt, wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach modifiziert. Sie hat sich durch verschiedene Dämpfungs- und Anpassungsfaktoren zu einem mathematisch hochkomplexen Gebilde verwandelt, das den eingängigen Grundgedanken inzwischen für die meisten Versicherten nicht mehr leicht nachvollziehbar macht. Die Begründung einzelner Faktoren war mit ihrer Wirkung im Übrigen nicht durchgängig deckungsgleich. Mit dem Riester-Faktor wurde das Rentenniveau abgesenkt, obwohl das entsprechende Riester-Sparvolumen bei weitem nicht erreicht wurde. Mit dem Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor wurden zwei Faktoren in die Rentenformel eingeführt, deren Zusammenspiel zu einem auch für Fachleute nicht nachvollziehbaren Auf und Ab der Schwankungen des Rentenniveaus führt. Schutzklausel und Nachholfaktor wurden mit dem Ziel eingeführt, eine Kürzung von Renten einerseits zu verhindern, die durch die Schutzklausel gedämpfte Wirkung der Anpassungsfaktoren aber über die Zeit zu kompensieren. Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf soll der vor drei Jahren ausgesetzte Nachholfaktor modifiziert wiedereingesetzt werden, allerdings unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent.
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