Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt das Vorhaben, das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem zu stärken. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der regelhaften zweijährigen Dynamisierung des Wohngeldes. Diese trägt dazu bei, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und steigende Wohnkosten nicht zum Anspruchsverlust oder Systemwechsel führen. Die vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach Mietstufen sowie die Einführung einer neuen Mietstufe VII ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die Obergrenzen Mietniveau und -spreizung realistisch abbilden. Positiv ist die vorgesehene Senkung der Transferentzugsrate von 45 auf 40 Prozent.
Forderung nach Heizkosten- und Klimakomponente
Begrüßt werden außerdem die Einführung einer Freibetragsregelung, die unter anderem bürgerschaftliches Engagement honorieren soll, sowie die Erhöhung des anrechnungsfreien Betrags für Pflegebedürftige und des Freibetrags für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Versäumt wird im Referentenentwurf die Einführung einer Heizkostenkomponente, durch welche die Preisentwicklungen in diesem Bereich transparent nachvollziehbar wären. Außerdem fordert der DCV die zeitnahe Berücksichtigung einer Klimakomponente.
Um eine bessere Harmonisierung mit dem SGB II zu erreichen und Schnittstellenprobleme zu mindern, sollte auch im Wohngeld ein Erwerbstätigenfreibetrag vorgesehen werden. Der Deutsche Caritasverband bedauert, dass die aufenthaltsrechtliche Unschädlichkeit des Wohngeldes im Gesetzentwurf erneut nicht geregelt wird. Problematisch ist auch, dass Schnittstellenprobleme, die durch die Unterhaltsvorschussreform und die Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf das Wohngeld offenkundig geworden sind und insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern finanziell schlechter stellen, nicht angegangen werden.
Bei zukünftigen Reformen sollten das Mietniveau und die Mietenspreizung in den Regionen im Wohngeld realistischer abgebildet werden. Um eine zeitnahe Realwertsicherung zu gewährleisten, fordert der DCV eine jährliche Anpassung des Wohngeldes.