Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Katholischer Krankenhausverband (kkvd), Caritas Behindertenhilfe Psychiatrie (CBP), Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung sowie Caritas Suchthilfe (CaSu) begrüßen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weitere Impulse für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege gesetzt und Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Ein zentraler Maßstab für die Bewertung der vorliegenden Regelungen ist die sichere Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens zum Wohl des Patienten und die Patientenorientierung und -beteiligung.
Der Deutsche Caritasverband setzt sich entschieden dafür ein, dass die Digitalisierung mit dem Gesetz deutlich vorangetrieben wird. Der Deutsche Caritasverband setzt sich zudem für barrierefreie und leicht verständliche Informationspflichten und hat entsprechende Nachbesserungen im Gesetzentwurf eingebracht.